Ein Vorteil der Wärmepumpe ist, dass sie neben dem Haushaltsstrom die kostenfreie Umweltwärme aus Luft, Erde und Wasser nutzt. Deshalb wird die Technik künftig ein wesentlicher Baustein für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden sein und das nicht nur im Neubau. Damit möglichst viel Umweltwärme für die Heizung genutzt werden kann, sollte die Wärmepumpe gerade in der kalten Jahreszeit möglichst effizient betrieben werden. Ob die vorhandene Haustechnik schon fit genug für den Wärmepumpenbetrieb ist, lässt sich mit dem sogenannten 50-Grad-Temperatur-Test eigenhändig überprüfen.
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Vier Tipps für einen Eignungstest: Fit für die Wärmepumpe?
1. Technische Voraussetzungen klären
Für die Durchführung des 50-Grad-Temperatur-Tests sollte die bestehende Heizung über einen Außentemperaturfühler verfügen. In diesem Fall kann die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt werden. Diese Abhängigkeit ist als sogenannte Heizkurve in der Heizungsregelung hinterlegt. Der Vorlauf ist der Teil des Heizkreises, über den das warme Wasser vom Heizkessel oder der Wärmepumpe bzw. einem zwischengeschalteten Speicher zu den einzelnen Heizkörpern fließt. Wichtig ist auch, dass die Heizkurve in der Heizungsregelung angepasst werden kann. Der Test liefert noch aussagekräftigere Ergebnisse, wenn bereits ein hydraulischer Abgleich durchgeführt worden ist.
2. 50-Grad-Temperatur-Test durchführen
Im ersten Schritt ist die Neigung der Heizkurve so einzustellen, dass im Vorlauf eine Temperatur von 50 bis maximal 55 Grad Celsius nicht überschritten wird. Für den effizienten Betrieb einer Wärmpumpe ist diese Vorlauftemperatur erstrebenswert. Im zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob sich das Haus bei voll aufgedrehten Thermostatventilen an mehreren kalten Tagen hintereinander (Temperaturen möglichst unterhalb von 0 Grad Celsius) mit dieser Einstellung der Heizkurve ausreichend heizen lässt. Verläuft der Test erfolgreich, ist dies ein wichtiger Indikator, dass im Gebäude eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann.
--> Positiver Nebeneffekt nach bestandenem 50-Grad-Temperatur-Test: Die neuen Einstellung der Heizkurve können direkt bleiben! Denn durch die Absenkung der Vorlauftemperatur werden Wärmeverluste im Heizkreislauf reduziert, das spart Energiekosten.
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3. Was tun, wenn 55 Grad Celsius im Vorlauf nicht reichen?
Reicht die Heizleistung bei reduzierter Vorlauftemperatur nicht aus, gilt es, die Neigung der Heizkurve Schritt für Schritt zu erhöhen, bis die Heizleistung ausreicht. Dabei sollte die Heizkurve so wenig wie möglich und so viel wie nötig erhöht werden. Wer nicht weiß, wie sich die passende Einstellung vornehmen lässt, kann sie sich dazu bei seinem Heizungsinstallateur erkundigen oder in der Bedienungsanleitung der Heizung nachschauen. Ein negativer Test schließt die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe aber nicht zwangsläufig aus! Er ist nur ein wichtiger Indikator dafür, ob die geplante Wärmepumpe ökonomisch und ökologisch effizient betrieben werden kann oder weitere Optimierungsarbeiten notwendig sind.
4. Optimierungsarbeiten vor dem Einbau der Wärmepumpe
Der nächste Schritt zur Ertüchtigung des vorhandenen Heizsystems ist eine raumweise Heizlastberechnung. Diese bildet die Grundlage für den hydraulischen Abgleich des gesamten Heizsystems und die Bewertung der einzelnen Heizkörper hinsichtlich ihrer Leistung. Es kann schon ausreichen, einzelne Heizkörper gegen größere auszutauschen, um die Vorlauftemperaturen abzusenken. Auch der hydraulische Abgleich kann eine effektive Maßnahme zur Optimierung der Heizanlage sein. Vereinfacht ausgedrückt sorgt der hydraulische Abgleich dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann, um die einzelnen Räume auf die gewünschte Temperatur aufzuheizen. Er sollte nur von Fachkräften des Heizungsbaugewerbes ausgeführt werden.
--> Wichtig zu wissen: Diese und weitere Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage können durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Und nicht zuletzt kann auch eine Dämmung die richtige Maßnahme vor Einbau einer Wärmepumpe sein. Denn das führt zu einer Senkung des Wärmebedarfs und Steigerung der Wärmepumpen-Effizienz. Nötig ist dafür nicht unbedingt eine teure Komplettdämmung des Gebäudes. Auch kleinere, günstigere Maßnahmen führen hier Schritt für Schritt zum Erfolg.
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Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
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