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21.02.2013
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Immer öfter Pflicht statt Kür - Rauchmelder in Privathaushalten

Rauchmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen ab März 2013

Eine Rauchmelderpflicht für Privathaushalte gibt es bereits in elf Bundesländern. Im Frühjahr 2013 zieht nun auch Nordrhein-Westfalen nach. Dort soll Anfang April die Rauchmelderpflicht für private Wohnräume im Baurecht verankert werden. Rauchmelder sind dann in allen Neubauten Pflicht. Für die Nachrüstung in Bestandsgebäuden soll es eine Übergangsfrist bis 2016 geben.

Rauchmelder an der Decke als vorbeugender Brandschutz
Rauchmelder kommen in Privathaushalten immer noch viel zu selten zum Einsatz. Mit Nordrhein-Westfalen führt nun das zwölfte Bundesland eine Rauchmelderpflicht einFoto: Energie-Fachberater.de

Die Einführung der Rauchmelderpflicht soll einem großen Missstand entgegenwirken: Obwohl Rauchmelder den Bewohnern im Brandfall einen lebensrettenden Vorsprung verschaffen, lassen Schätzungen vermuten, dass in Nordrhein-Westfalen nur einer von drei Haushalten mit den Warngeräten ausgestattet ist. Das Thema Brandschutz wird in Privathaushalten viel zu oft vernachlässigt. Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich, in Mietwohnungen steht jedoch der Mieter in der Pflicht, die Betriebsbereitschaft der kleinen Lebensretter zu gewährleisten.

Rauchmelderpflicht rettet Leben
Dabei haben sie sich beim vorbeugenden Brandschutz schon längst bewährt. Die meisten Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung, weil sie im Schlaf vom Feuer überrascht wurden. Nächtliche Brände sind in dieser Hinsicht besonders folgenschwer, weil im Schlaf der Geruchssinn nicht funktioniert. Rauch und Brandgeruch werden vom Schlafenden nicht wahrgenommen. Diese Lücke schließen Rauchmelder, die wie eine Art künstliche Nase auf Verbrennungsprodukte reagieren. Sobald sich brandtypische Schwebstoffe in der Luft befinden, wird das Warnsignal ausgelöst und die Bewohner werden rechtzeitig aufgeweckt.

Rauchmelder richtig platzieren
Die Rauchmelderpflicht sieht vor, dass in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens über einen Rauchmelder verfügen. Die Anschaffungskosten von rund 100 Euro sind aber auch ohne Verpflichtung eine gute Investition. Die Rauchmelder sollten am besten mittig an der Zimmerdecke platziert werden. An Dachschrägen dürfen die Geräte nicht am höchsten Punkt, sondern etwa 50 Zentimeter tiefer waagerecht montiert werden. Wichtig ist vor allem, dass sie keiner starken Zugluft ausgesetzt sind. Deshalb ist die Installation in der Nähe von Luftschächten oder Klimaanlagen tabu. Für den Einsatz im Kinderzimmer gibt es spezielle Rauchmelder, die von den Eltern besprochen werden können. Varianten für Gehörlose vibrieren oder senden Lichtblitze aus.

Rauchmelderpflicht setzt sich immer weiter durch

Nordrhein-Westfalen ist das zwölfte Bundesland, dass die Rauchmelderpflicht einführt. Brandenburg will die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ab 2014 zur Pflicht machen. Mit Berlin, Sachsen und Baden Württemberg ist es eines der letzten Bundesländer, die noch keine Rauchmelderpflicht besitzen.

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Quelle: TÜV Rheinland
 
 

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