Pläne für Klimaneutralität, Gesetzesentwürfe für das Heizen mit erneuerbaren Energien, Energieeffizienz für Altbauten - vielen Hauseigentümern schwirrt aktuell der Kopf. Enorme Kostenrechnungen machen die Runde und verunsichern Hausbesitzer landauf landab. Was kann, was muss? Was ist möglich bei meinem Haus und wie kann ich das finanzieren? Mit unseren Tipps starten Sie Schritt für Schritt in ein neues Eigenheim-Zeitalter: mehr Unabhängigkeit von Energieversorgern, mehr Kontrolle über die Heiz- und Stromkosten.
Schritt 1: Bestandsaufnahme - ein Sanierungsfahrplan für den Überblick
Wie ist es eigentlich um die Energieeffizienz meines Hauses bestellt? Sind meine Heizkosten im Rahmen oder heize ich das Geld sprichwörtlich zum Fenster raus? Ist mein Altbau eine Energieschleuder oder auf ganz gutem Stand? Was sind die größten Baustellen, welche Sanierungsmaßnahmen sollte ich dringend angehen? Und wie kann ich das finanzieren, gibt es eine Förderung?
Antworten auf alle diese Fragen hat ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Erstellt wird er im Rahmen einer Energieberatung, für diese gibt es 80 Prozent Zuschuss. Mit dem Sanierungsfahrplan erhalten Eigentümer:innen viele wichtige Informationen zu ihrem Haus, Verbesserungsvorschläge und Erklärungen sowie 5 Prozent Bonus bei der Förderung, wenn darin aufgeführte Maßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung umgesetzt werden.
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Schritt 2: Energieeffizienz verbessern
Ein Haus mit schlechter Energieeffizienz ist immer teuer zu beheizen - ganz egal ob mit einer Ölheizung, Gasheizung oder Wärmepumpe! Wer erneuerbare Energien effizient einsetzen und seine Energiekosten senken möchte, kann das Haus mit Sanierungsmaßnahmen dafür fit machen. Das bedeutet nichts anderes, als die Wärmeverluste zu senken, zum Beispiel mit einer Dach- oder Dachbodendämmung und mit einer Kellerdämmung. Diese Maßnahmen reduzieren den Energiebedarf deutlich und damit auch die Heizkosten.
Wie viel im Einzelfall gedämmt werden muss, hängt vom Zustand des Hauses ab. Nur selten müssen Dach, Fassade und Keller auf einmal saniert werden. Oftmals reicht es aus, zunächst einzelne Bauteile nach und nach zu verbessern, vieles kann dabei auch in Eigenleistung umgesetzt werden, zum Beispiel eine Dachbodendämmung und eine Kellerdeckendämmung. Wer nicht selbst Hand anlegen kann oder will, findet mit der Einblasdämmung eine vergleichsweise günstige Variante der Dämmung. Bei allen Maßnahmen gilt: notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am besten mit der energetischen Sanierung verbinden! Das Dach braucht eine neue Dacheindeckung? Dann sollte gleichzeitig auch der Wärmeschutz auf den Prüfstand!
--> Wichtig zu wissen: Anders als oft behauptet ist eine Wärmedämmung nicht Voraussetzung für den Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau. Eine Dämmung kann sich aber in diesem Fall gleich doppelt lohnen - zum Einen durch einen geringeren Energiebedarf, zum Anderen durch einen effizienteren Betrieb der Wärmepumpe! Auch eine teure Komplettsanierung muss nicht sein. Vielmehr kann das Eigenheim schrittweise gedämmt werden, so dass es im entscheidenden Moment für den Umstieg auf eine Wärmepumpe vorbereitet ist - EE-ready also.
Schritt 3: Energiebedarf durch erneuerbare Energien decken
Das Dach ist gut in Schuss oder frisch saniert? Dann kann eine Solaranlage - Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage - darauf für viele Jahre ihren Dienst tun! Die Bedingungen für eine eigene Photovoltaik-Anlage sind 2023 besser denn je, sie ist darüber hinaus perfekt mit einer Wärmepumpe zu kombinieren. Wer bereits oder künftig mit Biomasse heizt (z.B. Pelletheizung), kann diese mit Solarthermie oder Photovoltaik ergänzen.
Übrigens: Viele Gas- und Ölheizung werden in den kommenden Jahren noch ihren Dienst tun. Auch sie lassen sich gut mit einer Solaranlage kombinieren! Das senkt die Heizkosten deutlich und ist ein erster guter Schritt in Richtung erneuerbare Energien. Wird der Heizkessel später erneuert, kann die Solaranlage zusammen mit der neuen Heizung weiterarbeiten.
--> Und wer soll das bezahlen? Alle diese Maßnahmen - Dämmung und Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung - werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügig gefördert, das gilt oft auch für Eigenleistungen. Zuschüsse, Förderkredite und Steuerbonus erleichtern die Finanzierung und Umsetzung. Deshalb sollten sich Eigentümer immer erst informieren, bevor sie eine Sanierungsmaßnahme umsetzen! Darüber hinaus zeigt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im GEG-Entwurf, dass sich eine Wärmepumpe im Altbau auch ohne Förderung rechnet.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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