Pläne für Klimaneutralität, Gesetzesentwürfe für das Heizen mit erneuerbaren Energien, Energieeffizienz für Altbauten - vielen Hauseigentümern schwirrt aktuell der Kopf. Enorme Kostenrechnungen machen die Runde und verunsichern Hausbesitzer landauf landab. Was kann, was muss? Was ist möglich bei meinem Haus und wie kann ich das finanzieren? Mit unseren Tipps starten Sie Schritt für Schritt in ein neues Eigenheim-Zeitalter: mehr Unabhängigkeit von Energieversorgern, mehr Kontrolle über die Heiz- und Stromkosten.
Schritt 1: Bestandsaufnahme - ein Sanierungsfahrplan für den Überblick
Wie ist es eigentlich um die Energieeffizienz meines Hauses bestellt? Sind meine Heizkosten im Rahmen oder heize ich das Geld sprichwörtlich zum Fenster raus? Ist mein Altbau eine Energieschleuder oder auf ganz gutem Stand? Was sind die größten Baustellen, welche Sanierungsmaßnahmen sollte ich dringend angehen? Und wie kann ich das finanzieren, gibt es eine Förderung?
Antworten auf alle diese Fragen hat ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Erstellt wird er im Rahmen einer Energieberatung, für diese gibt es 80 Prozent Zuschuss. Mit dem Sanierungsfahrplan erhalten Eigentümer:innen viele wichtige Informationen zu ihrem Haus, Verbesserungsvorschläge und Erklärungen sowie 5 Prozent Bonus bei der Förderung, wenn darin aufgeführte Maßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung umgesetzt werden.
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Schritt 2: Energieeffizienz verbessern
Ein Haus mit schlechter Energieeffizienz ist immer teuer zu beheizen - ganz egal ob mit einer Ölheizung, Gasheizung oder Wärmepumpe! Wer erneuerbare Energien effizient einsetzen und seine Energiekosten senken möchte, kann das Haus mit Sanierungsmaßnahmen dafür fit machen. Das bedeutet nichts anderes, als die Wärmeverluste zu senken, zum Beispiel mit einer Dach- oder Dachbodendämmung und mit einer Kellerdämmung. Diese Maßnahmen reduzieren den Energiebedarf deutlich und damit auch die Heizkosten.
Wie viel im Einzelfall gedämmt werden muss, hängt vom Zustand des Hauses ab. Nur selten müssen Dach, Fassade und Keller auf einmal saniert werden. Oftmals reicht es aus, zunächst einzelne Bauteile nach und nach zu verbessern, vieles kann dabei auch in Eigenleistung umgesetzt werden, zum Beispiel eine Dachbodendämmung und eine Kellerdeckendämmung. Wer nicht selbst Hand anlegen kann oder will, findet mit der Einblasdämmung eine vergleichsweise günstige Variante der Dämmung. Bei allen Maßnahmen gilt: notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am besten mit der energetischen Sanierung verbinden! Das Dach braucht eine neue Dacheindeckung? Dann sollte gleichzeitig auch der Wärmeschutz auf den Prüfstand!
--> Wichtig zu wissen: Anders als oft behauptet ist eine Wärmedämmung nicht Voraussetzung für den Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau. Eine Dämmung kann sich aber in diesem Fall gleich doppelt lohnen - zum Einen durch einen geringeren Energiebedarf, zum Anderen durch einen effizienteren Betrieb der Wärmepumpe! Auch eine teure Komplettsanierung muss nicht sein. Vielmehr kann das Eigenheim schrittweise gedämmt werden, so dass es im entscheidenden Moment für den Umstieg auf eine Wärmepumpe vorbereitet ist - EE-ready also.
Schritt 3: Energiebedarf durch erneuerbare Energien decken
Das Dach ist gut in Schuss oder frisch saniert? Dann kann eine Solaranlage - Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage - darauf für viele Jahre ihren Dienst tun! Die Bedingungen für eine eigene Photovoltaik-Anlage sind 2023 besser denn je, sie ist darüber hinaus perfekt mit einer Wärmepumpe zu kombinieren. Wer bereits oder künftig mit Biomasse heizt (z.B. Pelletheizung), kann diese mit Solarthermie oder Photovoltaik ergänzen.
Übrigens: Viele Gas- und Ölheizung werden in den kommenden Jahren noch ihren Dienst tun. Auch sie lassen sich gut mit einer Solaranlage kombinieren! Das senkt die Heizkosten deutlich und ist ein erster guter Schritt in Richtung erneuerbare Energien. Wird der Heizkessel später erneuert, kann die Solaranlage zusammen mit der neuen Heizung weiterarbeiten.
--> Und wer soll das bezahlen? Alle diese Maßnahmen - Dämmung und Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung - werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügig gefördert, das gilt oft auch für Eigenleistungen. Zuschüsse, Förderkredite und Steuerbonus erleichtern die Finanzierung und Umsetzung. Deshalb sollten sich Eigentümer immer erst informieren, bevor sie eine Sanierungsmaßnahme umsetzen! Darüber hinaus zeigt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im GEG-Entwurf, dass sich eine Wärmepumpe im Altbau auch ohne Förderung rechnet.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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