Ein aufmerksamer Rundgang ums Haus am Ende des Sommers zahlt sich aus. Wenn die Tage kürzer werden, die Temperaturen langsam, aber sicher sinken und die Regentage häufiger werden, wird es Zeit, das Haus winterfest zu machen. Wer den Herbstcheck ernst nimmt, spart sich unter Umständen eine aufwendige Dach- oder Fassadensanierung. Denn Schäden an Dach und Fassade müssen behoben und Schwachstellen beseitigt werden, damit Feuchtigkeit und Frost nicht an die Substanz gehen. Die wichtigsten Stationen für den Herbstcheck sind das Dach, die Fassade und der Garten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Herbstcheck fürs Dach
Lockere oder defekte Dachziegel bieten nicht nur Angriffsfläche für Feuchtigkeit, sondern sind auch eine Gefahr. Sie können herabfallen und Menschen verletzen oder zu Sachbeschädigungen führen. Bevor die Sturmsaison startet, sollten Ziegel, die aus der Reihe tanzen, ordentlich befestigt oder ausgetauscht werden. Auch die Befestigung der Solarmodule sollte vor dem Herbst überprüft werden. Beim Flachdach wird die Kiesschüttung überprüft und - falls nötig - schön regelmäßig verteilt. Die Feuchtigkeit sucht sich immer ihren Weg, im Zweifel auch ins Dach oder an der Fassade entlang. Wer sicherstellt, dass sie ihren vorherbestimmten Lauf nehmen kann, beugt Feuchtigkeits- und Frostschäden wirksam vor. Verstopfte Dachrinnen müssen gesäubert und undichte Dachrinnen abgedichtet werden. Auch das Fallrohr und der Ablauf am Flachdach müssen von Verstopfungen befreit werden. Alte Dachfenster können mit neuen Dichtungen winterfit gemacht werden.
Herbstcheck für die Fassade
Feuchte Stellen an der Fassade können bei Frost zu Putzabplatzungen führen, aber durchaus auch tiefergreifende Schäden verursachen. Damit nach dem Winter keine komplette Fassadensanierung fällig wird, muss die Quelle der Feuchtigkeit möglichst schnell ausfindig und unschädlich gemacht werden. Auch Risse in der Fassade sollten geschlossen werden, um ein Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. An Fenstern und Türen ist es sinnvoll, die Dichtungen zu überprüfen, um kalter Zugluft den Weg abzuschneiden. Holzteile an der Fassade sollten alle zwei Jahre überarbeitet werden, um ein Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
Herbstcheck rund ums Haus
Stehendes Wasser kann bei Frost neben Dachrinnen auch Leitungen zum Bersten bringen. Außenwasserhähne und Außenleitungen müssen deshalb zum Herbstbeginn entleert werden. Wichtig ist es auch, den Gehweg und die Zufahrtswege zum Haus von herabfallendem Laub zu säubern. Bei Niederschlag bilden sich sonst halsbrecherische Schlitterpisten, die Hausbesitzer teuer zu stehen kommen können.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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