Auch bei den Winterpflichten gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb sollten Hausbesitzer bestens über die Aufgaben, die ein weißer Winter mit Eis und Schnee beschert, Bescheid wissen. Das sind die Winterpflichten für Hausbesitzer:
Gehwege räumen & streuen
Hals-
und Beinbruch kann man in Sachen Räum- und Streupflicht wirklich
niemandem wünschen. Denn auf Hausbesitzer können hier hohe
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen zukommen. Da er für die
Sicherheit auf den Gehwegen zum und vor seinem Haus verantwortlich ist,
stehen das Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen ganz oben auf der
Winterpflichten-Agenda. Generell gilt: Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr
müssen die Wege gefahrlos begehbar sein. Dafür reicht ein anderthalb
Meter breiter Streifen.
Achtung: Obwohl Streusalz in vielen Geschäften verkauft wird, ist das Streuen mit Salz in den meisten Kommunen verboten! Beim Streuen besser auf Granulat oder Sand zurückgreifen.
Schneefanggitter und Eishalter anbringen
In
Regionen, die im Winter von reichem Schneefall heimgesucht werden,
können die Winterpflichten auch Sicherheitsmaßnahmen wie das Anbringen
von Schneefanggittern oder Eishaltern auf dem Dach beinhalten. So
verhindert man, dass herabfallende Schneemassen oder Eiszapfen Passanten
oder beispielsweise Autos schädigen.
Warnschilder bei Tauwetter aufhängen
Tauwetter
birgt nach starkem Schneefall besondere Gefahren, denn bei steigenden
Temperaturen oder Regen verliert der Schnee seinen Halt. Die
Winterpflicht schreibt vor, dass Hausbesitzer Passanten mit gut
sichtbaren Warnschildern vor abgehenden Dachlawinen warnen.
Bei sehr starker Schneelast das Dach räumen
Gegebenenfalls
kann es auch notwendig werden, den Schnee auf eigene Kosten vom Dach
räumen zu lassen - aber bitte durch einen Profi. Feuerwehr oder
Dachdecker sind hier verlässliche Helfer.
Für kalte Tage wärmstens zu Empfehlen: eine gute Versicherung
Blitzeis,
der Wecker versagt, das Streugut ist ausverkauft - auch bei guter
Vorbereitung kann es vorkommen, dass man seine Winterpflichten doch
einmal versäumt. Passiert ein Unfall, schützt die
Privat-Haftpflichtversicherung Besitzer von Einfamilienhäusern vor
Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen.
Sind Sie gut für den Winter vorbereitet? Die Checkliste für Hausbesitzer in Kurzform:
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Antwort lesen »Arbeiten in Eigenleistung fördert der Staat leider nicht. Voraussetzung ist eine geschäftsmäßige Durchführung durch einen Fachbetrieb, die ...
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Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpe zusammen mit dem Pelletofen, handelt es sich um eine EE-Hybridheizung. Für diese erhalten Sie einen ...
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