Ein aufmerksamer Rundgang ums Haus am Ende des Sommers zahlt sich aus. Wenn die Tage kürzer werden, die Temperaturen langsam, aber sicher sinken und die Regentage häufiger werden, wird es Zeit, das Haus winterfest zu machen. Wer den Herbstcheck ernst nimmt, spart sich unter Umständen eine aufwendige Dach- oder Fassadensanierung. Denn Schäden an Dach und Fassade müssen behoben und Schwachstellen beseitigt werden, damit Feuchtigkeit und Frost nicht an die Substanz gehen. Die wichtigsten Stationen für den Herbstcheck sind das Dach, die Fassade und der Garten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Herbstcheck fürs Dach
Lockere oder defekte Dachziegel bieten nicht nur Angriffsfläche für Feuchtigkeit, sondern sind auch eine Gefahr. Sie können herabfallen und Menschen verletzen oder zu Sachbeschädigungen führen. Bevor die Sturmsaison startet, sollten Ziegel, die aus der Reihe tanzen, ordentlich befestigt oder ausgetauscht werden. Auch die Befestigung der Solarmodule sollte vor dem Herbst überprüft werden. Beim Flachdach wird die Kiesschüttung überprüft und - falls nötig - schön regelmäßig verteilt. Die Feuchtigkeit sucht sich immer ihren Weg, im Zweifel auch ins Dach oder an der Fassade entlang. Wer sicherstellt, dass sie ihren vorherbestimmten Lauf nehmen kann, beugt Feuchtigkeits- und Frostschäden wirksam vor. Verstopfte Dachrinnen müssen gesäubert und undichte Dachrinnen abgedichtet werden. Auch das Fallrohr und der Ablauf am Flachdach müssen von Verstopfungen befreit werden. Alte Dachfenster können mit neuen Dichtungen winterfit gemacht werden.
Herbstcheck für die Fassade
Feuchte Stellen an der Fassade können bei Frost zu Putzabplatzungen führen, aber durchaus auch tiefergreifende Schäden verursachen. Damit nach dem Winter keine komplette Fassadensanierung fällig wird, muss die Quelle der Feuchtigkeit möglichst schnell ausfindig und unschädlich gemacht werden. Auch Risse in der Fassade sollten geschlossen werden, um ein Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. An Fenstern und Türen ist es sinnvoll, die Dichtungen zu überprüfen, um kalter Zugluft den Weg abzuschneiden. Holzteile an der Fassade sollten alle zwei Jahre überarbeitet werden, um ein Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
Herbstcheck rund ums Haus
Stehendes Wasser kann bei Frost neben Dachrinnen auch Leitungen zum Bersten bringen. Außenwasserhähne und Außenleitungen müssen deshalb zum Herbstbeginn entleert werden. Wichtig ist es auch, den Gehweg und die Zufahrtswege zum Haus von herabfallendem Laub zu säubern. Bei Niederschlag bilden sich sonst halsbrecherische Schlitterpisten, die Hausbesitzer teuer zu stehen kommen können.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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