Eine Energieberatung durch unabhängige, qualifizierte Experten wird von vielen Eigentümer:innen sehr geschätzt. So können sie sicher sein, dass die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen am Ende auch den gewünschten Erfolg bei der Energieeinsparung bringen. Deshalb fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die Energieberatung durch solche Experten. Im Rahmen einer Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein Maßnahmenplan mit zeitlicher Abfolge entworfen. Das bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
Hoher Zuschuss für die Energieberatung
Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 80 Prozent der
förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und
Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und
mehr Wohneinheiten.
Zuschuss für die Energieberatung beantragen - so geht's Schritt für Schritt
Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.
Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 80 Prozent aus
--> Wichtig zu wissen: Alternativ können Eigentümer mit ihrem Energieberater vereinbaren, dass sie nur den Eigenanteil des Honorars zahlen und nicht die komplette Rechnung. In diesem Fall müssen Eigentümer das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an die Energieberaterin / den Energieberater auszuzahlen. Dafür muss das Formular "Ermächtigung" ausgefüllt und eingereicht werden. Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin / der Energieberater auch den Antragsprozess komplett übernehmen. BAFA-Zuschuss für die Energieberatung richtig beantragen.
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Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss bei der Energieberatung
Damit Eigentümer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAFA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
So läuft die Energieberatung ab
Nachdem der Energieberater ausführlich den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik sowie die Heizkosten erfasst hat, erstellt er einen Beratungsbericht in Form eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser gibt einen einfachen und farblich dargestellten Überblick zur Ausgangslage und zu den empfohlenen Maßnahmen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem iSFP können Eigentümer einen Zusatzbonus in Höhe von 5 Prozent bei der späteren Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten.
Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
Antwort lesen »Geht es um die (Fach-)Unternehmererklärung im GEG, ist § 96 relevant. In diesem geht es darum, dass Handwerker nach Abschluss aller ...
Antwort lesen »Generell werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn Sie hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen (bis 12 kW ƞs ≥ 181 %; ...
Antwort lesen »Da es um einen Neubau geht, können Sie die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KfW-Programm 297) und/oder das ...
Antwort lesen »Sofern das Gaskochfeld für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen ist, sollte das kein Problem darstellen. Einschränkungen gibt es ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die Kosten des Energieberaters lassen sich immer nur mit dem Förderprogramm für die geförderte ...
Antwort lesen »Geht es um die BAFA-Förderung für neue Fenster, ist immer ein Energieberater erforderlich. Dieser erstellt eine technische ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers (hoher Wärmeschutz mit U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Bonus (Heizungs-Tausch-Bonus) zur Heizungsförderung beantragt, müssen Sie die Entsorgung der Ölheizung nachweisen. Das ist ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie nachträglich leider keine Förderung. Diese gibt es nur für den Einbau einer Umweltheizung auf Basis ...
Antwort lesen »Eine Befreiung gibt es im GEG nur, wenn die Ziele des Gesetzes durch andere Maßnahmen erreicht werden oder dann, wenn die Anforderungen ...
Antwort lesen »Da die Heizung zum Gemeinschaftseigentum gehört, können Sie die KfW-Heizungs-Förderung voraussichtlich ab Mai beantragen. Der Ablauf ist ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort