Die Einführung der Rauchmelderpflicht soll einem großen Missstand entgegenwirken: Obwohl Rauchmelder den Bewohnern im Brandfall einen lebensrettenden Vorsprung verschaffen, lassen Schätzungen vermuten, dass in Nordrhein-Westfalen nur einer von drei Haushalten mit den Warngeräten ausgestattet ist. Das Thema Brandschutz wird in Privathaushalten viel zu oft vernachlässigt. Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich, in
Mietwohnungen steht jedoch der Mieter in der Pflicht, die
Betriebsbereitschaft der kleinen Lebensretter zu gewährleisten.
Rauchmelderpflicht rettet Leben
Dabei haben sie sich beim vorbeugenden Brandschutz schon längst bewährt. Die meisten Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung, weil sie im Schlaf vom Feuer überrascht wurden. Nächtliche Brände sind in dieser Hinsicht besonders folgenschwer, weil im Schlaf der Geruchssinn nicht funktioniert. Rauch und Brandgeruch werden vom Schlafenden nicht wahrgenommen. Diese Lücke schließen Rauchmelder, die wie eine Art künstliche Nase auf Verbrennungsprodukte reagieren. Sobald sich brandtypische Schwebstoffe in der Luft befinden, wird das Warnsignal ausgelöst und die Bewohner werden rechtzeitig aufgeweckt.
Rauchmelder richtig platzieren
Die Rauchmelderpflicht sieht vor, dass in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens über einen Rauchmelder verfügen. Die Anschaffungskosten von rund 100 Euro sind aber auch ohne Verpflichtung eine gute Investition. Die Rauchmelder sollten am besten mittig an der Zimmerdecke platziert werden. An Dachschrägen dürfen die Geräte nicht am höchsten Punkt, sondern etwa 50 Zentimeter tiefer waagerecht montiert werden. Wichtig ist vor allem, dass sie keiner starken Zugluft ausgesetzt sind. Deshalb ist die Installation in der Nähe von Luftschächten oder Klimaanlagen tabu. Für den Einsatz im Kinderzimmer gibt es spezielle Rauchmelder, die von den Eltern besprochen werden können. Varianten für Gehörlose vibrieren oder senden Lichtblitze aus.
Rauchmelderpflicht setzt sich immer weiter durch
Nordrhein-Westfalen ist das zwölfte Bundesland, dass die Rauchmelderpflicht einführt. Brandenburg will die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ab 2014 zur Pflicht machen. Mit Berlin, Sachsen und Baden Württemberg ist es eines der letzten Bundesländer, die noch keine Rauchmelderpflicht besitzen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Energieausweise im Bestand nur dann, wenn Sie eine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen. ...
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Antwort lesen »Fachplanungs- und Baubegleitungs-Leistungen sind erforderlich, um die entsprechenden Nachweise zur Förderung ausstellen zu können. Sie ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum der Inbetriebnahme. Da diese in der Regel nach der Abnahme vom Schornsteinfeger erfolgt, können Sie dieses ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Dachboden ausbauen und beheizen, hat die Geschossdecke aus dem 1. OG dauerhaft beidseitig eine hohe Temperatur. Es kommt nicht ...
Antwort lesen »Die Photovoltaik-Förderung im Saarland ist unseren Informationen zur Folge leider ausgeschöpft und nicht mehr verfügbar. Sie profitieren ...
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Antwort lesen »Lassen Sie eine Anlage einbauen, welche die technischen Mindestanforderungen erfüllt, können Sie die Förderung für die Wärmepumpe ...
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Antwort lesen »Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Energieberater können die Kosten selbst definieren und rechnen in der Regel nach Aufwand ab. Ob die Kosten im ...
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Antwort lesen »Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das freut uns sehr zu hören. Etwas einfacher funktioniert es mit einer mechanischen Lüftung, wie mit der ...
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Antwort lesen »Bei Gebäuden unter Denkmalschutz gibt es immer Ausnahmen. Definiert sind diese in § 105 des GEG. Dort heißt es: "Soweit bei einem ...
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