Eine Sanierung ist teuer - mal mehr, mal weniger, je nach Umfang. Unterstützt werden sowohl einzelne Maßnahmen, als auch komplette Sanierungen. Wir zeigen zusammengefasst, was wo beantragt wird:
Förderung für die Energieberatung
Startpunkt für die Sanierung ist am besten eine Energieberatung, diese wird üppig gefördert: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Ergebnis dieser Beratung ist einindividueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - dieser ist ein guter Leitfaden für die Planung und sichert 5 Prozent mehr Förderung, wenn Maßnahmen aus dem Fahrplan umgesetzt werden.
BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG-Förderung bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Unterstützt wird hier alles, was die Energieeffizienz verbessert und damit die Heizkosten senkt - von Haustür- und Fenstertausch über Dämmung bis hin zur neuen Heizung. 2023 haben sich die Förderrichtlinien bei der BEG nochmals geändert - einen Überblick zu den Neuerungen finden Sie hier. Unterteilt ist die BEG in die Programme BEG EM für Einzelmaßnahmen und BEG WG für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
BEG EM - Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Fenstertausch, neue Haustür, Heizung oder Dämmung - werden einheitlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Der Zuschuss beträgt je nach Maßnahme zwischen 10 und 40 Prozent der förderfähigen Investionskosten. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
Dazu kombiniert werden kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung, der im gleichen BAFA-Antrag mitbeantragt wird. Er beträgt bei Einzelmaßnahmen 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
Für diese Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse:
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BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird über die KfW beantragt. Sie setzt sich zusammen aus einem zinsverbilligten Förderkredit und einem Tilgungszuschuss. Die Gesamtförderung beträgt - je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard - zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro. Das Förderprogramm der KfW heißt "Wohngebäude - Kredit, 261".
Im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Er beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung
Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Steuerlast. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung vom BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher
Im KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Standard, 270" können Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Kredit finanzieren. Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen an.
Unabhängig davon werden Photovoltaik-Anlagen 2023 durch deutlich bessere Rahmenbedingungen gefördert: Das sind zum einen die Verbesserungen durch das EEG 2023 und zum anderen steuerliche Erleichterungen.
Förderung für Barrierefreiheit
Ein altersgerechtes Bad, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des ganzen Hauses - alle diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Möglich sind Zuschüsse und zinsgünstige Förderkredite.
Förderung für Einbruchschutz
Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es 2023 nicht. Alternativ steht Eigentümer:innen die Kreditförderung im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159" zur Verfügung.
Nach § 20 GEG können Sie den Primärenergiebedarf für zu errichtende Gebäude bis zum 31. Dezember 2023 nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Aller Voraussicht bekommen Sie über die BEG-EM-Förderung auch ab 2024 Fördermittel für Eigenleistungen. Diese gibt es ...
Antwort lesen »Optional können Sie die Maßnahme zunächst mit einem Energieberater planen. Der Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Daten zum Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werde. Nach Angaben des BAFA muss das aber nicht zwangsläufig ...
Antwort lesen »Hat der Ofen die Wohnung zu Beginn auf die gewünschte Temperatur gebracht, lässt sich eine zu geringe Leistung ausschließen. Für die ...
Antwort lesen »Da Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen, können Sie auch einzelne Anträge stellen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Geräte vertreibt heute der Hersteller Dimplex. Unter Umständen kann dieser verbindliche Informationen zu Baujahr und Asbest-Gehalt ...
Antwort lesen »Im Entwurf der neuen BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung bzw. Förderzusage des Antrags ist zulässig, erfolgt ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von PVT-Kollektoren und Wärmepumpen, kommt die BEG-EM infrage. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Schallschutzhauben sind eine gute Möglichkeit, die Geräuschemissionen von Wärmepumpen zu reduzieren. Die Lärmminderung ist häufig aber ...
Antwort lesen »Uns sind keine entsprechenden Informationen bekannt. Die CO2-Abgabe ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Dieses gilt ...
Antwort lesen »Errichten Sie eine Anlage in Eigenleistung, ist nach GEG keine Unternehmererklärung erforderlich. Diese muss nur bei geschäftsmäßiger ...
Antwort lesen »Nutzen Sie einen zeitvariablen Heizstrom-Tarif mit HT- und NT-Abrechnung gilt die Strompreisbremse für Wärmestrom. Mit dieser senkt der ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Da es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung nicht um ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie einen elektrischen Heizstab im Warmwasserspeicher. Diesen fördert der Staat leider nicht explizit. Geht es um ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen ohne weitere Angaben zum Sachverhalt leider keine verbindliche Antwort geben. Denn geht es um die Förderung ...
Antwort lesen »Im Heizbetrieb sorgt die wasserführende Decke für höhere Temperaturen, die einer Kondensation von Feuchtigkeit entgegenwirken. Im Kühlfall ...
Antwort lesen »Im Neubau bekommen Sie keine Fördermittel, die explizit auf die Wärmepumpe ausgerichtet sind. Es ist allerdings möglich, einen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie erst einmal bei der beantragten Förderung für die Wärmepumpe bleiben. Tritt die BEG-EM-Förderung ab 2024 in ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Hauseingangstür oder eine andere Außentür eines beheizten Raumes, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Bei Fenstern und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es auch ohne Dampfbremse möglich, den bestehenden Dachboden mit Zellulose zu dämmen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach ...
Antwort lesen »Das gilt voraussichtlich für alle Einzelmaßnahmen, also gleichermaßen für Arbeiten am Haus wie an der Heizung. Wichtig sind dabei jedoch ...
Antwort lesen »Für eine neue Gasheizung bekommen Sie aktuell keine Förderung. Sie können aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, wenn Sie ...
Antwort lesen »Gemäß § 71 g des ab 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes erfüllen Sie die GEG-Vorgaben zukünftig auch mit einer Pelletheizung ohne ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es vermutlich keine Sicherheit. Sie können allerdings Fallen aufstellen und die Mäuse fangen oder umsiedeln. Sobald ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung ist auch in Zukunft aller Voraussicht nach kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. So heißt es unter Punkt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Unter Umständen fordert das BAFA eine Sanierungserlaubnis von Ihrer Miteigentümerin bzw. Tochter. Dafür genügt aber ...
Antwort lesen »Hier herrscht aktuell eine große Unsicherheit. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Frage nicht verbindlich beantworten. Aktuell bekommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider keine Förderung vom Staat. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung auslagern, müssten das dann aber vor oder nach der Effizienzhaus-Sanierung umsetzen lassen. Denn eine ...
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