Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung der Kellerwände und eine Perimeterdämmung ein maximaler U-Wert von 0,30 W/m²K.
Achtung: Laut Gesetzgeber müssen Hausbesitzer diesen U-Wert auch erreichen, wenn
In diesen Fällen muss dann zusätzlich zur geplanten Sanierungsmaßnahme eine Dämmung nach den Vorgaben der EnEV 2014 (je nach Maßnahme eine Kellerdeckendämmung, eine Dämmung der Kellerwände oder eine Perimeterdämmung) eingebaut werden.
Ausnahmen gibt es nur, wenn die mögliche Höhe der Dämmung technisch begrenzt ist oder wenn die entsprechenden Bauteile unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind.
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