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28.04.2026
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Balkonkraftwerk: 5 häufige Irrtümer und was wirklich stimmt

So können Eigentümer und Mieter unkompliziert Strom erzeugen

Balkonkraftwerke - auch Steckersolargeräte oder Balkon-PV genannt - werden immer beliebter. Interessant sind sie für Mieter:innen und Eigentümer:innen, die unkompliziert selbst Strom erzeugen wollen. Die kleinen Kraftwerke machen es möglich, Solarstrom direkt im eigenen Haushalt zu nutzen. Das reduziert den Strombezug aus dem Netz und spart damit Energiekosten. Doch einige Tipps rund um den Einsatz von Steckersolargeräten entpuppen sich häufig als Irrtum oder sind mittlerweile veraltet. Fünf Irrtümer im Faktencheck.

Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerke werden immer beliebter. Doch einige Tipps entpuppen sich häufig als Irrtum oder veraltet. In unserem Artikel erfährst du, was du wirklich wissen musstFoto: VZ NRW

Irrtum1: Steckersolar lohnt sich nur für Eigentümer:innen
Stimmt nicht! Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig, ist jedoch längst überholt. Steckersolargeräte sind gerade für Mieter:innen attraktiv, weil keine großen baulichen Veränderungen nötig sind. Die Module lassen sich an Balkonen oder auf Terrassen betreiben und benötigen wenig Platz. Häufig wird angenommen, dass Vermieter:innen grundsätzlich die Installation verbieten können, doch das stimmt so nicht mehr. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 dürfen Vermieter:innen Steckersolargeräte nicht mehr so einfach ablehnen. Eine Ablehnung beispielsweise nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig. Für Mieter:innen bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung. Zudem kann das Modul beim Umzug einfach demontiert und mitgenommen werden.

Irrtum 2: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist kompliziert
Nein! Früher war die Anmeldung tatsächlich aufwendiger. Seit 2024 wurde das Verfahren jedoch stark vereinfacht. Es ist nur noch ein kurzes Online-Formular bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister erforderlich. Für Nutzer:innen entsteht dadurch kaum Aufwand. Das Steckersolargerät kann so in wenigen Minuten angemeldet werden. Oft wird die Anmeldepflicht noch mit Zulassungen oder Genehmigungen verwechselt. Doch ein Steckersolargerät darf grundsätzlich installiert werden. Die Anmeldung ist lediglich eine erforderliche "Info" an die Bundesnetzagentur, keine Erlaubnis. Der lokale Netzbetreiber erhält die Information aus dem Markstammdatenregister.

Irrtum 3: Für ein Balkonkraftwerk braucht man ein Spezialkabel
Trifft nicht zu! Eine gängige Meinung ist, dass ein Steckersolargerät nur mit einem sogenannten Wieland-Einspeisestecker betrieben werden darf. Das war früher häufig eine Empfehlung, ist heute aber nicht mehr zwingend erforderlich. Inzwischen erlauben die neue technische Produktnorm und viele Netzbetreiber auch den Betrieb über einen handelsüblichen Schuko-Stecker. Die Schuko-Lösung ist für Verbraucher:innen oft einfacher und kostengünstiger Entscheidend ist, dass das Gerät sicher angeschlossen wird. Der Wechselrichter muss dazu die in der Norm genannten Sicherheitsstandards erfüllen. Dennoch gibt es weiterhin Situationen, in denen ein Wieland-Stecker gefordert ist, etwa wenn eine höhere Solarmodul-Leistung angeschlossen werden soll.

Irrtum 4: Balkonbrüstungen aus Holz oder Stahl sind ungeeignet
Fast nie! Viele halten nur Betonbrüstungen für stabil genug. Moderne Montagesysteme ermöglichen jedoch sichere Befestigungen an verschiedenen Materialien. Holzbrüstungen können mit Klemmen oder Bügeln ausgestattet werden, die die Struktur nicht beschädigen. Stahlgeländer eignen sich ebenfalls gut für spezielle Halterungen. Die Voraussetzung ist immer eine stabile Grundkonstruktion. Wichtig ist, dass das Modul nicht wackelt oder schwingen kann. Der Markt bietet zahlreiche Befestigungslösungen für unterschiedliche Balkontypen an.

Irrtum 5: Steckersolar lohnt sich nur, wenn man tagsüber Zuhause ist
Nicht korrekt! Dieser Irrtum basiert auf der Annahme, dass man Strom nur spart, wenn man aktiv Geräte nutzt. Tatsächlich haben fast alle Haushalte eine annähernd konstante Grundlast. Dazu gehören Kühlschrank, Gefrierschrank, Router, Smart-Home-Geräte und Standby-Verbraucher. Diese laufen unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner:innen. Ein Balkonkraftwerk senkt genau diese Grundlast ab. Wenn die Sonne scheint, liefert ein Steckersolargerät tagsüber kontinuierlich Strom, der sofort genutzt wird. Zudem können Geräte wie Waschmaschinen oder Ladegeräte bei Bedarf so programmiert werden, dass sie tagsüber bei Abwesenheit der Bewohner:innen laufen.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW
 
 

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