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21.07.2020

Ferien daheim - Tipps für Haus, Garten und Grundstück

Sanierungs- und Planungsideen für den Sommer

Urlaub auf Balkonien, Ferien auf der Terrasse - das ist in diesem Jahr angesagter denn je. Hier muss niemand Abstand halten und der Tag kann nach Lust und Laune verbracht werden. Und für alle, die auch im Urlaub die Füße nicht stillhalten können, haben wir Sommertipps rund um Haus, Garten und Grundstück zusammengestellt.

Garten im Sommer
Üppige Blüten, schattige Plätze: Eine gute Gartenplanung ist Augenweide und Hitzeschutz zugleichFoto: Energie-Fachberater.de
Fassadenbegrünung mit Wein
Eine Fassadenbegrünung verbessert das Klima rund ums Haus und ist Erholung für müde Augen an HitzetagenFoto: Energie-Fachberater.de

Schlechtwetter-Tage für Gartenplanung nutzen
Das Wetter ist gerade nicht so sommerlich? So ein Tag kann natürlich bestens für die Planung genutzt werden! Wie soll der Garten im nächsten Jahr aussehen? Gibt es ausreichend schattige Plätze? Wie können wir eine Regenwassernutzung organisieren?

Wer sich Pflanzen als Sonnenschutz für Terrasse und Balkon wünscht, kann jetzt nach passenden Pflanzen Ausschau halten und die entsprechenden Bereiche für die Pflanzung im Herbst vorbereiten. Auch eine Fassadenbegrünung ist überlegenswert, ebenso Grün auf Garage oder Carport. Sie kühlen im Sommer, speichern Regenwasser und sind an heißen Tagen eine Erholung für das Auge. Schottergärten haben dagegen ausgedient! Sie sind oft gar nicht so pflegeleicht wie angenommen, verschlechtern das Klima rund ums Haus und erhöhen die Hitzebelastung.

Apropos Hitzebelastung: Gegen Hitze in den Wohnräumen, vor allem im Dachgeschoss, sollten EigentümerInnen unbedingt etwas unternehmen! Viele kleine Maßnahmen, nachzulesen in unserem Ratgeber Hitzeschutz, verbessern den Wohnkomfort im Sommer erheblich. Ausgeglichene Temperaturen sind nicht nur besser für die Gesundheit, sondern auch für erholsame Urlaubstage. Und wer eine Sanierung clever plant, profitiert sowohl im Winter also auch im Sommer davon!

Urlaub im Garten und auf der Terrasse - auf passende Elektroanschlüsse achten
Terrasse und Garten sind im Sommer nicht ohne Grund die beliebtesten Aufenthaltsorte. Und wer die Ferien zuhause verbringt, macht es sich gemütlich: Elektrogrill, Musikanlage und Teichpumpe sorgen für ein angenehmes Ambiente. Zusätzlich sind nicht wenige Elektrowerkzeuge in der Nutzung. Mit den richtigen Elektroanschlüssen auf dem Grundstück ist die parallele Nutzung kein Problem.

Das gilt übrigens auch, wenn EigentümerInnen jetzt für die Zukunft planen und eine Ladestation für ein Elektroauto nachrüsten wollen. Unsere Tipps helfen bei der Planung und Realisierung einer sicheren und effizienten Ladeinfrastruktur.

Die besten Tipps für die Balkonsanierung
Der Balkon ist in die Jahre gekommen und verbreitet so gar kein Urlaubsfeeling? Dann können die freien Tage für eine Balkonsanierung genutzt werden! Neue Balkontür, Wärmebrücken und Stolperfallen beseitigen, Entwässerung verbessern - mit diesen Tipps zur Balkonsanierung können Sie das "sonnige Zimmer" wieder genießen.

Barrierefreiheit ist übrigens nicht nur beim Balkonzugang ein Thema. Auch Einfahrt und Wege auf dem Grundstück sowie der Hauseingang profitieren von einer barrierefreien Gestaltung. Daran sollten EigentümerInnen unbedingt denken, wenn dieser Bereich neu gestaltet wird. Als finanzielle Unterstützung kann eine Förderung der KfW beantragt werden.

