Die Entfernung mit Schimmel belasteter oder stark durchfeuchteter Materialien hat gegenüber der Desinfektion immer Vorrang. So lassen sich die möglichen Quellen zukünftiger Belastungen mit Schimmel ausschalten.
Bei der Entfernung belasteter Materialien muss darauf geachtet werden, dass eine unnötige Aufwirbelung und Freisetzung sowie Ausbreitung von Staub, Sporen und anderen mikrobiellen Partikeln vermieden wird. In der Praxis kann oft beobachtet werden, dass vom Schimmel befallene Oberflächen (Tapeten, Putz oder Farbe) nur mit einem Besen abgefegt, mit einer Drahtbürste abgebürstet oder abgekratzt werden. Das sollte genauso wie das Abschaben, Abspachteln mit einem Spachtel oder das Absaugen mit einem normalen Staubsauger oder Baustaubsauger unbedingt vermieden werden!
Desinfektion: Handwerkliche, chemische oder physikalische Methoden
Wie bei der Dekontaminierung (Entfernen der vom Schimmel befallenen Materialien) wird auch bei der Desinfektion zur Schimmelpilzsanierung zwischen einem oberflächlichen Schimmelbefall und einer Hohlraumsanierung unterschieden. Hierfür stehen je nach Anwendung mit der handwerklichen Methode (Abflammen / Abbrennen), der chemischen Methode (Sprühen, Foggen oder Schäumen von Desinfektionsmitteln) sowie der physikalischen Methode (Entkeimung durch UV-Licht oder Heißdampfen) drei bewährte Methoden zur Verfügung. Das Einsatzgebiet sowie die Anwendungsgrenzen sind hierbei zum Teil sehr verschieden und müssen immer auf den Einzelfall abgestimmt werden.
Chemische Desinfektion: Laugen, Alkohole und Halogene
Am häufigsten wird die chemische Desinfektion durchgeführt. Hierfür werden verschiedene Desinfektionsmittel eingesetzt, die unterschiedliche Wirkungen besitzen. Neben den "Klassikern" wie Natronlauge, Alkohol, Jod oder Chlor werden auch moderne Wirkstoffe eingesetzt. Laugen haben zwar eine desinfizierende, aber keine vorbeugende, Wirkung. Alkohole wirken bakterizid und fungizid, haben aber keinerlei Wirkungen gegen Sporen. Gerade als hochprozentiger Alkohol (zum Beispiel Ethanol- oder Isopropylalkohol) hat sich dieses Desinfektionsmittel seit vielen Jahren bewährt. Eingesetzt werden Alkohol-Wasser-Gemische mit einem Alkoholanteil von 70 Prozent, der restliche Wasseranteil wirkt quellend auf den Mikroorganismus und macht ihn damit zugänglich und anfällig für die desinfizierende Wirkung des Alkohols. Wasserfreie Alkohole wirken lediglich bakterien- und pilzhemmend. Aufgrund der Explosionsgefahr können Alkohole nur für kleine Flächen eingesetzt werden. Die Anwendung von Halogenen wie Chlor oder Jod ist in Fachkreisen umstritten, da das Wirkungsspektrum chlorhaltiger Desinfektionsmittel nur sehr begrenzt ist.
Desinfektion mit Oxidationsmitteln
In zunehmendem Maß setzen sich Oxidationsmittel wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid am Markt durch. Dieses Desinfektionsmittel wirkt bakterizid, fungizid und teilweise sporozid. Vor allem die hohe Wirksamkeit und das breite Spektrum gegen die in Innenräumen normalerweise vorkommenden Schimmelpilze und Bakterienarten haben in den letzten Jahren zu einem Durchbruch der 5- bis 10prozentigen Wasserstoffperoxidlösungen geführt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich dieses Desinfektionsmittel nach der Anwendung relativ schnell in Sauerstoff und Wasser zersetzt. Weiterentwicklungen sind Desinfektionsmittel, die aus Aktivsauerstoff und Fruchtsäuren wie zum Beispiel Peroxi-, Hydroxy- oder Dicarbonsäuren bestehen. Diese wirken bakterizid und fungizid und haben neben der Keimtötenden Wirkung vor allem auch einen Präventivschutz, so dass einem Neubefall mit Schimmel entsprechend vorgebeugt werden kann. Besonders vorteilhaft an diesem relativ "starken" Desinfektionsmittel ist die Haut- und Atemverträglichkeit sowie die Tatsache, dass keine Alkohole, Aldehyde oder quaternäre Ammoniumverbindungen sowie Chlor oder Hypochlorit enthalten sind. Andere Desinfektionsmittel wie Essig oder Essigsäure, Salzsäure sowie isothiazolinonhaltige Mittel oder auch Ammoniaklösung sind ungeeignet.
Anwendung der Desinfektionsmittel ist abhängig vom Sanierungsverfahren
Die Wirkungsdauer der verschiedenen Desinfektionsmittel ist unterschiedlich lang. Außerdem wirken einige Wirkstoffe fungizid (pilztötend) und andere nur fungistatisch (pilzhemmend). Deshalb müssen die Einsatzgebiete der verschiedenen Desinfektionsmittel bekannt sein und gegebenenfalls auch beim Hersteller hinterfragt werden. Vor allem dann, wenn nach der Desinfektion einige Zeit bis zur weiteren Sanierung oder endgültigen Beschichtung vergeht, sollte der Zeitraum einer desinfizierenden Wirkung bekannt sein. Auch bei den Desinfektionsmitteln muss eine Untergrundverträglichkeit gegeben sein. Deshalb sollte eine Probefläche angelegt werden.
Die Anwendung von Desinfektionsmitteln erfolgt in Abhängigkeit vom Verfahren (Methode) und dem Bauteil sowie der Eindringtiefe des Schimmelbefalls entweder durch Einsprühen, Einstreichen, Abwaschen, Fluten, Schäumen oder Vernebeln. Während Einsprühen, Einstreichen oder Abwaschen Methoden zur Oberflächendesinfektion sind, werden Fluten, Schäumen und Vernebeln bei der Hohlraumdesinfektion eingesetzt.
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass die Schimmelpilzsanierung nicht im rechtsleeren Raum erfolgt. In Räumen mit Schimmelpilzbefall und sonstiger mikrobieller Belastung sowie im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gelten die Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft (BGI), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ggf. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV). Von den technischen Regeln für Gefahrstoffe sind es vor allem die TRGS 440 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz", TRGS 500 "Schutzmaßnahmen: Mindeststandards", TRGS 524 "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen", TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" sowie die TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe", die bei der Schimmelpilzsanierung beachtet werden müssen.
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Förderanträge für ein Sanierungsvorhaben zu stellen, wenn Sie die Kosten dabei korrekt trennen. Den ...
Antwort lesen »Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
Antwort lesen »In diesem Fall muss Ihr Sohn die Förderung der Heizung beantragen. Denn diese gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer des Gebäudes. Er ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier eine Frist von 10 Jahren. In der vorangegangen BAFA-Förderung waren es 7 Jahre. Sie müssen also keine Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Dachsanierung, benötigen Sie hier die Unterstützung von einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser erstellt ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK bezieht sich die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben für das Gebäude (Förderhöchstbetrag) auf die Anzahl der ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude und den Schaden zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, das Objekt von einem ...
Antwort lesen »Wenn Sie nicht selbst im Haus gemeldet sind, können Sie die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch ...
Antwort lesen »Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
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