Das Grundwasser ist ein sehr guter Wärmespeicher, die Temperaturen sind ganzjährig relativ konstant. Das macht sich eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe zu Nutze.
So funktioniert eine Wärmepumpe mit Grundwasser: Über einen Saugbrunnen, häufig auch Förderbrunnen genannt, wird Grundwasser aus dem Boden entnommen, die Wärmepumpe entzieht dem Wasser dann die Wärme. Das abgekühlte Wasser wird danach über einen Schluckbrunnen zurückgeleitet.
Voraussetzungen für eine Grundwasserwärmepumpe
Um eine Grundwasserwärmepumpe in Betrieb zu nehmen, muss Grundwasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen. So darf das Grundwasser nicht zu viel Eisen oder Mangan enthalten, sonst besteht die Gefahr von Ablagerungen im Wärmetauscher. Für die Installation benötigen Eigentümer:innen darüber hinaus in der Regel eine Genehmigung vom örtlichen Wasserwirtschaftsamt. Die Brunnen sollten mindestens 15 Meter auseinander liegen, um sich nicht gegenseitig zu beeinflussen und im Haus sind große Heizflächen ratsam (Fußbodenheizung, Wandheizung oder Deckenheizung). Diese ermöglichen eine niedrige Vorlauftemperatur und begünstigen damit den effizienten Betrieb der Heizung. Ist das nicht möglich, können aber auch sogenannte Wärmepumpenheizkörper zum Einsatz kommen.
Vorteile einer Grundwasserwärmepumpe
Die Grundwasserpumpe ist die effizienteste von allen Wärmepumpen. Ist der Dämmstandard gut und lässt sich Wärme über große Heizflächen an den Raum übertragen, erreicht sie eine Jahresarbeitszahl von 5. Das ist ein sehr guter Wert, da auf diese Weise nur eine Kilowattstunde Strom nötig ist, um 5 Kilowattstunden Wärme bereitzustellen. Das ermöglicht einen energieeffizienten und kostensparenden Betrieb. Außerdem kann eine Grundwasserwärmepumpe auch auf kleineren Grundstücken eingesetzt werden. Sie kümmert sich zusätzlich auch um die sommerliche Kühlung über eine Flächenheizung und kommt dabei sogar ganz ohne Wärmepumpenkreislauf und hohe Stromkosten aus.
Nachteile einer Grundwasserwärmepumpe
Der Planungsaufwand für eine Grundwasserwärmepumpe ist relativ hoch, so muss unter anderem die Grundwasserqualität überprüft werden. Außerdem ist es sinnvoll, für die nötige Genehmigung einen zeitlichen Puffer einzuplanen. Die Lebensdauer eines Brunnens ist auch nicht unbegrenzt. Werden die Brunnen fachgerecht erstellt, können sie mehrere Jahrzehnte ihren Zweck erfüllen. Eigentümer müssen aber damit rechnen, dass unter Umständen einmal ein Brunnen neu erstellt werden muss.
Kosten für eine Grundwasserwärmepumpe
Kosten zwischen 20.000 und 40.000 Euro müssen für eine Grundwasserwärmepumpe einkalkuliert werden. Darin enthalten sind die Kosten für die Wärmepumpe an sich sowie die Kosten für die Brunnenbohrung. Je nachdem, wie aufwändig die Planung und wie die Qualität des Grundwassers ist, sind die Kosten unterschiedlich hoch. Bei kleineren Häusern und guten Bedingungen bewegen sich die Kosten eher am unteren Rand der genannten Preisspanne. Deutlich reduzieren lassen sich die Kosten für die Grundwasserwärmepumpe durch die attraktive Förderung.
Weiterlesen:
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort