Einbruchschutz für Kellertür und Nebentüren
Viele Einbrecher verschaffen sich über Nebeneingänge Zutritt zum Haus: Keller-, Garagen- und Nebentüren sind neben Terrassentüren die am häufigsten genutzten Eingänge bei einem Einbruch. Deshalb sollte für diese Türen der gleiche Einbruchschutz vorgesehen werden, wie für die Haustür. Eine gute einbruchhemmende Wirkung erreichen Eigentümer, wenn die Keller- und Nebentüren mindestens über eine Widerstandsklasse RC2 verfügen. Sie sorgt dafür, dass Türen einem Einbruchversuch bis zu drei Minuten standhalten.
Wer die Kellertür nicht erneuern möchte, kann wirksamen Einbruchschutz nachrüsten. Empfehlenswert sind dann Mehrfachverriegelungen oder Querriegelschlösser. Wird die Kellertür nicht als Eingang genutzt, können auch spezielle Querriegel für Keller angebracht werden, die nur von innen verschlossen werden. Kellertüren mit außen liegenden Bändern werden am besten durch Hinterhaken und zusätzliche Schubriegel im oberen und unteren Drittel der Tür stabilisiert.
Auch die Garage sollte beim Einbruchschutz nicht vergessen werden! Das gilt umso mehr, wenn eine Verbindungstür zum Haus vorhanden ist.
Einbruchschutz für Kellerfenster
Wer seine Kellerfenster ohnehin erneuert, sollte bei den neuen Fenstern auf eine einbruchhemmende Ausführung achten. Auch für Kellerfenster gilt die Empfehlung der Polizei, dass Fenster der Widerstandsklasse RC2 entsprechen sollten. Dieser Einbruchschutz ist für ein privat genutztes Haus ausreichend. Wichtige Kaufkriterien für ein einbruchhemmendes Kellerfenster sind pilzförmige Schließzapfen, Anbohrschutz und abschließbare Griffe. Zusätzlich gibt eine Verglasung aus P4A Verbundsicherheitsglas Sicherheit.
Bei vorhandenen Kellerfenstern kann Einbruchschutz nachgerüstet werden: Nicht von außen zu öffnende Kellerfenster sollten vergittert oder von innen durch mindestens 3 mm starke Stahllochblenden (sogenannte Mäusegitter) gesichert werden. Als Verschlusssicherung kommen Vorhängeschlösser oder verschraubte Bolzen in Frage.
Einbruchschutz für Lichtschächte
Sind Kellerfenster über einen Lichtschacht erreichbar, haben Eigentümer zwei Möglichkeiten, den Einbruchschutz zu verbessern:
Für die Sicherung von Kellerfenstern und Lichtschächten eignen sich:
Förderung für mehr Einbruchschutz im Keller
Für die Verbesserung des Einbruchschutzes von Keller- und Nebentüren, die Sicherung von Fenstern und den Einbau einbruchhemmender Gitter können Eigentümer eine Förderung der KfW beantragen.
Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort