Ob Frühjahr oder Herbst - mindestens einmal pro Jahr sollten Eigentümer:innen ihr Dach gründlich inspizieren und auf Schäden und Schwachstellen hin untersuchen. Die Dach-Wartung beugt nicht nur schweren Folgeschäden vor, sondern ist auch wichtig für den Versicherungsschutz.
Sturmschäden: Mangelnde Dach-Wartung kann teuer werden
Wenn ein starker Sturm das Dach beschädigt, zahlt das normalerweise die Gebäudeversicherung. Doch die Zahl der extremen Wetterereignisse, die Stärke von Stürmen und damit das Ausmaß der Unwetterschäden steigen dramatisch an. Die Folge: Der so genannten "Sturmklausel" zum Trotz wird längst nicht mehr jeder Schaden, der durch Stürme mit einer Windstärke von 8 und höher entsteht, reibungslos und in voller Höhe reguliert!
Ist das Dach beispielsweise in einem schlechten Zustand, können Sturmschäden richtig teuer werden. Denn wer die Wartung vernachlässigt hat, muss mit dem teilweisen oder gar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung rechnen.
Gute Dach-Pflege minimiert auch Sicherheitsrisiken
Mit einer turnusmäßigen Dach-Wartung können Eigentümer dazu beitragen, das Risiko von Sturmschäden zu verringern. So sehen das auch viele Gerichte: In zahlreichen Urteilen bis hin zum Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass Hausbesitzer zur regelmäßigen Dach-Wartung durch qualifizierte Fachbetriebe verpflichtet sind. Mit dieser Vorsorgemaßnahme kommen sie ihren Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer nach und müssen sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen.
Besonders gut sollten Anwohner von Gebieten mit hohem Durchgangsverkehr auf den Zustand ihres Daches achten: Eine regelmäßige Dachwartung ist hier notwendig, um die Verkehrssicherheit gegenüber Fußgängern und parkenden Fahrzeugen zu gewährleisten. Schließlich ist die technische
Umsetzbarkeit von Sicherungsmaßnahmen, die Schäden verhindern oder minimieren, gegeben und kann als "anerkannte
Regel der Technik" durchaus als Maßstab für eine Leistungspflicht
herangezogen werden.
Das sind die größten Schwachstellen auf dem Dach
Während beim Steildach die Dachpfannen die größte Schwachstelle sind, muss beim Flachdach eher nach Rissen in den Bitumenbahnen der Abdichtung gesehen werden. Beim Dach-Check sollten deshalb folgende Stellen genau kontrolliert werden:
Dach-Wartung dem Fachbetrieb überlassen
Eine Sichtprüfung nach Augenmaß genügt den Anforderungen an die Obliegenheitspflichten kaum. Ratsam ist es, die Dach-Wartung einem Fachbetrieb zu überlassen, damit sie gründlich und fachgerecht ausgeführt wird. Erfahrene Dach-Experten wissen am besten, worauf bei der Bestandsaufnahme des Dachzustands besonders geachtet muss. Mängel werden in einem Protokoll festgehalten und dem Eigentümer übergeben. Darin ist im Ergebnis zu sehen, ob das Dach repariert oder besser gleich saniert werden muss.
Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
Antwort lesen »In diesem Fall muss Ihr Sohn die Förderung der Heizung beantragen. Denn diese gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer des Gebäudes. Er ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier eine Frist von 10 Jahren. In der vorangegangen BAFA-Förderung waren es 7 Jahre. Sie müssen also keine Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Dachsanierung, benötigen Sie hier die Unterstützung von einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser erstellt ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude und den Schaden zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, das Objekt von einem ...
Antwort lesen »Wenn Sie nicht selbst im Haus gemeldet sind, können Sie die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch ...
Antwort lesen »Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
Antwort lesen »Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der ...
Antwort lesen »Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei ...
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