Warum ist das Thema Versicherung bei Wärmepumpen so besonders?
Anders als eine Heizung im Keller oder Heizungsraum wird eine Wärmepumpe in der Regel auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes installiert. Das heißt, dass die Anlage damit nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen ist.
--> Wichtig für Eigentümer also: Wer in eine Wärmepumpe investiert, sollte unbedingt den Umfang seiner bestehenden Wohngebäudeversicherung überprüfen. Dazu sollten Verbraucher frühzeitig Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen und erfragen, ob eine Wärmepumpe im Versicherungsschutz enthalten ist und den Schutz der Anlage gegebenenfalls in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen lassen. Dabei ist wichtig, dass ein möglicher Versicherungsschutz schriftlich bestätigt wird beziehungsweise in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen wird. Ein Schutz vor Elementarschäden wie Blitzschlag und Überflutung muss wie bei Gebäuden auch separat versichert beziehungsweise dazugebucht werden.
Mitwirkungspflichten prüfen
Zusätzlich empfehlen Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale, nach sogenannten Mitwirkungspflichten zu fragen. Das sind Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer unternehmen muss, um den Schadensfall möglichst gering zu halten. Werden Mitwirkungspflichten verletzt, kann die Versicherung Teile oder die komplette Leistung verweigern. Bei einer Wärmepumpe können mögliche Mitwirkungspflichten eine Umzäunung des Grundstücks oder der Wärmepumpe sein oder auch eine Installation an der Hauswand in einer schwerer zu erreichenden Höhe.
Steigen durch die Versicherung der Wärmepumpe die Kosten?
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) weist darauf hin, dass durch die Integration einer Wärmepumpe in eine bestehende Versicherung die jährlichen Kosten für die Police nur unmerklich steigen. Dafür könnten Eigentümer, die vorher eine Ölheizung betrieben haben, auf die nun nicht mehr notwendige Gewässerversicherung verzichten und an dieser Stelle Geld sparen.
Wärmepumpe gegen Diebstahl sichern
Prüfen sollten Eigentümer auch, ob einfacher Diebstahl oder Einbruchdiebstahl versichert wird:
Empfehlenswert sind darüber hinaus Installationsdetails wie Abreißmuttern oder Schweißpunkte, die Dieben das Abmontieren massiv erschweren.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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