Ob Frühjahr oder Herbst - mindestens einmal pro Jahr sollten Eigentümer:innen ihr Dach gründlich inspizieren und auf Schäden und Schwachstellen hin untersuchen. Die Dach-Wartung beugt nicht nur schweren Folgeschäden vor, sondern ist auch wichtig für den Versicherungsschutz.
Sturmschäden: Mangelnde Dach-Wartung kann teuer werden
Wenn ein starker Sturm das Dach beschädigt, zahlt das normalerweise die Gebäudeversicherung. Doch die Zahl der extremen Wetterereignisse, die Stärke von Stürmen und damit das Ausmaß der Unwetterschäden steigen dramatisch an. Die Folge: Der so genannten "Sturmklausel" zum Trotz wird längst nicht mehr jeder Schaden, der durch Stürme mit einer Windstärke von 8 und höher entsteht, reibungslos und in voller Höhe reguliert!
Ist das Dach beispielsweise in einem schlechten Zustand, können Sturmschäden richtig teuer werden. Denn wer die Wartung vernachlässigt hat, muss mit dem teilweisen oder gar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung rechnen.
Gute Dach-Pflege minimiert auch Sicherheitsrisiken
Mit einer turnusmäßigen Dach-Wartung können Eigentümer dazu beitragen, das Risiko von Sturmschäden zu verringern. So sehen das auch viele Gerichte: In zahlreichen Urteilen bis hin zum Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass Hausbesitzer zur regelmäßigen Dach-Wartung durch qualifizierte Fachbetriebe verpflichtet sind. Mit dieser Vorsorgemaßnahme kommen sie ihren Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer nach und müssen sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen.
Besonders gut sollten Anwohner von Gebieten mit hohem Durchgangsverkehr auf den Zustand ihres Daches achten: Eine regelmäßige Dachwartung ist hier notwendig, um die Verkehrssicherheit gegenüber Fußgängern und parkenden Fahrzeugen zu gewährleisten. Schließlich ist die technische
Umsetzbarkeit von Sicherungsmaßnahmen, die Schäden verhindern oder minimieren, gegeben und kann als "anerkannte
Regel der Technik" durchaus als Maßstab für eine Leistungspflicht
herangezogen werden.
Das sind die größten Schwachstellen auf dem Dach
Während beim Steildach die Dachpfannen die größte Schwachstelle sind, muss beim Flachdach eher nach Rissen in den Bitumenbahnen der Abdichtung gesehen werden. Beim Dach-Check sollten deshalb folgende Stellen genau kontrolliert werden:
Dach-Wartung dem Fachbetrieb überlassen
Eine Sichtprüfung nach Augenmaß genügt den Anforderungen an die Obliegenheitspflichten kaum. Ratsam ist es, die Dach-Wartung einem Fachbetrieb zu überlassen, damit sie gründlich und fachgerecht ausgeführt wird. Erfahrene Dach-Experten wissen am besten, worauf bei der Bestandsaufnahme des Dachzustands besonders geachtet muss. Mängel werden in einem Protokoll festgehalten und dem Eigentümer übergeben. Darin ist im Ergebnis zu sehen, ob das Dach repariert oder besser gleich saniert werden muss.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
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Antwort lesen »Wenn Sie eine Zusage zur Förderung der Wärmepumpe haben, können Sie sich grundsätzlich ohne Weiteres einen neuen Fachhandwerker suchen. ...
Antwort lesen »Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu ...
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Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
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