Die Einführung der Rauchmelderpflicht soll einem großen Missstand entgegenwirken: Obwohl Rauchmelder den Bewohnern im Brandfall einen lebensrettenden Vorsprung verschaffen, lassen Schätzungen vermuten, dass in Nordrhein-Westfalen nur einer von drei Haushalten mit den Warngeräten ausgestattet ist. Das Thema Brandschutz wird in Privathaushalten viel zu oft vernachlässigt. Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich, in
Mietwohnungen steht jedoch der Mieter in der Pflicht, die
Betriebsbereitschaft der kleinen Lebensretter zu gewährleisten.
Rauchmelderpflicht rettet Leben
Dabei haben sie sich beim vorbeugenden Brandschutz schon längst bewährt. Die meisten Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung, weil sie im Schlaf vom Feuer überrascht wurden. Nächtliche Brände sind in dieser Hinsicht besonders folgenschwer, weil im Schlaf der Geruchssinn nicht funktioniert. Rauch und Brandgeruch werden vom Schlafenden nicht wahrgenommen. Diese Lücke schließen Rauchmelder, die wie eine Art künstliche Nase auf Verbrennungsprodukte reagieren. Sobald sich brandtypische Schwebstoffe in der Luft befinden, wird das Warnsignal ausgelöst und die Bewohner werden rechtzeitig aufgeweckt.
Rauchmelder richtig platzieren
Die Rauchmelderpflicht sieht vor, dass in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens über einen Rauchmelder verfügen. Die Anschaffungskosten von rund 100 Euro sind aber auch ohne Verpflichtung eine gute Investition. Die Rauchmelder sollten am besten mittig an der Zimmerdecke platziert werden. An Dachschrägen dürfen die Geräte nicht am höchsten Punkt, sondern etwa 50 Zentimeter tiefer waagerecht montiert werden. Wichtig ist vor allem, dass sie keiner starken Zugluft ausgesetzt sind. Deshalb ist die Installation in der Nähe von Luftschächten oder Klimaanlagen tabu. Für den Einsatz im Kinderzimmer gibt es spezielle Rauchmelder, die von den Eltern besprochen werden können. Varianten für Gehörlose vibrieren oder senden Lichtblitze aus.
Rauchmelderpflicht setzt sich immer weiter durch
Nordrhein-Westfalen ist das zwölfte Bundesland, dass die Rauchmelderpflicht einführt. Brandenburg will die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ab 2014 zur Pflicht machen. Mit Berlin, Sachsen und Baden Württemberg ist es eines der letzten Bundesländer, die noch keine Rauchmelderpflicht besitzen.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
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Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
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Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
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Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
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Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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