Verteilnetzbetreiber können bei neuen, steuerbaren Geräten seit 2024 den Stromverbrauch einschränken. Sorgen machen müssen sich Eigentümer:innen mit Wärmepumpe jedoch nicht, denn das wird kaum Auswirkungen auf ihren Wohnkomfort haben.
Wie dürfen Wärmepumpe und Ladestation gedrosselt werden?
Eine vollständige Abschaltung der Geräte ist nicht erlaubt, aber eine temporäre Reduzierung der elektrischen Anschlussleistung auf bis zu 4,2 Kilowatt. Die Grundversorgung von Wärmepumpen und Ladesäulen bleibt so sichergestellt. Im Gegenzug für die mögliche Leistungsreduzierung erhalten die Eigentümer dann eine Entschädigung vom Netzbetreiber.
Wie wirkt sich die Drosselung der Wärmepumpe aus?
Vor allem bei Wärmepumpen werden sich die Eingriffe kaum bemerkbar machen. Die maximale elektrische Anschlussleistung einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern liegt je nach energetischem Standard bei bis zu zehn Kilowatt. Reduziert sich die Leistung für zwei Stunden auf 4,2 Kilowatt, ändert sich dadurch an den allermeisten Tagen im Jahr nichts an der Raumtemperatur im Haus. Und auch an besonders kalten Tagen, an denen die maximale Leistung nötig ist, ist der mögliche Drosselungszeitraum zu kurz, um ein Haus auskühlen zu lassen. Die Bewohner:innen werden deshalb von einem Eingriff kaum etwas mitbekommen.
Die Vorteile für Eigentümer bei dieser Regelung: Sie müssen weniger Netzentgelt zahlen. Zudem dürfen Netzbetreiber den Anschluss einer neuen Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr aufgrund von drohenden Netzengpässen verweigern.
In welchem Gesetz ist die Drosselung geregelt und für welche Geräte gilt das?
Festgelegt ist diese Regelung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Betroffen davon sind nur neue steuerbare Wärmepumpen und Ladestationen. Die Regelung gilt nicht für andere elektrische Geräte im Haus wie Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine. Auch bestehende Wärmepumpen, ob steuerbar oder nicht, fallen nicht unter die möglichen Eingriffe. Wer möchte, kann aber freiwillig mitmachen.
Warum ist eine Drosselung von Wärmepumpen und Ladestationen überhaupt nötig?
Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind derzeit noch nicht für Millionen zusätzliche Wärmepumpen und E-Autos gerüstet. Deshalb müssen die Verteilnetzbetreiber in den nächsten Jahren die Stromnetze auf den letzten Kilometern zu den Wohnhäusern massiv ausbauen. Da dieser Ausbau noch Zeit braucht, sind zeitlich befristete Eingriffe in Ausnahmefällen seit Anfang 2024 erlaubt. Mit der Maßnahme sollen Stromausfälle aufgrund von Überlastungen örtlicher Leitungen vermieden werden.
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Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
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