Eine hochwertige und unbeschädigte Dacheindeckung ist wichtig, damit das Dach Wind und Wetter trotzen kann. Doch jedes Dach hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Ein Ziegeldach bleibt bis zu 50 Jahre lang funktionsfähig. Dachsteine halten im Schnitt ebenso lange durch. Etwas weniger, zwischen 30 und 40 Jahre, ist bei Faserzementplatten drin. Dachpappe hält am kürzesten mit 20 bis 35 Jahren. Ein Zinkdach hingegen kann gut und gerne hundert Jahre überdauern. Übrigens: Ein gut gewartetes Dach hält länger - wer die Dachwartung ernst nimmt, hat also mehr von seiner Dacheindeckung.
Ein Dach muss dicht sein
Früher oder später wird jedoch eine Sanierung der Dacheindeckung fällig. Das ist spätestens dann der Fall, wenn das Dach nicht mehr dicht hält. Gibt es Lücken in der Dacheindeckung oder sind Dachziegel gebrochen, besteht Handlungsbedarf. Dann dringt Feuchtigkeit ins Innere vor, gut zu erkennen an dunklen Stellen oder sogar morschem Gebälk im Dachgeschoss. Wer sich nicht sicher ist, ob es Undichtigkeiten im Dach gibt, sollte den Dachboden bei starkem Regen inspizieren - besonders die gefährdeten Stellen rund um den Schornstein und die Dachfenster.
Die Qual der Wahl: Dachziegel, Dachstein, Dachbegrünung?
Dachziegel sind die am häufigsten anzutreffende Dacheindeckung. Sie müssen bei der Sanierung auch nicht unbedingt ausgetauscht werden. Sind sie noch gut in Schuss, reicht es, fehlende und defekte Dachziegel zu ersetzen und die Unterkonstruktion bzw. die Abdichtung zu erneuern.
Wer eine neue Dacheindeckung plant, steht vor der Wahl: Was soll es sein? Dachziegel, Dachsteine, Faserzement, Zink oder Schiefer - was passt, hängt vom Haus (Typ, Dachform, Statik etc) und von der Lage ab (Wetterzone, Bebauungsvorgaben) und natürlich auch vom Budget. Dachsteine sind beispielsweise preiswerter als Dachziegel, doch nur letztere bilden wie Zink die einzigartige Patina. Auch eine Dachbegrünung ist eine schöne Alternative zum traditionellen Dach. Wer wechseln will, sollte sich unbedingt von einem Fachbetrieb beraten lassen.
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Bei Dachsanierung Dämmung nicht vergessen!
Unabhängig von der Dacheindeckung gilt bei der Sanierung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) muss berücksichtigt werden. Das heißt, wenn eine Dämmung noch gar nicht oder in keiner ausreichenden Form vorhanden, muss eine neue Dachdämmung her. Das Gute: Da das Dach ohnehin abgedeckt wird, können Eigentümer aus den Vollen schöpfen und ihr Dach mit einer Aufsparrendämmung - eventuell mit zusätzlicher Zwischensparrendämmung - ausstatten. So sind Undichtigkeiten auch in puncto Wärmeverlust kein Thema mehr, denn die vollflächige Dachdämmung hält die Heizwärme drinnen. Bei der Finanzierung der Dachdämmung hilft eine Förderung.
Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
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