Schlechtwetter-Tage für Gartenplanung nutzen
Das Wetter ist gerade nicht so sommerlich? So ein Tag kann natürlich bestens für die Planung genutzt werden! Wie soll der Garten im nächsten Jahr aussehen? Gibt es ausreichend schattige Plätze? Wie können wir eine Regenwassernutzung organisieren?
Wer sich Pflanzen als Sonnenschutz für Terrasse und Balkon wünscht, kann jetzt nach passenden Pflanzen Ausschau halten und die entsprechenden Bereiche für die Pflanzung im Herbst vorbereiten. Auch eine Fassadenbegrünung ist überlegenswert, ebenso Grün auf Garage oder Carport. Sie kühlen im Sommer, speichern Regenwasser und sind an heißen Tagen eine Erholung für das Auge. Schottergärten haben dagegen ausgedient! Sie sind oft gar nicht so pflegeleicht wie angenommen, verschlechtern das Klima rund ums Haus und erhöhen die Hitzebelastung.
Apropos Hitzebelastung: Gegen Hitze in den Wohnräumen, vor allem im Dachgeschoss, sollten EigentümerInnen unbedingt etwas unternehmen! Viele kleine Maßnahmen, nachzulesen in unserem Ratgeber Hitzeschutz, verbessern den Wohnkomfort im Sommer erheblich. Ausgeglichene Temperaturen sind nicht nur besser für die Gesundheit, sondern auch für erholsame Urlaubstage. Und wer eine Sanierung clever plant, profitiert sowohl im Winter also auch im Sommer davon!
Urlaub im Garten und auf der Terrasse - auf passende Elektroanschlüsse achten
Terrasse und Garten sind im Sommer nicht ohne Grund die beliebtesten Aufenthaltsorte. Und wer die Ferien zuhause verbringt, macht es sich gemütlich: Elektrogrill, Musikanlage und Teichpumpe sorgen für ein angenehmes Ambiente. Zusätzlich sind nicht wenige Elektrowerkzeuge in der Nutzung. Mit den richtigen Elektroanschlüssen auf dem Grundstück ist die parallele Nutzung kein Problem.
Das gilt übrigens auch, wenn EigentümerInnen jetzt für die Zukunft planen und eine Ladestation für ein Elektroauto nachrüsten wollen. Unsere Tipps helfen bei der Planung und Realisierung einer sicheren und effizienten Ladeinfrastruktur.
Die besten Tipps für die Balkonsanierung
Der Balkon ist in die Jahre gekommen und verbreitet so gar kein Urlaubsfeeling? Dann können die freien Tage für eine Balkonsanierung genutzt werden! Neue Balkontür, Wärmebrücken und Stolperfallen beseitigen, Entwässerung verbessern - mit diesen Tipps zur Balkonsanierung können Sie das "sonnige Zimmer" wieder genießen.
Barrierefreiheit ist übrigens nicht nur beim Balkonzugang ein Thema. Auch Einfahrt und Wege auf dem Grundstück sowie der Hauseingang profitieren von einer barrierefreien Gestaltung. Daran sollten EigentümerInnen unbedingt denken, wenn dieser Bereich neu gestaltet wird. Als finanzielle Unterstützung kann eine Förderung der KfW beantragt werden.
Richtig lüften im Sommer
Natürlich, die Räume möglichst nur nachts lüften, Türen und Fenster bei Hitze geschlossen halten, Rollläden rechtzeitig schließen - die meisten Tipps für das richtige Lüften im Sommer sind bekannt! Aber gilt das auch für den muffigen Keller? Kann man den jetzt nicht so richtig schön trockenlüften? Besser nicht! Wer im Sommerurlaub den Keller entrümpelt, sollte darauf achten, dass nicht zu viel warme Luft in die Kellerräume strömt, sonst können sich Feuchtigkeitsprobleme verschlimmern. Besser erst dann gründlich lüften, wenn die Temperaturen wieder niedriger sind - Keller im Sommer richtig lüften.
Nur kein Stress mit den Nachbarn beim Urlaub zuhause!
Was ist erlaubt auf Dachterrasse und Balkon, was stört die Nachbarn? Wenn alle viel Zeit zuhause verbringen, lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden, das gilt ganz besonders in Eigentümergemeinschaften. Einige Gerichtsurteile zeigen, was auf Balkon und Dachterrasse erlaubt ist und was nicht:
In einer Eigentumsanlage hatte ein Mitglied der Gemeinschaft eigenmächtig eine Treppe von seinem Balkon zum Garten errichtet, um nicht den Umweg über den Hauseingang nehmen zu müssen. Über längere Zeit unternahmen die anderen Eigentümer nichts dagegen. Der individuelle Anspruch der Gemeinschaft gegen den Betroffenen auf Beseitigung der Treppe war deswegen verjährt. Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 55 S 18/19) durften aber die Eigentümer mehrheitlich eine Entfernung auf Kosten der Gemeinschaft beschließen und diese auch durchsetzen.
Ein Wohnungseigentümer hatte auf seiner Dachterrasse ein sogenanntes "Anlehngewächshaus" errichtet, das 265 Kilogramm schwer war und aus Aluminium, Glas und einem Kunststoffdach bestand. Das Objekt war nicht mit der Fassade verbunden, sondern nur an diese angelehnt. Die anderen Mitglieder der Gemeinschaft drangen auf eine Beseitigung. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 481 C 26682/15) betrachtete das Gewächshaus als eine bauliche Veränderung und ordnete dessen Entfernung an. Von außen sei das Objekt klar zu erkennen gewesen und habe das Erscheinungsbild der Wohnanlage verändert.
Unter einer Dachterrasse ist etwas anderes zu verstehen als unter einem Dachgarten. Während die Terrasse für den Aufenthalt der Wohnungseigentümer und für die üblichen Verwendungszwecke (Aufstellen von Stühlen, Tische und Sonnenliegen) genutzt werden kann, ist der Dachgarten laut Definition eine bloße gärtnerische Kulisse, die nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen gedacht ist. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 U 530 U/14) auf die Klage von Wohnungskäufern, die sich im Zusammenhang mit den fehlenden Nutzungsmöglichkeiten des Dachgartens getäuscht sahen. Aufgrund der vorausgegangenen Beschreibung des Objekts hätten die Erwerber das erkennen können.
Wer in einer Innenstadt wohnt, der muss damit rechnen, dass er auf seiner Dachterrasse und in den Innenräumen durch nächtliche Lichtimmissionen gestört wird. Konkret ging es um die Beleuchtung eines Kirchturmes. Die Eigentümerin einer Wohnung hatte auf dem Gerichtswege eine Abschaltung der Lichtanlage erreichen wollen, denn sie habe die mehrfache Lichtstärke einer hellen Vollmondnacht zu ertragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 40/17) entsprach dieser Forderung nicht und empfahl der Klägerin lichtundurchlässige Vorhänge, wenn sie nicht um den Schlaf gebracht werden wolle.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort