Ein Vorteil der Wärmepumpe ist, dass sie neben dem Haushaltsstrom die kostenfreie Umweltwärme aus Luft, Erde und Wasser nutzt. Deshalb wird die Technik künftig ein wesentlicher Baustein für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden sein und das nicht nur im Neubau. Damit möglichst viel Umweltwärme für die Heizung genutzt werden kann, sollte die Wärmepumpe gerade in der kalten Jahreszeit möglichst effizient betrieben werden. Ob die vorhandene Haustechnik schon fit genug für den Wärmepumpenbetrieb ist, lässt sich mit dem sogenannten 50-Grad-Temperatur-Test eigenhändig überprüfen.
Vier Tipps für einen Eignungstest: Fit für die Wärmepumpe?
1. Technische Voraussetzungen klären
Für die Durchführung des 50-Grad-Temperatur-Tests sollte die bestehende Heizung über einen Außentemperaturfühler verfügen. In diesem Fall kann die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt werden. Diese Abhängigkeit ist als sogenannte Heizkurve in der Heizungsregelung hinterlegt. Der Vorlauf ist der Teil des Heizkreises, über den das warme Wasser vom Heizkessel oder der Wärmepumpe bzw. einem zwischengeschalteten Speicher zu den einzelnen Heizkörpern fließt. Wichtig ist auch, dass die Heizkurve in der Heizungsregelung angepasst werden kann. Der Test liefert noch aussagekräftigere Ergebnisse, wenn bereits ein hydraulischer Abgleich durchgeführt worden ist.
2. 50-Grad-Temperatur-Test durchführen
Im ersten Schritt ist die Neigung der Heizkurve so einzustellen, dass im Vorlauf eine Temperatur von 50 bis maximal 55 Grad Celsius nicht überschritten wird. Für den effizienten Betrieb einer Wärmpumpe ist diese Vorlauftemperatur erstrebenswert. Im zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob sich das Haus bei voll aufgedrehten Thermostatventilen an mehreren kalten Tagen hintereinander (Temperaturen möglichst unterhalb von 0 Grad Celsius) mit dieser Einstellung der Heizkurve ausreichend heizen lässt. Verläuft der Test erfolgreich, ist dies ein wichtiger Indikator, dass im Gebäude eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann.
--> Positiver Nebeneffekt nach bestandenem 50-Grad-Temperatur-Test: Die neuen Einstellung der Heizkurve können direkt bleiben! Denn durch die Absenkung der Vorlauftemperatur werden Wärmeverluste im Heizkreislauf reduziert, das spart Energiekosten.
Was kostet eine Wärmepumpe? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen!
3. Was tun, wenn 55 Grad Celsius im Vorlauf nicht reichen?
Reicht die Heizleistung bei reduzierter Vorlauftemperatur nicht aus, gilt es, die Neigung der Heizkurve Schritt für Schritt zu erhöhen, bis die Heizleistung ausreicht. Dabei sollte die Heizkurve so wenig wie möglich und so viel wie nötig erhöht werden. Wer nicht weiß, wie sich die passende Einstellung vornehmen lässt, kann sie sich dazu bei seinem Heizungsinstallateur erkundigen oder in der Bedienungsanleitung der Heizung nachschauen. Ein negativer Test schließt die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe aber nicht zwangsläufig aus! Er ist nur ein wichtiger Indikator dafür, ob die geplante Wärmepumpe ökonomisch und ökologisch effizient betrieben werden kann oder weitere Optimierungsarbeiten notwendig sind.
4. Optimierungsarbeiten vor dem Einbau der Wärmepumpe
Der nächste Schritt zur Ertüchtigung des vorhandenen Heizsystems ist eine raumweise Heizlastberechnung. Diese bildet die Grundlage für den hydraulischen Abgleich des gesamten Heizsystems und die Bewertung der einzelnen Heizkörper hinsichtlich ihrer Leistung. Es kann schon ausreichen, einzelne Heizkörper gegen größere auszutauschen, um die Vorlauftemperaturen abzusenken. Auch der hydraulische Abgleich kann eine effektive Maßnahme zur Optimierung der Heizanlage sein. Vereinfacht ausgedrückt sorgt der hydraulische Abgleich dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann, um die einzelnen Räume auf die gewünschte Temperatur aufzuheizen. Er sollte nur von Fachkräften des Heizungsbaugewerbes ausgeführt werden.
--> Wichtig zu wissen: Diese und weitere Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage können durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort