1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - was genau wird beim Smart Home gefördert?
Gefördert wird als Einzelmaßnahme Smart Home (BEG EM) der "Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes". Das klingt kompliziert, beinhaltet aber Technik, die fast jeder kennt:
Diese Smart-Home-Elemente werden alle inklusive der nötigen Elektroarbeiten gefördert.
Wie hoch ist die BEG-Förderung für das Smart Home?
1.1 BAFA-Zuschüsse für das Smart Home
Der Zuschuss vom BAFA beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss unbedingt vor Beginn der Arbeiten beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater:in) sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. Auch für Eigenleistungen ist eine Förderung möglich - förderfähig sind dann aber nur die Materialkosten.
1.2 KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen
Kombiniert werden kann die BAFA-Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. --> FAQ KfW Ergänzungskredit
1.3 KfW-Kredit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Alternativ ist eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus möglich. Dafür kann im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.
Wo und wie kann ich die BEG-Förderung (BAFA-Zuschuss / KfW-Kredit) für das Smart Home beantragen?
Für alle BEG-Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Für die dabei entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in
Höhe von 50 Prozent - entweder vom BAFA oder von der KfW, je nachdem,
wo die Förderung beantragt wird. Die Experten helfen auch bei der
Antragstellung.
2. KfW-Förderung für Barrierefreiheit beinhaltet auch Smart-Home-Elemente
Im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen 159 (Kredit) fördert die KfW-Bank Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und eine hohe Wohnqualität gewährleisten. Damit haben Eigentümer:innen eine weitere Möglichkeit der Smart-Home-Förderung.
Wird die Bedienung von Fenstern oder Sonnenschutzelementen zur Hürde, weil die Kraft für Griff, Kurbel oder Gurt fehlt, leidet auch die Qualität eines selbstbestimmten Wohnens. Deshalb fördert die KfW im Programm Altersgerecht Umbauen auch Smarthome-Elemente:
Wie hoch ist der KfW-Kredit und wo bekomme ich den?
Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159. Der Antrag auf Förderung wird über die Hausbank gestellt.
--> Wichtig zu wissen: Der Förderkredit muss unbedingt vor der Nachrüstung beantragt werden! Die Förderung erfolgt altersunabhängig - der Umbau kann also bereits weit vor dem Rentenalter beginnen.
Technische Mindestanforderungen für die Förderung von Smart-Home-Elementen
Damit die nachgerüsteten Bedienelemente im Rahmen der Barrierefreiheit von der KfW gefördert werden, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen:
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3. Steuerbonus für das Smart Home als Alternative
Wer in der BEG förderfähige Smart-Home-Elemente (siehe Punkt 1) aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Die entsprechenden Formulare für den Steuerbonus findest du hier.
--> Wichtig zu wissen: Ein/e Energieberater:in ist für den Steuerbonus nicht Pflicht. Berücksichtigt werden dafür nur Maßnahmen, die den Energieverbrauch optimieren. Smart-Home-Elemente der Barrierefreiheit oder für den Einbruchschutz können dagegen nur als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.
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Hinweis: Da die BEG-Förderung und die Förderung für Barrierefreiheit verschiedene Elemente berücksichtigen, können die Förderprogramme teilweise kombiniert werden. Nicht möglich ist es aber, für die gleiche Maßnahme mehrere Förderungen in Anspruch zu nehmen! Auch eine Kombination von Förderung und Steuerbonus ist nicht möglich. Wer verschiedene Elemente in unterschiedlichen Programmen fördern lassen möchte, sollte unbedingt auf getrennte Rechnungen achten!
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Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
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