Die typischen Flachdächer der Bungalows, aber auch ältere Wohnblocks und andere Flachdach-Bauten haben in der Dachkonstruktion Hohlräume, die für die Einblasdämmung genutzt werden können. Dadurch lässt sich der Wärmeschutz ohne aufwändige Baumaßnahmen um ein Vielfaches verbessern.
Für das Einblasen des Dämmstoffes sind keine großen Arbeiten nötig. Es wird entweder eine vorhandene Öffnung im Dach genutzt oder man schafft eine neue für diesen Zweck. Dabei entsteht nicht viel Dreck oder Lärm und das Einblasen des Dämmstoffes geht vergleichsweise schnell. Bei einem durchschnittlichen Flachdach dauert die Einblasdämmung in der Regel nur einige Stunden. Am Ende wird die Einblas-Öffnung wieder fachgerecht verschlossen und ist hinterher nicht mehr sichtbar.
Welcher Dämmstoff kommt für die Einblasdämmung in Frage?
Als Einblasdämmstoffe kommen organische (wie Zellulose, Flachs oder Hanf), mineralische (Steinwolle, Glaswolle oder Perlite) und synthetische Dämmstoffe (z.B. EPS-Kügelchen) in Frage. Hier geht die Entwicklung sehr rasch voran, ständig werden neue Produkte auf dem Markt angeboten. Die Einblasdämmung selbst muss in der Regel von einem Fachbetrieb eingebracht werden, damit das Flachdach dann auch dicht ist und keine Wärmebrücken entstehen.
Vorteile der Einblasdämmung fürs Flachdach auf einen Blick:
Eignet sich ein Flachdach also für die nachträgliche Dämmung mit einer Einblasdämmung, kann die Wärmedämmung und damit auch das Wohlfühlklima im Haus deutlich verbessert werden. Für die Kosten setzten Fachleute je nach Dämmstoff und Handwerkerkosten zwischen ungefähr 25 und 80 Euro pro Kubikmeter an. Das wären für ein durchschnittliches Bungalow-Flachdach um die 3.000 Euro.
Wichtig für Eigentümer:innen beim Vergleich der Angebote: Bezieht sich das Angebot nur auf den Preis der Einblasdämmung pro Quadrat- oder Kubikmeter oder ist auch die gesamte Handwerkerleistung enthalten? Fördermittel für die Flachdachdämmung können den Geldbeutel zusätzlich entlasten.
Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
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Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
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Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
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