Pläne für Klimaneutralität, Gesetzesentwürfe für das Heizen mit erneuerbaren Energien, Energieeffizienz für Altbauten - vielen Hauseigentümern schwirrt aktuell der Kopf. Enorme Kostenrechnungen machen die Runde und verunsichern Hausbesitzer landauf landab. Was kann, was muss? Was ist möglich bei meinem Haus und wie kann ich das finanzieren? Mit unseren Tipps starten Sie Schritt für Schritt in ein neues Eigenheim-Zeitalter: mehr Unabhängigkeit von Energieversorgern, mehr Kontrolle über die Heiz- und Stromkosten.
Schritt 1: Bestandsaufnahme - ein Sanierungsfahrplan für den Überblick
Wie ist es eigentlich um die Energieeffizienz meines Hauses bestellt? Sind meine Heizkosten im Rahmen oder heize ich das Geld sprichwörtlich zum Fenster raus? Ist mein Altbau eine Energieschleuder oder auf ganz gutem Stand? Was sind die größten Baustellen, welche Sanierungsmaßnahmen sollte ich dringend angehen? Und wie kann ich das finanzieren, gibt es eine Förderung?
Antworten auf alle diese Fragen hat ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Erstellt wird er im Rahmen einer Energieberatung, für diese gibt es 80 Prozent Zuschuss. Mit dem Sanierungsfahrplan erhalten Eigentümer:innen viele wichtige Informationen zu ihrem Haus, Verbesserungsvorschläge und Erklärungen sowie 5 Prozent Bonus bei der Förderung, wenn darin aufgeführte Maßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung umgesetzt werden.
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Schritt 2: Energieeffizienz verbessern
Ein Haus mit schlechter Energieeffizienz ist immer teuer zu beheizen - ganz egal ob mit einer Ölheizung, Gasheizung oder Wärmepumpe! Wer erneuerbare Energien effizient einsetzen und seine Energiekosten senken möchte, kann das Haus mit Sanierungsmaßnahmen dafür fit machen. Das bedeutet nichts anderes, als die Wärmeverluste zu senken, zum Beispiel mit einer Dach- oder Dachbodendämmung und mit einer Kellerdämmung. Diese Maßnahmen reduzieren den Energiebedarf deutlich und damit auch die Heizkosten.
Wie viel im Einzelfall gedämmt werden muss, hängt vom Zustand des Hauses ab. Nur selten müssen Dach, Fassade und Keller auf einmal saniert werden. Oftmals reicht es aus, zunächst einzelne Bauteile nach und nach zu verbessern, vieles kann dabei auch in Eigenleistung umgesetzt werden, zum Beispiel eine Dachbodendämmung und eine Kellerdeckendämmung. Wer nicht selbst Hand anlegen kann oder will, findet mit der Einblasdämmung eine vergleichsweise günstige Variante der Dämmung. Bei allen Maßnahmen gilt: notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am besten mit der energetischen Sanierung verbinden! Das Dach braucht eine neue Dacheindeckung? Dann sollte gleichzeitig auch der Wärmeschutz auf den Prüfstand!
--> Wichtig zu wissen: Anders als oft behauptet ist eine Wärmedämmung nicht Voraussetzung für den Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau. Eine Dämmung kann sich aber in diesem Fall gleich doppelt lohnen - zum Einen durch einen geringeren Energiebedarf, zum Anderen durch einen effizienteren Betrieb der Wärmepumpe! Auch eine teure Komplettsanierung muss nicht sein. Vielmehr kann das Eigenheim schrittweise gedämmt werden, so dass es im entscheidenden Moment für den Umstieg auf eine Wärmepumpe vorbereitet ist - EE-ready also.
Schritt 3: Energiebedarf durch erneuerbare Energien decken
Das Dach ist gut in Schuss oder frisch saniert? Dann kann eine Solaranlage - Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage - darauf für viele Jahre ihren Dienst tun! Die Bedingungen für eine eigene Photovoltaik-Anlage sind 2023 besser denn je, sie ist darüber hinaus perfekt mit einer Wärmepumpe zu kombinieren. Wer bereits oder künftig mit Biomasse heizt (z.B. Pelletheizung), kann diese mit Solarthermie oder Photovoltaik ergänzen.
