Auf die Förderung von Eigenleistungen setzen viele handwerklich begabte Eigentümer - knappe Budgets und lange Wartezeiten bei den Handwerksbetrieben lassen Eigenleistungen als attraktive Alternative erscheinen. Doch einem Nadelöhr können Eigentümer nicht entgehen: Je nach Maßnahme muss entweder ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) oder ein Fachbetrieb vor Antragstellung die technischen Daten erfassen und nach der Sanierung die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen.
--> Allgemeiner Hinweis: Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die seit dem 1.1.2023 in den Förderprogrammen BEG EM und BEG WG gestellt werden. Es gelten die gleichen Förder- und Rahmenbedingungen wie bei einer Umsetzung mit Fachbetrieb. Gefördert werden nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung!
Auch darüber hinaus gibt es einiges zu beachten, zum Beispiel bei der Rechnungsstellung. Die wichtigsten Tipps für Gebäudehülle (1) und Heizungstausch (2).
1. Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Anlagentechnik - BEG EM - BAFA
Wer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik umsetzt - z.B. Fenstertausch, neue Haustür, Dämmung, Lüftungsanlage - benötigt auch bei Eigenleistungen einen Energie-Effizienz-Experten (EEE).
--> Apropos Materialkosten: Beim Einkauf der Materialien müssen Eigentümer besonders sorgfältig sein! Denn Materialkosten sind nur dann förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind! Außerdem muss auf der Rechnung der Name des Antragstellers ausgewiesen werden. Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Da bei Maßnahmen in Eigenleistung nur die Materialkosten förderfähig sind, kann auf den Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages verzichtet werden, wenn das vor Antragstellung nicht möglich ist. Und auch bei einem Materialkauf im Baumarkt muss darauf geachtet werden, dass eine korrekte Rechnung mit den notwendigen Bestandteilen erstellt wird (Standort Fördermaßnahme, Name Antragsteller etc.). --> Wichtig zu wissen: Vor Antragstellung darf kein Materialkauf stattgefunden haben!
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2. Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Heizungstausch - BEG EM - KfW (neue Heizung), BAFA (Heizungsoptimierung)
Wer seine Heizung in Eigenregie erneuert oder das Heizsystem optimiert, braucht zwar nicht unbedingt einen Energie-Effizienz-Experten (EEE), dafür aber einen Fachbetrieb. Denn der Fachunternehmer muss vor Antragstellung die technischen Daten erfassen und nach dem Einbau der neuen Heizung prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Alternativ kann diese Aufgabe aber auch ein Energie-Effizienz-Experte übernehmen.
Tipps der KfW für die Antragstellung bei Eigenleistungen Heizungstausch
3. Förderung von Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung - BEG WG
Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung? Sind förderfähig! Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen sondern in Eigenleistung durchgeführt, werden die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist, dass ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt. --> BEG WG - Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung
Die Rechnungen über die Materialkosten müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind!
Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
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