Verteilnetzbetreiber können bei neuen, steuerbaren Geräten seit 2024 den Stromverbrauch einschränken. Sorgen machen müssen sich Eigentümer:innen mit Wärmepumpe jedoch nicht, denn das wird kaum Auswirkungen auf ihren Wohnkomfort haben.
Wie dürfen Wärmepumpe und Ladestation gedrosselt werden?
Eine vollständige Abschaltung der Geräte ist nicht erlaubt, aber eine temporäre Reduzierung der elektrischen Anschlussleistung auf bis zu 4,2 Kilowatt. Die Grundversorgung von Wärmepumpen und Ladesäulen bleibt so sichergestellt. Im Gegenzug für die mögliche Leistungsreduzierung erhalten die Eigentümer dann eine Entschädigung vom Netzbetreiber.
Wie wirkt sich die Drosselung der Wärmepumpe aus?
Vor allem bei Wärmepumpen werden sich die Eingriffe kaum bemerkbar machen. Die maximale elektrische Anschlussleistung einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern liegt je nach energetischem Standard bei bis zu zehn Kilowatt. Reduziert sich die Leistung für zwei Stunden auf 4,2 Kilowatt, ändert sich dadurch an den allermeisten Tagen im Jahr nichts an der Raumtemperatur im Haus. Und auch an besonders kalten Tagen, an denen die maximale Leistung nötig ist, ist der mögliche Drosselungszeitraum zu kurz, um ein Haus auskühlen zu lassen. Die Bewohner:innen werden deshalb von einem Eingriff kaum etwas mitbekommen.
Die Vorteile für Eigentümer bei dieser Regelung: Sie müssen weniger Netzentgelt zahlen. Zudem dürfen Netzbetreiber den Anschluss einer neuen Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr aufgrund von drohenden Netzengpässen verweigern.
In welchem Gesetz ist die Drosselung geregelt und für welche Geräte gilt das?
Festgelegt ist diese Regelung im Paragraf 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Betroffen davon sind nur neue steuerbare Wärmepumpen und Ladestationen. Die Regelung gilt nicht für andere elektrische Geräte im Haus wie Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine. Auch bestehende Wärmepumpen, ob steuerbar oder nicht, fallen nicht unter die möglichen Eingriffe. Wer möchte, kann aber freiwillig mitmachen.
Warum ist eine Drosselung von Wärmepumpen und Ladestationen überhaupt nötig?
Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind derzeit noch nicht für Millionen zusätzliche Wärmepumpen und E-Autos gerüstet. Deshalb müssen die Verteilnetzbetreiber in den nächsten Jahren die Stromnetze auf den letzten Kilometern zu den Wohnhäusern massiv ausbauen. Da dieser Ausbau noch Zeit braucht, sind zeitlich befristete Eingriffe in Ausnahmefällen seit Anfang 2024 erlaubt. Mit der Maßnahme sollen Stromausfälle aufgrund von Überlastungen örtlicher Leitungen vermieden werden.
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Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn die Förderung für Fernwärme gibt es nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie für "[...] ...
Antwort lesen »Bei der Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist zur Förderung des Scheibentauschs ein Uw-Wert von 1,3 W/m²K zu erreichen. ...
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Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen. Relevant ist dabei der ...
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