Eine Sanierung ist teuer - mal mehr, mal weniger, je nach Umfang. Unterstützt werden sowohl einzelne Maßnahmen, als auch komplette Sanierungen. Wir zeigen zusammengefasst, was wo beantragt wird:
Förderung für die Energieberatung
Startpunkt für die Sanierung ist am besten eine Energieberatung, diese wird üppig gefördert: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Ergebnis dieser Beratung ist einindividueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - dieser ist ein guter Leitfaden für die Planung und sichert 5 Prozent mehr Förderung, wenn Maßnahmen aus dem Fahrplan umgesetzt werden.
BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG-Förderung bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Unterstützt wird hier alles, was die Energieeffizienz verbessert und damit die Heizkosten senkt - von Haustür- und Fenstertausch über Dämmung bis hin zur neuen Heizung. 2023 haben sich die Förderrichtlinien bei der BEG nochmals geändert - einen Überblick zu den Neuerungen finden Sie hier. Unterteilt ist die BEG in die Programme BEG EM für Einzelmaßnahmen und BEG WG für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
BEG EM - Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Fenstertausch, neue Haustür, Heizung oder Dämmung - werden einheitlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Der Zuschuss beträgt je nach Maßnahme zwischen 10 und 40 Prozent der förderfähigen Investionskosten. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
Dazu kombiniert werden kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung, der im gleichen BAFA-Antrag mitbeantragt wird. Er beträgt bei Einzelmaßnahmen 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
Für diese Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse:
Was kostet die Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre geplanten Maßnahmen einholen!
BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird über die KfW beantragt. Sie setzt sich zusammen aus einem zinsverbilligten Förderkredit und einem Tilgungszuschuss. Die Gesamtförderung beträgt - je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard - zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro. Das Förderprogramm der KfW heißt "Wohngebäude - Kredit, 261".
Im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Er beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung
Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Steuerlast. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung vom BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher
Im KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Standard, 270" können Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Kredit finanzieren. Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen an.
Unabhängig davon werden Photovoltaik-Anlagen 2023 durch deutlich bessere Rahmenbedingungen gefördert: Das sind zum einen die Verbesserungen durch das EEG 2023 und zum anderen steuerliche Erleichterungen.
Förderung für Barrierefreiheit
Ein altersgerechtes Bad, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des ganzen Hauses - alle diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Möglich sind Zuschüsse und zinsgünstige Förderkredite.
Förderung für Einbruchschutz
Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es 2023 nicht. Alternativ steht Eigentümer:innen die Kreditförderung im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159" zur Verfügung.
Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie für den Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste oder ...
Antwort lesen »Entscheidend dürfte in diesem Fall das Inbetriebnahmedatum auf dem Typenschild der Anlage sein. Denn durch den neuen Brenner ändert sich ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier die installierte Leistung, welche die Clearingstelle als Leistung der Module in kWp beschreibt.Eine rechtlich ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der neuen Dachfenster bekommen Sie unabhängig von der energetischen Qualität leider nicht mehr, da dieser ...
Antwort lesen »In aller Regel ist das Entfernen der Innendämmung nicht erforderlich. Gelangt die Feuchtigkeit nicht über Boden oder Erdreich berührende ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Dachdämmung stehen die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder der Steuerbonus für die Sanierung zur Wahl. Im ersten ...
Antwort lesen »Als unabhängige Onlineplattform können wir Ihnen hier leider keinen konkreten Tipp geben. Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie aber ...
Antwort lesen »Unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen ist es möglich, auch bei einer Photovoltaikanlage zum Mieten von der Steuerbefreiung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall erhalten Sie leider keine BAFA-Förderung für die Warmwasser-Wärmepumpe. Zuschüsse für die Technik vergibt das BAFA nur im ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht in der Regel dann, wenn feuchte Luft auf kalte Flächen trifft. Denn dann kondensiert der in der Raumluft enthaltene ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die beantragten und bestätigten Kosten zwischen den verschiedenen Bereichen zu verschieben, wenn sich hier ...
Antwort lesen »Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des ...
Antwort lesen »Zuschüsse für eine Dachsanierung gibt es nur, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen und hohe technische Vorgaben erfüllen. So ist ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist in der Regel eine Beratung/Begutachtung vor Ort vonnöten. Diese erhalten Sie von einem Energieberater aus unserer ...
Antwort lesen »Nach Absatz 5 § 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) entfällt die Pflicht ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Infrage kommen zentrale sowie dezentrale Anlagen, die sich beide mit einer Einrichtung zur ...
Antwort lesen »Das Antiheberventil ist als Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern (SgA) erforderlich, wenn der tiefste Punkt der Ölleitung zwischen Tank ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür erhalten Sie auch dann, wenn es sich bei dem Gebäude um einen Zweitwohnsitz handelt. Wichtig ist, dass ...
Antwort lesen »Geht es um den Austausch der Fenster, bekommen Sie Fördermittel in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen. Zuschüsse zur ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie noch keinen Antrag auf die vom Bund beschlossene Entlastung für Heizöl, Pellets und Co. stellen. Grund dafür ist, dass ...
Antwort lesen »Zuschüsse für eine Pelletheizung bekommen Sie seit Januar 2023 nur noch dann, wenn Sie die Pelletheizung mit einer Solaranlage oder einer ...
Antwort lesen »Geht es um die Ermittlung der Uw-Werte für Fenster, sind verschiedene Verfahren möglich. So dürfen Sie nach DIN V 4108-4 den vom Hersteller ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie die Dämmung fachgerecht ausführen (auf Feuchteschutz und luftdichte Ebene ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die alte Dämmung durch eine zusätzliche Dämmung zu verbessern. Aber warum ein anderes Material nehmen? Warum ...
Antwort lesen »Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung übernehmen erfahrene Energieberater sowie Fachbetriebe für Photovoltaikanlagen. Kontaktdaten zu ...
Antwort lesen »Eine Berechnung als gemischt genutztes Gebäude ist möglich, wenn sich Teile des Wohngebäudes von der wesentlichen Wohnnutzung sowie der ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten Anforderungen an den U-Wert einer Haustür nur beim Einbau einer neuen Außentür. ...
Antwort lesen »Geht es um den Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizung, bekommen Sie eine Förderung der Wärmepumpe in Höhe von 35 bis 40 Prozent. ...
Antwort lesen »Bei Dachgauben fordert die BEG einen U-Wert von 0,20 W/m²K. Dieser ist sowohl für die Dach- als auch für die opaken Wangen- und ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel möglich. Um die Daten entsprechend anzupassen, kontaktieren Sie die Sachbearbeiter der KfW. Diese erreichen Sie dazu ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort