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04.11.2022
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Einspeisebegrenzung für geförderte PV-Anlagen/Speicher aufgehoben

Bundesländer kündigen neue Regelungen an

In den vergangen Jahren hat es in vielen Bundesländern Förderprogramme für Solarstromspeicher gegeben. Für Photovoltaik-Anlagen, die zusammen mit diesen Batteriespeichern installiert wurden, galt laut Förderbedingungen in der Regel eine Einspeisebegrenzung von 50 Prozent. Doch mit Blick auf die zahlreichen Änderungen im EEG bessern die ersten Bundesländer jetzt nach und heben die Einspeisebegrenzung auf. Ein Überblick.

Hausdach mit Photovoltaik-Modulen
Wer seine Photovoltaik-Anlage zusammen mit einem geförderten Batteriespeicher installiert hat, kann sich über aufgehobene Einspeisebegrenzungen freuenFoto: energie-fachberater.de

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde in den vergangenen Monaten mehrfach geändert. Mit dem EEG 2023 sollen sich die Bedingungen für private Photovoltaik-Anlagen ab 2023 deutlich verbessern. Das hat auch Folgen für solche Photovoltaik-Anlagen, die im Rahmen der Solarstromspeicher-Förderung der Bundesländer in den vergangenen Jahren installiert wurden. Auch für sie verbessern sich die Rahmenbedingungen, die ersten Bundesländer haben bereits Informationen dazu veröffentlicht.

Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gab es zwischen 2018 und 2021 mehrere Förderrunden in einem Förderprogramm für netzdienliche Photovoltaik-Speicher. Bedingung für den Solarstromspeicher-Zuschuss war, dass die Einspeiseleistung der dazugehörigen Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent beschränkt wird. Das soll sich 2023 ändern: Parallel zum neuen EEG soll die Einspeisebegrenzung ab dem 1. Januar 2023 entfallen.

Sachsen

Auch in Sachsen galt für geförderte Solarstromspeicher und Photovoltaik-Anlagen bisher eine Drosselung der Netzeinspeisung auf 50 Prozent. Im Zuge der Energiekrise wurden die Förderbedingungen jetzt geändert und die Einspeisebegrenzung für die Zukunft widerrufen (Bekanntmachung der Sächsischen Aufbaubank im Sächsischen Amtsblatt vom 13.10.2022). Wer eine entsprechende Förderung erhalten hat, wird von der Sächsischen Aufbaubank über die Änderung informiert.


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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