Auch bei den Winterpflichten gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb sollten Hausbesitzer bestens über die Aufgaben, die ein weißer Winter mit Eis und Schnee beschert, Bescheid wissen. Das sind die Winterpflichten für Hausbesitzer:
Gehwege räumen & streuen
Hals-
und Beinbruch kann man in Sachen Räum- und Streupflicht wirklich
niemandem wünschen. Denn auf Hausbesitzer können hier hohe
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen zukommen. Da er für die
Sicherheit auf den Gehwegen zum und vor seinem Haus verantwortlich ist,
stehen das Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen ganz oben auf der
Winterpflichten-Agenda. Generell gilt: Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr
müssen die Wege gefahrlos begehbar sein. Dafür reicht ein anderthalb
Meter breiter Streifen.
Achtung: Obwohl Streusalz in vielen Geschäften verkauft wird, ist das Streuen mit Salz in den meisten Kommunen verboten! Beim Streuen besser auf Granulat oder Sand zurückgreifen.
Schneefanggitter und Eishalter anbringen
In
Regionen, die im Winter von reichem Schneefall heimgesucht werden,
können die Winterpflichten auch Sicherheitsmaßnahmen wie das Anbringen
von Schneefanggittern oder Eishaltern auf dem Dach beinhalten. So
verhindert man, dass herabfallende Schneemassen oder Eiszapfen Passanten
oder beispielsweise Autos schädigen.
Warnschilder bei Tauwetter aufhängen
Tauwetter
birgt nach starkem Schneefall besondere Gefahren, denn bei steigenden
Temperaturen oder Regen verliert der Schnee seinen Halt. Die
Winterpflicht schreibt vor, dass Hausbesitzer Passanten mit gut
sichtbaren Warnschildern vor abgehenden Dachlawinen warnen.
Bei sehr starker Schneelast das Dach räumen
Gegebenenfalls
kann es auch notwendig werden, den Schnee auf eigene Kosten vom Dach
räumen zu lassen - aber bitte durch einen Profi. Feuerwehr oder
Dachdecker sind hier verlässliche Helfer.
Für kalte Tage wärmstens zu Empfehlen: eine gute Versicherung
Blitzeis,
der Wecker versagt, das Streugut ist ausverkauft - auch bei guter
Vorbereitung kann es vorkommen, dass man seine Winterpflichten doch
einmal versäumt. Passiert ein Unfall, schützt die
Privat-Haftpflichtversicherung Besitzer von Einfamilienhäusern vor
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen.
Sind Sie gut für den Winter vorbereitet? Die Checkliste für Hausbesitzer in Kurzform:
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
Antwort lesen »Informationen zur Maßnahme geben wir im Beitrag "Kellerdeckendämmung". Interessieren Sie sich für eine Förderung, empfehlen wir Ihnen den ...
Antwort lesen »Geht es um eine Sanierung an einem eigenen Gebäude oder um einen Kundenauftrag, erstellt ein Energieberater der ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Zusage zur Förderung der Wärmepumpe haben, können Sie sich grundsätzlich ohne Weiteres einen neuen Fachhandwerker suchen. ...
Antwort lesen »Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu ...
Antwort lesen »Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
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Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
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