Richtig lüften im Sommer
Natürlich, die Räume möglichst nur nachts lüften, Türen und Fenster bei Hitze geschlossen halten, Rollläden rechtzeitig schließen - die meisten Tipps für das richtige Lüften im Sommer sind bekannt! Aber gilt das auch für den muffigen Keller? Kann man den jetzt nicht so richtig schön trockenlüften? Besser nicht! Wer im Sommerurlaub den Keller entrümpelt, sollte darauf achten, dass nicht zu viel warme Luft in die Kellerräume strömt, sonst können sich Feuchtigkeitsprobleme verschlimmern. Besser erst dann gründlich lüften, wenn die Temperaturen wieder niedriger sind - Keller im Sommer richtig lüften.

Nur kein Stress mit den Nachbarn beim Urlaub zuhause!
Was ist erlaubt auf Dachterrasse und Balkon, was stört die Nachbarn? Wenn alle viel Zeit zuhause verbringen, lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden, das gilt ganz besonders in Eigentümergemeinschaften. Einige Gerichtsurteile zeigen, was auf Balkon und Dachterrasse erlaubt ist und was nicht:

In einer Eigentumsanlage hatte ein Mitglied der Gemeinschaft eigenmächtig eine Treppe von seinem Balkon zum Garten errichtet, um nicht den Umweg über den Hauseingang nehmen zu müssen. Über längere Zeit unternahmen die anderen Eigentümer nichts dagegen. Der individuelle Anspruch der Gemeinschaft gegen den Betroffenen auf Beseitigung der Treppe war deswegen verjährt. Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 55 S 18/19) durften aber die Eigentümer mehrheitlich eine Entfernung auf Kosten der Gemeinschaft beschließen und diese auch durchsetzen.

Ein Wohnungseigentümer hatte auf seiner Dachterrasse ein sogenanntes "Anlehngewächshaus" errichtet, das 265 Kilogramm schwer war und aus Aluminium, Glas und einem Kunststoffdach bestand. Das Objekt war nicht mit der Fassade verbunden, sondern nur an diese angelehnt. Die anderen Mitglieder der Gemeinschaft drangen auf eine Beseitigung. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 481 C 26682/15) betrachtete das Gewächshaus als eine bauliche Veränderung und ordnete dessen Entfernung an. Von außen sei das Objekt klar zu erkennen gewesen und habe das Erscheinungsbild der Wohnanlage verändert.

Unter einer Dachterrasse ist etwas anderes zu verstehen als unter einem Dachgarten. Während die Terrasse für den Aufenthalt der Wohnungseigentümer und für die üblichen Verwendungszwecke (Aufstellen von Stühlen, Tische und Sonnenliegen) genutzt werden kann, ist der Dachgarten laut Definition eine bloße gärtnerische Kulisse, die nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen gedacht ist. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 U 530 U/14) auf die Klage von Wohnungskäufern, die sich im Zusammenhang mit den fehlenden Nutzungsmöglichkeiten des Dachgartens getäuscht sahen. Aufgrund der vorausgegangenen Beschreibung des Objekts hätten die Erwerber das erkennen können.

Wer in einer Innenstadt wohnt, der muss damit rechnen, dass er auf seiner Dachterrasse und in den Innenräumen durch nächtliche Lichtimmissionen gestört wird. Konkret ging es um die Beleuchtung eines Kirchturmes. Die Eigentümerin einer Wohnung hatte auf dem Gerichtswege eine Abschaltung der Lichtanlage erreichen wollen, denn sie habe die mehrfache Lichtstärke einer hellen Vollmondnacht zu ertragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 40/17) entsprach dieser Forderung nicht und empfahl der Klägerin lichtundurchlässige Vorhänge, wenn sie nicht um den Schlaf gebracht werden wolle.

 
 
 
Quelle: Energie-Fachberater.de / LBS
 
 

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