So lassen sich die kontrollierte Wohnungslüftung per Lüftungsanlage und die traditionelle Fenster-Lüftung nach Lust und Laune kombinieren. Nur in Extremfällen - also bei Neubauten in Passiv- oder Niedrigstenergie-Bauweise - kann es sein, dass die Fenster wirklich nicht mehr geöffnet werden sollten. Theoretisch ist es mit einer Lüftungsanlage natürlich nicht mehr nötig, die Fenster zu öffnen. Das ist aber kein Ausschluss-Kriterium. Die Bewohner dürfen auch per Hand lüften.
Lüftungsanlage hat viele Vorteile
Bei einer umfassenden Sanierung empfehlen Experten unbedingt den Einbau einer Lüftungsanlage. Trotzdem können sich viele Hausbesitzer nicht so richtig mit der automatischen Lüftung anfreunden und ziehen die normale Fenster-Lüftung vor. Dabei sprechen viele gute Gründe für den Einbau einer Lüftungsanlage. Sie erleichtert die Lüftung von luftdicht gedämmten Häusern und sorgt kontinuierlich für einen zuverlässigen Luftaustausch. Die verbrauchte, belastete Luft wird abgesaugt, die frische Luft kommt in die Wohnung - gleichmäßig und ganz automatisch, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen. So geht bei kalten Außentemperaturen keine Heizenergie durchs Lüften verloren, die Heizkosten sinken. Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung übertragen die Wärme der Abluft fast vollständig auf die einströmende Frischluft.
Während die Heizwärme drin bleibt, müssen Pollen, Mücken und sogar Lärm draußen bleiben. Unangenehme Gerüche und Schadstoffe verschwinden wie von selbst und stauen sich nicht in den Wohnräumen. Die Luft im Haus ist stets frisch und die Luftqualität verbessert sich. Auch Feuchtigkeit wird nach draußen abgeführt, so dass sich die Bewohner keine Sorgen um Schimmel machen müssen. Und zu guter Letzt steigert eine Lüftungsanlage auch die Sicherheit im Haus. Schließlich sind Fenster und Türen, die zum Lüften geöffnet und dann vergessen wurden - geradezu eine Aufforderung für Einbrecher.
Komfortabel und bedarfsgerecht: kontrollierte Lüftung des Hauses
Eine Lüftungsanlage muss nicht aufwändig bedient werden. Dank moderner digitaler Display-Raumregler lassen sich Lüftungsprogramme, -zeiten und -funktionen frei nach Bedarf auswählen und einstellen: Bei Abwesenheit läuft die Lüftungsanlage im Minimal-Betrieb, bei Anwesenheit im normalen Modus und bei vollem Haus hilft die Intensivlüftung die Luft immer rein zu halten. Mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet, kann die Lüftung sogar selbstständig die bedarfsgerechte Steuerung übernehmen.
Fenster dürfen nach Bedarf geöffnet werden
Wer trotzdem nicht auf die Fenster-Lüftung verzichten will, darf die Fenster und Balkontüren natürlich trotz laufender Lüftungsanlage öffnen. Bei entsprechenden Außentemperaturen können Bewohner das System ausschalten und per Hand lüften. Manche Lüftungsanlagen schalten sich bei geöffneten Fenstern auch automatisch ab.
Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn die Förderung für Fernwärme gibt es nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie für "[...] ...
Antwort lesen »Bei der Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist zur Förderung des Scheibentauschs ein Uw-Wert von 1,3 W/m²K zu erreichen. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung bei Förderung von Eigenleistung nicht zwingend erforderlich. ...
Antwort lesen »Üblicherweise bleiben die Flanken frei. Bausätze zur Rollladendämmung, die meist aus drei Teilen bestehen, sitzen in der Regel dicht längs ...
Antwort lesen »Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie nachweislich Eigentümerin der Immobilie sein. Ist das der Fall, können Sie die Förderung für die ...
Antwort lesen »Generell sind hier vermutlich keine Einschränkungen zu erwarten, da das Kältemittel der Wärmepumpe in aller Regel nicht getauscht werden ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen. Relevant ist dabei der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine Untersparrendämmung zu ergänzen, um den U-Wert des Daches zu verbessern. Diesen können Sie dazu mit ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
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