Auch bei den Winterpflichten gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb sollten Hausbesitzer bestens über die Aufgaben, die ein weißer Winter mit Eis und Schnee beschert, Bescheid wissen. Das sind die Winterpflichten für Hausbesitzer:
Gehwege räumen & streuen
Hals-
und Beinbruch kann man in Sachen Räum- und Streupflicht wirklich
niemandem wünschen. Denn auf Hausbesitzer können hier hohe
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen zukommen. Da er für die
Sicherheit auf den Gehwegen zum und vor seinem Haus verantwortlich ist,
stehen das Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen ganz oben auf der
Winterpflichten-Agenda. Generell gilt: Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr
müssen die Wege gefahrlos begehbar sein. Dafür reicht ein anderthalb
Meter breiter Streifen.
Achtung: Obwohl Streusalz in vielen Geschäften verkauft wird, ist das Streuen mit Salz in den meisten Kommunen verboten! Beim Streuen besser auf Granulat oder Sand zurückgreifen.
Schneefanggitter und Eishalter anbringen
In
Regionen, die im Winter von reichem Schneefall heimgesucht werden,
können die Winterpflichten auch Sicherheitsmaßnahmen wie das Anbringen
von Schneefanggittern oder Eishaltern auf dem Dach beinhalten. So
verhindert man, dass herabfallende Schneemassen oder Eiszapfen Passanten
oder beispielsweise Autos schädigen.
Warnschilder bei Tauwetter aufhängen
Tauwetter
birgt nach starkem Schneefall besondere Gefahren, denn bei steigenden
Temperaturen oder Regen verliert der Schnee seinen Halt. Die
Winterpflicht schreibt vor, dass Hausbesitzer Passanten mit gut
sichtbaren Warnschildern vor abgehenden Dachlawinen warnen.
Bei sehr starker Schneelast das Dach räumen
Gegebenenfalls
kann es auch notwendig werden, den Schnee auf eigene Kosten vom Dach
räumen zu lassen - aber bitte durch einen Profi. Feuerwehr oder
Dachdecker sind hier verlässliche Helfer.
Für kalte Tage wärmstens zu Empfehlen: eine gute Versicherung
Blitzeis,
der Wecker versagt, das Streugut ist ausverkauft - auch bei guter
Vorbereitung kann es vorkommen, dass man seine Winterpflichten doch
einmal versäumt. Passiert ein Unfall, schützt die
Privat-Haftpflichtversicherung Besitzer von Einfamilienhäusern vor
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen.
Sind Sie gut für den Winter vorbereitet? Die Checkliste für Hausbesitzer in Kurzform:
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort