Eine hochwertige und unbeschädigte Dacheindeckung ist wichtig, damit das Dach Wind und Wetter trotzen kann. Doch jedes Dach hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Ein Ziegeldach bleibt bis zu 50 Jahre lang funktionsfähig. Dachsteine halten im Schnitt ebenso lange durch. Etwas weniger, zwischen 30 und 40 Jahre, ist bei Faserzementplatten drin. Dachpappe hält am kürzesten mit 20 bis 35 Jahren. Ein Zinkdach hingegen kann gut und gerne hundert Jahre überdauern. Übrigens: Ein gut gewartetes Dach hält länger - wer die Dachwartung ernst nimmt, hat also mehr von seiner Dacheindeckung.
Ein Dach muss dicht sein
Früher oder später wird jedoch eine Sanierung der Dacheindeckung fällig. Das ist spätestens dann der Fall, wenn das Dach nicht mehr dicht hält. Gibt es Lücken in der Dacheindeckung oder sind Dachziegel gebrochen, besteht Handlungsbedarf. Dann dringt Feuchtigkeit ins Innere vor, gut zu erkennen an dunklen Stellen oder sogar morschem Gebälk im Dachgeschoss. Wer sich nicht sicher ist, ob es Undichtigkeiten im Dach gibt, sollte den Dachboden bei starkem Regen inspizieren - besonders die gefährdeten Stellen rund um den Schornstein und die Dachfenster.
Die Qual der Wahl: Dachziegel, Dachstein, Dachbegrünung?
Dachziegel sind die am häufigsten anzutreffende Dacheindeckung. Sie müssen bei der Sanierung auch nicht unbedingt ausgetauscht werden. Sind sie noch gut in Schuss, reicht es, fehlende und defekte Dachziegel zu ersetzen und die Unterkonstruktion bzw. die Abdichtung zu erneuern.
Wer eine neue Dacheindeckung plant, steht vor der Wahl: Was soll es sein? Dachziegel, Dachsteine, Faserzement, Zink oder Schiefer - was passt, hängt vom Haus (Typ, Dachform, Statik etc) und von der Lage ab (Wetterzone, Bebauungsvorgaben) und natürlich auch vom Budget. Dachsteine sind beispielsweise preiswerter als Dachziegel, doch nur letztere bilden wie Zink die einzigartige Patina. Auch eine Dachbegrünung ist eine schöne Alternative zum traditionellen Dach. Wer wechseln will, sollte sich unbedingt von einem Fachbetrieb beraten lassen.
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Bei Dachsanierung Dämmung nicht vergessen!
Unabhängig von der Dacheindeckung gilt bei der Sanierung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) muss berücksichtigt werden. Das heißt, wenn eine Dämmung noch gar nicht oder in keiner ausreichenden Form vorhanden, muss eine neue Dachdämmung her. Das Gute: Da das Dach ohnehin abgedeckt wird, können Eigentümer aus den Vollen schöpfen und ihr Dach mit einer Aufsparrendämmung - eventuell mit zusätzlicher Zwischensparrendämmung - ausstatten. So sind Undichtigkeiten auch in puncto Wärmeverlust kein Thema mehr, denn die vollflächige Dachdämmung hält die Heizwärme drinnen. Bei der Finanzierung der Dachdämmung hilft eine Förderung.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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