Vergleichswerte für den Energiebedarf und Energiestandard sind die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Die Effizienzhaus-Standards der BEG-Förderung übertreffen diese Vorgaben und sparen damit noch mehr Energie ein. Wenn Eigentümer:innen für ihre Komplettsanierung eine Förderung beantragen wollen, müssen sich die Sanierungsmaßnahmen an den Effizienzhaus-Standards orientieren.
Für Altbauten gibt es diese Standards:
Das Effizienzhaus EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird immer dann erreicht, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs des Hauses abdecken. Die Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal ist nur möglich, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz oder erhaltenswerte Bausubstanz handelt.
Voraussetzung für die Umsetzung eines Vorhabens mit NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) ist eine Zertifizierung mit dem sogenannten QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Version QNG-Plus oder QNG-Premium). Die Kriterien dafür wurden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) festgelegt. Der NH-Bonus beträgt wie der EE-Bonus 5 Prozent bei förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit. Der NH-Bonus kann bei EH 55 und EH 40 mit dem Worst Performing Building Bonus (WPB-Bonus) und / oder dem Bonus für Serielles Sanieren (SerSan-Bonus) kombiniert werden.
* Der "Worst Performing Building"-Bonus (WPB) beträgt 10 Prozent und kann beim Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 auch mit dem EE-Bonus kombiniert werden. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.
** Der Bonus für die serielle Sanierung (SerSan) beträgt bis zu 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Er kann auch mit dem WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) kombiniert werden, der Gesamtbonus wird dann allerdings auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
Wie hoch ist die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus?
Die Höhe der Förderung orientiert sich am erreichten Effizienzhaus-Standard. Je ehrgeiziger der Standard, umso höher ist die Förderung. Eigentümer:innen können einen günstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser EE-Klasse 150.000 Euro.
So hoch sind Tilgungszuschuss und Gesamtbonus:
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Wie kann ich die Förderung für meine Sanierung zum Effizienzhaus beantragen?
Die Förderung muss vor Beauftragung der Handwerksunternehmen beantragt werden. Alternativ ist eine Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten möglich, die Vorausetzungen dafür finden Sie hier.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen, der für die Förderprogramme des Bundes zugelassen ist. Für die Expertenkosten gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal sind 5.000 Euro möglich. Dieser Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung wird direkt mit der Effizienzhaus-Förderung mitbeantragt.
Das relevante KfW-Programm ist:
Tipp für alle, die ein Effizienzhaus mit Photovoltaik-Anlage realisieren: Photovoltaik-Anlagen werden innerhalb der BEG nicht mehr gefördert. Die Solaranlage kann über das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 finanziert werden.
Tipp für alle, die Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung erbringen: Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert! Das gilt allerdings nur für die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten und nicht für sogenannte Umfeldmaßnahmen.
Steuerbonus als Alternative zur KfW-Förderung?
Wer keine Förderung beantragt, kann nach der Sanierung den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Da die KfW-Förderung allerdings höher ist, sollten Eigentümer:innen diese bevorzugen! Die Steuerermäßigung lohnt sich vor allem dann, wenn der Antrag auf Förderung zu spät gestellt und deshalb abgelehnt wurde und für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
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