BioLPG (biogenes Liquified Petroleum Gas) entspricht chemisch dem kohlenstoffarmen konventionellen Flüssiggas, wird aber komplett anders hergestellt. Während herkömmliches fossiles Flüssiggas als Nebenprodukt bei der Erdgasförderung anfällt, entsteht Bio-Flüssiggas als Nebenprodukt bei der Herstellung von Biokraftstoffen aus organischen Rest- und Abfallstoffen sowie nachwachsenden Rohstoffen.
Bio-Flüssiggas wird zu 60 Prozent aus Abfällen der Industrie (Fette und Altöle) und zu 40 Prozent aus ölhaltigen Pflanzen wie Nüssen, Palmen, Soja oder Raps gewonnen. Geforscht wird auch am Einsatz weiterer Ausgangsstoffe wie Algen, Holz oder Heu.
Was ist der Vorteil von BioLPG?
Bei der Nutzung von BioLPG werden bis zu 90 Prozent des CO2-Ausstoßes einer herkömmlichen Flüssiggasanlage eingespart (bei der Gewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen werden bis zu 60 Prozent CO2 eingespart, bei der Gewinnung aus Bio-Abfällen und Reststoffen bis zu 90 Prozent). Ähnlich wie bei konventionellem Flüssiggas kann BioPropan schon unter geringem Druck verflüssigt werden und lässt sich somit leicht lagern und transportieren. Bio-Flüssiggas wird aktuell mit einem Emissionsfaktor von null bewertet und ist damit von der CO2-Bepreisung ausgenommen.
Wo kann Bio-Flüssiggas eingesetzt werden?
Bio-Flüssiggas ist ein netzunabhängiger Brennstoff, der überall dort eingesetzt werden kann, wo herkömmliches Flüssiggas zum Einsatz kommt. Verwendung findet die Bio-Variante des Flüssiggases deshalb nicht nur zum Heizen, sondern auch als Autogas bzw. Kraftstoff. Flüssiggas und Bio-Flüssiggas können sogar gemischt werden, eine Umrüstung der Heizung ist für den Betrieb nicht notwendig. Eingesetzt werden kann BioLPG als flexible Energielösung vor allem im ländlichen Raum, wo noch viel mit Öl geheizt wird.
Was kostet der Einsatz von BioLPG?
Bio-Flüssiggas wird bisher nur in begrenzten Mengen hergestellt. Deshalb liegt der Preis aktuell noch deutlich über dem von herkömmlichem Flüssiggas. Durch eine flächendeckendere Produktion sollen die Kosten aber künftig sinken.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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