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02.07.2015

Neues EWärmeG in Baden-Württemberg seit 1. Juli in Kraft

So erfüllen Hausbesitzer den Pflichtanteil Erneuerbare Energien

In Baden-Württemberg soll künftig klimafreundlicher geheizt werden: Am 1. Juli 2015 ist das überarbeitete Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft getreten. Der vom Gesetzgeber geforderte Anteil für Erneuerbare Energien in bestehenden Wohngebäuden steigt bei einem Heizungstausch von zehn auf 15 Prozent. Hauseigentümer haben im Gegenzug mehr Möglichkeiten, das Gesetz zu erfüllen.

Insgesamt gibt es 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können. So kann für jedes Haus eine passende Lösung gefunden werden. Damit die Vorgaben optimal und und zum Haus passend umgesetzt werden, können sich Hausbesitzer zum Beispiel an einen Energieberater wenden. Das EWärmeG greift erst nach dem Tausch eines alten oder kaputten Heizkessels und betrifft alle Eigentümer, deren Haus vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurde.

So können Hausbesitzer in Baden-Württemberg das EWärmeG erfüllen

Vollständig erfüllt werden kann das Gesetz mit Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pellet-Zentralheizungen. Kachelöfen, Pelletöfen sowie Grundöfen, die 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen ebenfalls vollständig. Fast alle Geräte müssten einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent haben, Pelletöfen sogar 90 Prozent.


Solarthermie-Kollektoren, die die Warmwasserbereitung und gegebenenfalls auch die Heizung unterstützen, benötigen in Ein- und Zweifamilienhäusern 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche. Hat ein Haus 100 Quadratmeter Wohnfläche, müssen folglich 7 Quadratmeter installiert werden. Ab 3 Wohneinheiten reichen 6 Quadratmeter Solarkollektoren je 100 Quadratmeter Wohnfläche aus. Nutzen die Eigentümer effizientere Vakuumröhrenkollektoren, darf die Fläche um 20 Prozent kleiner ausfallen.

Fällt die Wahl auf eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, muss sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,50 erreichen. Besser ist es, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 zu planen und einen Wärmemengenzähler zur Überprüfung einzubauen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wer Wärmepumpen nutzt, sollte außerdem über Flächenheizungen im Fußboden oder der Wand verfügen.

Heizen mit einem Bioöl- und Biogasanteil
erfüllt die Anforderungen des EWärmeG nur noch zu zwei Dritteln; es werden 10 Prozentpunkte erneuerbare Energien angerechnet. Der Nachweis erfolgt über die Brennstoffabrechnung. Für Biogas gilt eine Leistungsobergrenze von 50 Kilowatt. Bedingung dieser Erfüllungsvariante ist zudem eine neue Heizung mit Brennwerttechnik. Damit eine Gasheizung oder Ölheizung mit Brennwerttechik effizient arbeitet, sollte vom Heizungsbauer ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die restlichen 5 Prozentpunkte müssen bei dieser Erfüllungsoption über eine andere Maßnahme abgedeckt werden.

Alternative Erfüllungsoptionen: Dämmung, Photovoltaik und Sanierungsfahrplan

Die Alternativen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind im EWärmeG zahlreicher geworden: Zulässig sind wie bisher die Dämmung der Fassade oder des Daches; sie gelten als umfassende Ersatzerfüllung. Dazu müssen die Anforderungen der EnEV für bestehende Gebäude um 20 Prozent unterschritten werden. Bei einem Dach entspricht dies einer Dämmung von rund 18 bis 24 Zentimetern, abhängig vom bestehenden Aufbau und der Wärmeleitgruppe des Dämmstoffs. Für Fassaden sind 16 bis 18 Zentimeter Dämmung nötig.

Die Option einer vollständigen Dämmung der Kellerdecke wurde neu in das Gesetz aufgenommen. Sie wird mit einem Anteil von 10 Prozentpunkten angerechnet, sofern das Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse hat. Für Gebäude mit bis zu 4 Vollgeschossen  können 5 Prozentpunkte angerechnet werden. Auch hier muss die EnEV um 20 Prozent unterschritten werden. Eine Dämmung von 10 bis 14 Zentimetern eines guten Dämmstoffes erfüllt in der Regel die Anforderungen. Wer sein Gebäude ganzheitlich dämmt oder gedämmt hat, kann übrigens auch künftig das Gesetz erfüllen. Bedingung ist, dass die Gebäudehülle bestimmte altersabhängige Mindestanforderungen erreicht.

Neu im Gesetz ist auch eine individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen, der so genannte energetische Sanierungsfahrplan. Wer ihn durch einen Energieberater erstellen lässt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu einem Drittel, das entspricht 5 Prozentpunkten. Der Fahrplan ist eine günstige Möglichkeit: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 bis 1.000 Euro, dafür gibt es eine ganzheitliche Betrachtung des Hauses und Vorschläge für profitable Energiesparmaßnahmen.

Die Erzeugung von Solarstrom mit einer Photovoltaik-Anlage ist im EWärmeG jetzt ebenfalls eine offizielle Alternative. Wer das Gesetz umfassend erfüllen will, benötigt eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von 2 Kilowatt je 100 Quadratmeter Wohnfläche. Weiterhin möglich ist auch der Anschluss des Hauses an ein Wärmenetz oder die Erzeugung von Wärme in einem Blockheizkraftwerk.

 
 
 
Quelle: Zukunft Altbau
 
 

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