Auch bei den Winterpflichten gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb sollten Hausbesitzer bestens über die Aufgaben, die ein weißer Winter mit Eis und Schnee beschert, Bescheid wissen. Das sind die Winterpflichten für Hausbesitzer:
Gehwege räumen & streuen
Hals-
und Beinbruch kann man in Sachen Räum- und Streupflicht wirklich
niemandem wünschen. Denn auf Hausbesitzer können hier hohe
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen zukommen. Da er für die
Sicherheit auf den Gehwegen zum und vor seinem Haus verantwortlich ist,
stehen das Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen ganz oben auf der
Winterpflichten-Agenda. Generell gilt: Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr
müssen die Wege gefahrlos begehbar sein. Dafür reicht ein anderthalb
Meter breiter Streifen.
Achtung: Obwohl Streusalz in vielen Geschäften verkauft wird, ist das Streuen mit Salz in den meisten Kommunen verboten! Beim Streuen besser auf Granulat oder Sand zurückgreifen.
Schneefanggitter und Eishalter anbringen
In
Regionen, die im Winter von reichem Schneefall heimgesucht werden,
können die Winterpflichten auch Sicherheitsmaßnahmen wie das Anbringen
von Schneefanggittern oder Eishaltern auf dem Dach beinhalten. So
verhindert man, dass herabfallende Schneemassen oder Eiszapfen Passanten
oder beispielsweise Autos schädigen.
Warnschilder bei Tauwetter aufhängen
Tauwetter
birgt nach starkem Schneefall besondere Gefahren, denn bei steigenden
Temperaturen oder Regen verliert der Schnee seinen Halt. Die
Winterpflicht schreibt vor, dass Hausbesitzer Passanten mit gut
sichtbaren Warnschildern vor abgehenden Dachlawinen warnen.
Bei sehr starker Schneelast das Dach räumen
Gegebenenfalls
kann es auch notwendig werden, den Schnee auf eigene Kosten vom Dach
räumen zu lassen - aber bitte durch einen Profi. Feuerwehr oder
Dachdecker sind hier verlässliche Helfer.
Für kalte Tage wärmstens zu Empfehlen: eine gute Versicherung
Blitzeis,
der Wecker versagt, das Streugut ist ausverkauft - auch bei guter
Vorbereitung kann es vorkommen, dass man seine Winterpflichten doch
einmal versäumt. Passiert ein Unfall, schützt die
Privat-Haftpflichtversicherung Besitzer von Einfamilienhäusern vor
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen.
Sind Sie gut für den Winter vorbereitet? Die Checkliste für Hausbesitzer in Kurzform:
Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
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