Eine hochwertige und unbeschädigte Dacheindeckung ist wichtig, damit das Dach Wind und Wetter trotzen kann. Doch jedes Dach hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Ein Ziegeldach bleibt bis zu 50 Jahre lang funktionsfähig. Dachsteine halten im Schnitt ebenso lange durch. Etwas weniger, zwischen 30 und 40 Jahre, ist bei Faserzementplatten drin. Dachpappe hält am kürzesten mit 20 bis 35 Jahren. Ein Zinkdach hingegen kann gut und gerne hundert Jahre überdauern. Übrigens: Ein gut gewartetes Dach hält länger - wer die Dachwartung ernst nimmt, hat also mehr von seiner Dacheindeckung.
Ein Dach muss dicht sein
Früher oder später wird jedoch eine Sanierung der Dacheindeckung fällig. Das ist spätestens dann der Fall, wenn das Dach nicht mehr dicht hält. Gibt es Lücken in der Dacheindeckung oder sind Dachziegel gebrochen, besteht Handlungsbedarf. Dann dringt Feuchtigkeit ins Innere vor, gut zu erkennen an dunklen Stellen oder sogar morschem Gebälk im Dachgeschoss. Wer sich nicht sicher ist, ob es Undichtigkeiten im Dach gibt, sollte den Dachboden bei starkem Regen inspizieren - besonders die gefährdeten Stellen rund um den Schornstein und die Dachfenster.
Die Qual der Wahl: Dachziegel, Dachstein, Dachbegrünung?
Dachziegel sind die am häufigsten anzutreffende Dacheindeckung. Sie müssen bei der Sanierung auch nicht unbedingt ausgetauscht werden. Sind sie noch gut in Schuss, reicht es, fehlende und defekte Dachziegel zu ersetzen und die Unterkonstruktion bzw. die Abdichtung zu erneuern.
Wer eine neue Dacheindeckung plant, steht vor der Wahl: Was soll es sein? Dachziegel, Dachsteine, Faserzement, Zink oder Schiefer - was passt, hängt vom Haus (Typ, Dachform, Statik etc) und von der Lage ab (Wetterzone, Bebauungsvorgaben) und natürlich auch vom Budget. Dachsteine sind beispielsweise preiswerter als Dachziegel, doch nur letztere bilden wie Zink die einzigartige Patina. Auch eine Dachbegrünung ist eine schöne Alternative zum traditionellen Dach. Wer wechseln will, sollte sich unbedingt von einem Fachbetrieb beraten lassen.
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Bei Dachsanierung Dämmung nicht vergessen!
Unabhängig von der Dacheindeckung gilt bei der Sanierung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) muss berücksichtigt werden. Das heißt, wenn eine Dämmung noch gar nicht oder in keiner ausreichenden Form vorhanden, muss eine neue Dachdämmung her. Das Gute: Da das Dach ohnehin abgedeckt wird, können Eigentümer aus den Vollen schöpfen und ihr Dach mit einer Aufsparrendämmung - eventuell mit zusätzlicher Zwischensparrendämmung - ausstatten. So sind Undichtigkeiten auch in puncto Wärmeverlust kein Thema mehr, denn die vollflächige Dachdämmung hält die Heizwärme drinnen. Bei der Finanzierung der Dachdämmung hilft eine Förderung.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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