Pläne für Klimaneutralität, Gesetzesentwürfe für das Heizen mit erneuerbaren Energien, Energieeffizienz für Altbauten - vielen Hauseigentümern schwirrt aktuell der Kopf. Enorme Kostenrechnungen machen die Runde und verunsichern Hausbesitzer landauf landab. Was kann, was muss? Was ist möglich bei meinem Haus und wie kann ich das finanzieren? Mit unseren Tipps starten Sie Schritt für Schritt in ein neues Eigenheim-Zeitalter: mehr Unabhängigkeit von Energieversorgern, mehr Kontrolle über die Heiz- und Stromkosten.
Schritt 1: Bestandsaufnahme - ein Sanierungsfahrplan für den Überblick
Wie ist es eigentlich um die Energieeffizienz meines Hauses bestellt? Sind meine Heizkosten im Rahmen oder heize ich das Geld sprichwörtlich zum Fenster raus? Ist mein Altbau eine Energieschleuder oder auf ganz gutem Stand? Was sind die größten Baustellen, welche Sanierungsmaßnahmen sollte ich dringend angehen? Und wie kann ich das finanzieren, gibt es eine Förderung?
Antworten auf alle diese Fragen hat ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Erstellt wird er im Rahmen einer Energieberatung, für diese gibt es 80 Prozent Zuschuss. Mit dem Sanierungsfahrplan erhalten Eigentümer:innen viele wichtige Informationen zu ihrem Haus, Verbesserungsvorschläge und Erklärungen sowie 5 Prozent Bonus bei der Förderung, wenn darin aufgeführte Maßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung umgesetzt werden.
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Schritt 2: Energieeffizienz verbessern
Ein Haus mit schlechter Energieeffizienz ist immer teuer zu beheizen - ganz egal ob mit einer Ölheizung, Gasheizung oder Wärmepumpe! Wer erneuerbare Energien effizient einsetzen und seine Energiekosten senken möchte, kann das Haus mit Sanierungsmaßnahmen dafür fit machen. Das bedeutet nichts anderes, als die Wärmeverluste zu senken, zum Beispiel mit einer Dach- oder Dachbodendämmung und mit einer Kellerdämmung. Diese Maßnahmen reduzieren den Energiebedarf deutlich und damit auch die Heizkosten.
Wie viel im Einzelfall gedämmt werden muss, hängt vom Zustand des Hauses ab. Nur selten müssen Dach, Fassade und Keller auf einmal saniert werden. Oftmals reicht es aus, zunächst einzelne Bauteile nach und nach zu verbessern, vieles kann dabei auch in Eigenleistung umgesetzt werden, zum Beispiel eine Dachbodendämmung und eine Kellerdeckendämmung. Wer nicht selbst Hand anlegen kann oder will, findet mit der Einblasdämmung eine vergleichsweise günstige Variante der Dämmung. Bei allen Maßnahmen gilt: notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am besten mit der energetischen Sanierung verbinden! Das Dach braucht eine neue Dacheindeckung? Dann sollte gleichzeitig auch der Wärmeschutz auf den Prüfstand!
--> Wichtig zu wissen: Anders als oft behauptet ist eine Wärmedämmung nicht Voraussetzung für den Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau. Eine Dämmung kann sich aber in diesem Fall gleich doppelt lohnen - zum Einen durch einen geringeren Energiebedarf, zum Anderen durch einen effizienteren Betrieb der Wärmepumpe! Auch eine teure Komplettsanierung muss nicht sein. Vielmehr kann das Eigenheim schrittweise gedämmt werden, so dass es im entscheidenden Moment für den Umstieg auf eine Wärmepumpe vorbereitet ist - EE-ready also.
Schritt 3: Energiebedarf durch erneuerbare Energien decken
Das Dach ist gut in Schuss oder frisch saniert? Dann kann eine Solaranlage - Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage - darauf für viele Jahre ihren Dienst tun! Die Bedingungen für eine eigene Photovoltaik-Anlage sind 2023 besser denn je, sie ist darüber hinaus perfekt mit einer Wärmepumpe zu kombinieren. Wer bereits oder künftig mit Biomasse heizt (z.B. Pelletheizung), kann diese mit Solarthermie oder Photovoltaik ergänzen.
Übrigens: Viele Gas- und Ölheizung werden in den kommenden Jahren noch ihren Dienst tun. Auch sie lassen sich gut mit einer Solaranlage kombinieren! Das senkt die Heizkosten deutlich und ist ein erster guter Schritt in Richtung erneuerbare Energien. Wird der Heizkessel später erneuert, kann die Solaranlage zusammen mit der neuen Heizung weiterarbeiten.
--> Und wer soll das bezahlen? Alle diese Maßnahmen - Dämmung und Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung - werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügig gefördert, das gilt oft auch für Eigenleistungen. Zuschüsse, Förderkredite und Steuerbonus erleichtern die Finanzierung und Umsetzung. Deshalb sollten sich Eigentümer immer erst informieren, bevor sie eine Sanierungsmaßnahme umsetzen! Darüber hinaus zeigt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im GEG-Entwurf, dass sich eine Wärmepumpe im Altbau auch ohne Förderung rechnet.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
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