Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde in den vergangenen Monaten mehrfach geändert. Mit dem EEG 2023 sollen sich die Bedingungen für private Photovoltaik-Anlagen ab 2023 deutlich verbessern. Das hat auch Folgen für solche Photovoltaik-Anlagen, die im Rahmen der Solarstromspeicher-Förderung der Bundesländer in den vergangenen Jahren installiert wurden. Auch für sie verbessern sich die Rahmenbedingungen, die ersten Bundesländer haben bereits Informationen dazu veröffentlicht.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gab es zwischen 2018 und 2021 mehrere Förderrunden in einem Förderprogramm für netzdienliche Photovoltaik-Speicher. Bedingung für den Solarstromspeicher-Zuschuss war, dass die Einspeiseleistung der dazugehörigen Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent beschränkt wird. Das soll sich 2023 ändern: Parallel zum neuen EEG soll die Einspeisebegrenzung ab dem 1. Januar 2023 entfallen.
Sachsen
Auch in Sachsen galt für geförderte Solarstromspeicher und Photovoltaik-Anlagen bisher eine Drosselung der Netzeinspeisung auf 50 Prozent. Im Zuge der Energiekrise wurden die Förderbedingungen jetzt geändert und die Einspeisebegrenzung für die Zukunft widerrufen (Bekanntmachung der Sächsischen Aufbaubank im Sächsischen Amtsblatt vom 13.10.2022). Wer eine entsprechende Förderung erhalten hat, wird von der Sächsischen Aufbaubank über die Änderung informiert.
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Die Modellbezeichnung ist explizit nicht in der Asbest-Liste für Nachtspeicherheizungen aufgeführt. Die Baureihe 2NF wird häufig jedoch als ...
Antwort lesen »Hier kommen verschiedene Ursachen infrage. Möglich ist zum Beispiel ein fehlender oder falsch ausgeführter hydraulischer Abgleich. Das kann ...
Antwort lesen »Unter Umständen ist es möglich, die Kosten der Sanierung abzüglich der Tilgungszuschüsse der KfW über die Denkmal-AfA von der Steuer ...
Antwort lesen »Im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" der KfW sind alle förderbaren Maßnahmen sowie Umfeldmaßnahmen aufgeführt. ...
Antwort lesen »Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
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