Ein Vorteil der Wärmepumpe ist, dass sie neben dem Haushaltsstrom die kostenfreie Umweltwärme aus Luft, Erde und Wasser nutzt. Deshalb wird die Technik künftig ein wesentlicher Baustein für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden sein und das nicht nur im Neubau. Damit möglichst viel Umweltwärme für die Heizung genutzt werden kann, sollte die Wärmepumpe gerade in der kalten Jahreszeit möglichst effizient betrieben werden. Ob die vorhandene Haustechnik schon fit genug für den Wärmepumpenbetrieb ist, lässt sich mit dem sogenannten 50-Grad-Temperatur-Test eigenhändig überprüfen.
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Vier Tipps für einen Eignungstest: Fit für die Wärmepumpe?
1. Technische Voraussetzungen klären
Für die Durchführung des 50-Grad-Temperatur-Tests sollte die bestehende Heizung über einen Außentemperaturfühler verfügen. In diesem Fall kann die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt werden. Diese Abhängigkeit ist als sogenannte Heizkurve in der Heizungsregelung hinterlegt. Der Vorlauf ist der Teil des Heizkreises, über den das warme Wasser vom Heizkessel oder der Wärmepumpe bzw. einem zwischengeschalteten Speicher zu den einzelnen Heizkörpern fließt. Wichtig ist auch, dass die Heizkurve in der Heizungsregelung angepasst werden kann. Der Test liefert noch aussagekräftigere Ergebnisse, wenn bereits ein hydraulischer Abgleich durchgeführt worden ist.
2. 50-Grad-Temperatur-Test durchführen
Im ersten Schritt ist die Neigung der Heizkurve so einzustellen, dass im Vorlauf eine Temperatur von 50 bis maximal 55 Grad Celsius nicht überschritten wird. Für den effizienten Betrieb einer Wärmpumpe ist diese Vorlauftemperatur erstrebenswert. Im zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob sich das Haus bei voll aufgedrehten Thermostatventilen an mehreren kalten Tagen hintereinander (Temperaturen möglichst unterhalb von 0 Grad Celsius) mit dieser Einstellung der Heizkurve ausreichend heizen lässt. Verläuft der Test erfolgreich, ist dies ein wichtiger Indikator, dass im Gebäude eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann.
--> Positiver Nebeneffekt nach bestandenem 50-Grad-Temperatur-Test: Die neuen Einstellung der Heizkurve können direkt bleiben! Denn durch die Absenkung der Vorlauftemperatur werden Wärmeverluste im Heizkreislauf reduziert, das spart Energiekosten.
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3. Was tun, wenn 55 Grad Celsius im Vorlauf nicht reichen?
Reicht die Heizleistung bei reduzierter Vorlauftemperatur nicht aus, gilt es, die Neigung der Heizkurve Schritt für Schritt zu erhöhen, bis die Heizleistung ausreicht. Dabei sollte die Heizkurve so wenig wie möglich und so viel wie nötig erhöht werden. Wer nicht weiß, wie sich die passende Einstellung vornehmen lässt, kann sie sich dazu bei seinem Heizungsinstallateur erkundigen oder in der Bedienungsanleitung der Heizung nachschauen. Ein negativer Test schließt die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe aber nicht zwangsläufig aus! Er ist nur ein wichtiger Indikator dafür, ob die geplante Wärmepumpe ökonomisch und ökologisch effizient betrieben werden kann oder weitere Optimierungsarbeiten notwendig sind.
4. Optimierungsarbeiten vor dem Einbau der Wärmepumpe
Der nächste Schritt zur Ertüchtigung des vorhandenen Heizsystems ist eine raumweise Heizlastberechnung. Diese bildet die Grundlage für den hydraulischen Abgleich des gesamten Heizsystems und die Bewertung der einzelnen Heizkörper hinsichtlich ihrer Leistung. Es kann schon ausreichen, einzelne Heizkörper gegen größere auszutauschen, um die Vorlauftemperaturen abzusenken. Auch der hydraulische Abgleich kann eine effektive Maßnahme zur Optimierung der Heizanlage sein. Vereinfacht ausgedrückt sorgt der hydraulische Abgleich dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann, um die einzelnen Räume auf die gewünschte Temperatur aufzuheizen. Er sollte nur von Fachkräften des Heizungsbaugewerbes ausgeführt werden.
--> Wichtig zu wissen: Diese und weitere Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage können durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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