Übrigens: Viele Gas- und Ölheizung werden in den kommenden Jahren noch ihren Dienst tun. Auch sie lassen sich gut mit einer Solaranlage kombinieren! Das senkt die Heizkosten deutlich und ist ein erster guter Schritt in Richtung erneuerbare Energien. Wird der Heizkessel später erneuert, kann die Solaranlage zusammen mit der neuen Heizung weiterarbeiten.
--> Und wer soll das bezahlen? Alle diese Maßnahmen - Dämmung und Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung - werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügig gefördert, das gilt oft auch für Eigenleistungen. Zuschüsse, Förderkredite und Steuerbonus erleichtern die Finanzierung und Umsetzung. Deshalb sollten sich Eigentümer immer erst informieren, bevor sie eine Sanierungsmaßnahme umsetzen! Darüber hinaus zeigt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im GEG-Entwurf, dass sich eine Wärmepumpe im Altbau auch ohne Förderung rechnet.
Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
Antwort lesen »Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für ...
Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
Antwort lesen »Wenn bei der Genehmigung offensichtlich ein Fehler gemacht wurde, sich gesetzliche Grundlagen, örtliche Gegebenheiten oder wichtige Daten ...
Antwort lesen »Die Dämmung im Zwischendeckenbereich können Sie ignorieren. Wenn Sie ohnehin das Dach dämmen, spielt diese keine Rolle. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fußbodenheizung ist als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Heizung möglich. Da die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Heizwasser ...
Antwort lesen »Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine 30 Jahre alte Heizung irgendwann kaputtgehen kann. Im Falle eines irreparablen Schadens kommen Sie ...
Antwort lesen »Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
Antwort lesen »Einen Anspruch auf Förderung hätten Sie hier nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine neue förderbare Heizung einbauen. Bleibt die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht nötig. Denn für 3-Familien-Häuser gilt die Befreiung von der Austauschpflicht aus dem ...
Antwort lesen »Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, ...
Antwort lesen »Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Mitarbeitern des BAFA aufzunehmen. Es handelt sich wie beschrieben um ein ...
Antwort lesen »Auch für Erdgasheizungen gibt es Entlastungen. In diesem Fall greift die Preisbremse, die Ihr Versorger für Sie einhält. Die wichtigsten ...
Antwort lesen »Das BAFA hat inzwischen deutlich aufgeholt, sodass in der Regel nicht mit langen Bearbeitungszeiten bei der Beantragung von Förderanträgen ...
Antwort lesen »Nach aktuell geltendem Recht ist das voraussichtlich nicht nötig. Handelt es sich um eine Niedertemperaturheizung, die kontinuierlich mit ...
Antwort lesen »Vor 2023 gab es die BEG-Förderung für Solarthermieanlagen nur, wenn diese von einem Fachbetrieb eingebaut wurde. Als Nachweis benötigt das ...
Antwort lesen »§ 104 des Gebäudeenergiegesetzes gilt für kleine Gebäude und Gebäude, die maximal 5 Jahre lang genutzt werden und aus Raumzellen von ...
Antwort lesen »Nun, grundsätzlich halte ich Ihr beabsichtigtes Vorgehen für möglich. Dennoch sollten noch folgende Aspekte mit bedacht werden. Zunächst ...
Antwort lesen »Im Punkt 3.3.2 der technischen Mindestanforderungen (TMA) zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen heißt es: ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Denn grundsätzlich gilt das GEG in der aktuellen und der für 2024 geplanten Form für Gebäude ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3.1 der BEG-EM-Richtlinie sind alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmerzeugers ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie aller Voraussicht nach nicht nutzen. Denn diesen gibt es nur "für energetische Maßnahmen an ...
Antwort lesen »Den Verwendungsnachweis aktivieren Sie in Ihrem BAFA-Portal. Weitere Tipps zur Beantragung von Fördermitteln über das Bundesamt für ...
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