Die Einführung der Rauchmelderpflicht soll einem großen Missstand entgegenwirken: Obwohl Rauchmelder den Bewohnern im Brandfall einen lebensrettenden Vorsprung verschaffen, lassen Schätzungen vermuten, dass in Nordrhein-Westfalen nur einer von drei Haushalten mit den Warngeräten ausgestattet ist. Das Thema Brandschutz wird in Privathaushalten viel zu oft vernachlässigt. Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich, in
Mietwohnungen steht jedoch der Mieter in der Pflicht, die
Betriebsbereitschaft der kleinen Lebensretter zu gewährleisten.
Rauchmelderpflicht rettet Leben
Dabei haben sie sich beim vorbeugenden Brandschutz schon längst bewährt. Die meisten Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung, weil sie im Schlaf vom Feuer überrascht wurden. Nächtliche Brände sind in dieser Hinsicht besonders folgenschwer, weil im Schlaf der Geruchssinn nicht funktioniert. Rauch und Brandgeruch werden vom Schlafenden nicht wahrgenommen. Diese Lücke schließen Rauchmelder, die wie eine Art künstliche Nase auf Verbrennungsprodukte reagieren. Sobald sich brandtypische Schwebstoffe in der Luft befinden, wird das Warnsignal ausgelöst und die Bewohner werden rechtzeitig aufgeweckt.
Rauchmelder richtig platzieren
Die Rauchmelderpflicht sieht vor, dass in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens über einen Rauchmelder verfügen. Die Anschaffungskosten von rund 100 Euro sind aber auch ohne Verpflichtung eine gute Investition. Die Rauchmelder sollten am besten mittig an der Zimmerdecke platziert werden. An Dachschrägen dürfen die Geräte nicht am höchsten Punkt, sondern etwa 50 Zentimeter tiefer waagerecht montiert werden. Wichtig ist vor allem, dass sie keiner starken Zugluft ausgesetzt sind. Deshalb ist die Installation in der Nähe von Luftschächten oder Klimaanlagen tabu. Für den Einsatz im Kinderzimmer gibt es spezielle Rauchmelder, die von den Eltern besprochen werden können. Varianten für Gehörlose vibrieren oder senden Lichtblitze aus.
Rauchmelderpflicht setzt sich immer weiter durch
Nordrhein-Westfalen ist das zwölfte Bundesland, dass die Rauchmelderpflicht einführt. Brandenburg will die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ab 2014 zur Pflicht machen. Mit Berlin, Sachsen und Baden Württemberg ist es eines der letzten Bundesländer, die noch keine Rauchmelderpflicht besitzen.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
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Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
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Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
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Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
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Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
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Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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