1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - was genau wird beim Smart Home gefördert?
Gefördert wird als Einzelmaßnahme Smart Home (BEG EM) der "Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des
Gebäudes". Das beinhaltet beispielsweise:
Diese Smart-Home-Elemente werden alle inklusive der nötigen Elektroarbeiten gefördert.
Wie hoch ist die BEG-Förderung für das Smart Home?
1.1. BAFA-Zuschüsse für das Smart Home
Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
1.2. Förderkredit der KfW für das Smart Home
Maximal 60.000 Euro Kredit können Eigentümer:innen für Einzelmaßnahmen erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch bei der Kreditförderung ist ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich.
Die Kosten für die Sanierung müssen sich auf mindestens 2.000 Euro belaufen. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale (Tilgungs)Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
Wo kann ich die BEG-Förderung für das Smart Home beantragen?
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Grundlage für den Förderantrag ist ein ausführlicher Kostenvoranschlag. Der Zuschuss wird direkt online beim BAFA beantragt. Den Förderkredit der KfW beantragen Eigentümer:innen bei einer Bank oder Sparkasse. KfW-Förderung richtig beantragen.
Für alle BEG-Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Für die dabei entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent - entweder vom BAFA oder von der KfW, je nachdem, wo die Förderung beantragt wird.
2. KfW-Förderung für Barrierefreiheit beinhaltet auch Smart-Home-Elemente
In den Programmen 159 (Kredit) und 455-B (Zuschuss) Altersgerecht Umbauen fördert die KfW-Bank Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und eine hohe Wohnqualität gewährleisten. Damit haben Eigentümer:innen eine weitere Möglichkeit der Smart-Home-Förderung. Dazu gehört die Nachrüstung einer automatischen Steuerung für Türen, Tore, Fenster und Rollläden. Möglich ist entweder ein zinsgünstiger Förderkredit oder ein Zuschuss.
2.1. Zuschuss der KfW für Smart Home-Elemente
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit wie automatische Steuerungen bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen (Programm 455-B). Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 5.000 Euro pro Wohneinheit). Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro pro Wohneinheit).
Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Den Antrag auf Förderung stellen Eigentümer online im KfW-Zuschussportal. Wichtig zu wissen: Die Zuschüsse im KfW-Programm 455-B sind sehr beliebt und oft schon weit vor Jahresende ausgeschöpft. Wer hier eine Maßnahme plant, sollte dafür möglichst die erste Jahreshälfte nutzen.
2.2. Förderkredit der KfW für Smart Home-Elemente und automatische Steuerung
Wird die Bedienung von Fenstern oder Sonnenschutzelementen zur Hürde, weil die Kraft für Griff, Kurbel oder Gurt fehlt, leidet auch die Qualität eines selbstbestimmten Wohnens. Deshalb fördert die KfW im Programm Altersgerecht Umbauen auch Smarthome-Elemente. Wer bei einer Sanierung barrierereduzierende Bedienelemente wie Motor und Steuerung für Rollläden, Jalousien, Fenster, Türen und Tore nachrüstet, kann mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Zusätzlich förderfähig sind alle Smart-Home-Elemente zur Orientierung und Kommunikation wie die automatische Steuerung von Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik, Sicherheitssystemen und Türkommunikation. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159. Den Antrag auf Förderung stellen Sie über Ihre Hausbank vor der Nachrüstung. Die Förderung erfolgt natürlich altersunabhängig, der Umbau kann also bereits vor dem Rentenalter beginnen.
Technische Mindestanforderungen für die Förderung von Smart-Home-Elementen
Damit die nachgerüsteten Bedienelemente im Rahmen der Barrierefreiheit von der KfW gefördert werden, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen:
3. KfW-Förderung für das Smart Home im Rahmen der Einbruchschutz-Förderung
Eine dritte Möglichkeit der Förderung ist das KfW-Programm "Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)". Gefördert wird hier der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Verbindung mit notwendigen Neben- und Folgearbeiten. Der Zuschuss in diesem Programm ist zweigeteilt: 20 % Zuschuss gibt es für die ersten 1.000 Euro und 10 % Zuschuss für die übrigen förderfähigen Kosten. Der Antrag auf Förderung wird im Vorfeld online über das KfW-Zuschussportal gestellt. Ein entsprechender Kredit ist im KfW-Programm 159 möglich.
4. Steuerbonus für das Smart Home als Alternative
Wer in der BEG förderfähige Smart-Home-Elemente (siehe Punkt 1) aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht. Smart-Home-Elemente der Barrierefreiheit oder für den Einbruchschutz können dagegen nur als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.
Wichtiger Hinweis: Da die BEG-Förderung, die Förderung für Barrierefreiheit und die Förderung für Einbruchschutz verschiedene Elemente berücksichtigen, können die Förderprogramme kombiniert werden. Nicht möglich ist es aber, für die gleiche Maßnahme mehrere Förderungen in Anspruch zu nehmen. Auch eine Kombination von Förderung und Steuerbonus ist nicht möglich.
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