Für die nachträgliche Horizontalabdichtung werden grundsätzlich zwei anerkannte Verfahren eingesetzt, die einen ganz unterschiedlichen Ansatz verfolgen, die
Mechnische Verfahren zur nachträglichen Horizonatalabdichtung - Einbringen von Abdichtungsschichten
Bei den mechanischen Verfahren werden nachträglich Abdichtungsschichten eingebracht, die in ihrer Funktion einer Bauwerksabdichtung nach DIN 18195, also wie bei einem Neubaustandard, entsprechen. Im Wesentlichen kommen das Chromstahlblechverfahren und das Mauerschneide- oder -sägeverfahren zum Einsatz. Während beim Chromstahlblechverfahren ein Chromstahlblech in die durchgehende Lagerfuge eingetrieben wird und Mauerwerksdurchtrennung und -abdichtung ein Arbeitsgang ist, wird beim Mauerschneide- oder -sägeverfahren zunächst das Mauerwerk auf- oder durchgesägt und anschließend abgedichtet. Dem entsprechend wird es auch als zweistufiges Verfahren bezeichnet. Der Vorteil der mechanischen Verfahren besteht darin, dass eine Abtrocknung des Mauerwerkes oberhalb der Abdichtungsebene sofort nach der Ausführung einsetzt und eine "echte" Horizontalabdichtung erfolgt. Nachteilig ist, dass diese Verfahren nur von außen ausgeführt werden können und einen relativ hohen technologischen Aufwand erfordern, was sich letztendlich auch in den Kosten niederschlägt. Hinzu kommt, dass diese Verfahren massiv in die Statik eines Hauses eingreifen, so dass sie bei Häusern in Hanglage, also bei seitlich angreifenden Kräften, in der Regel nicht ausgeführt werden können. Die Folge wären sonst Kerb- und Spannungsrisse an Öffnungen etc.
Injektionsverfahren zur nachträglichen Horizonatalabdichtung - Injektionsmittel durchbrechen die Kapillarität
Im Gegensatz dazu gibt es Injektionsverfahren, die keine Abdichtung im klassischen Sinne sind. Über Bohrlöcher werden verschiedene Injektionsmittel in das Mauerwerk eingebracht, die dort auf unterschiedliche Weise die Kapillarität unterbrechen. Entweder werden die Baustoffporen verstopft, die Oberflächen in den Poren hydrophobiert oder Substanzen ausgeschieden und somit der Kapillardurchmesser reduziert. Hierfür stehen ein- und mehrkomponentige, lösemittelhaltige oder -freie, hoch- oder niedrig-viskose, physikalisch trocknende oder chemisch reagierende Injektionsmittel zur Verfügung, die entweder drucklos oder mit Druck injiziert werden. Bei einigen Verfahren darf der Durchfeuchtungsgrad einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen, so dass das Mauerwerk vor der Injektion aufgeheizt bzw. vorgetrocknet werden muss, andere Systeme benötigen gerade einen hohen Durchfeuchtungsgrad, um reagieren zu können. Wiederum andere sind abhängig vom Versalzungsgrad oder können bei gipshaltigen Mauerwerken nicht eingesetzt werden.
Die Injektion erfolgt entweder über Flaschen oder alternative Vorratsbehälter sowie über Schlag- oder Schraubpacker, Injektionslanzen oder perforierte Schäume und spezielle Dochte. Davon hängt ab, ob das Mauerwerk vor der Injektion ggf. vorinjiziert werden muss und in wieweit während oder nach der Injektion flankierende Maßnahmen notwendig werden oder sinnvoll sind. Neben dem Aufheizen/ Vortrocknen des Mauerwerkes vor der Injektion werden auch Systeme angeboten, bei denen während oder nach der Injektion die thermische Beeinflussung des Mauerwerkes stattfindet. Einige Injektionssysteme, bestehend aus Injektionsmittel ("was wird eingebracht") und Injektionsverfahren ("wie wird es eingebracht") sind zwischenzeitlich WTA-zertifiziert. Dies bedeutet, dass ihre Wirkung in Abhängigkeit zum Durchfeuchtungsgrad nachgewiesen ist.
Fachgerechte Ausführung der Sanierung verhindert weitere Schäden
Nicht funktionierende nachträgliche Horizontalabdichtungen sind meistens auf Verarbeitungsfehler, die falsche Einschätzung der Schadensursachen oder die fehlende Kenntnis über Durchfeuchtungsmechanismen und deren Wechselwirkung zurück zu führen. Als unbekannte Wechselwirkung kann auch dieses Beispiel gelten: Durch die nachträgliche Horizontalabdichtung und der dadurch einsetzenden Abtrocknung des Mauerwerkes oberhalb der Abdichtungsebene kristallisieren die gelösten Salze aus und werden auf der Oberfläche als Ausblühung sichtbar. Hausbesitzer legen dieses "Schadensbild" dann gern als Nachweis für "Pfusch am Bau" aus. Dabei ist gerade dieses Zeichen der Abtrocknung ein Beleg dafür, dass die nachträgliche Horizontalabdichtung funktioniert.
Ganzheitliches Sanierungskonzept löst Feuchtigkeitsprobleme dauerhaft
Ausgeführt werden Verfahren zur nachträglichen Horizontalabdichtung im Sockelbereich (oberhalb Oberkante Gelände) oder oberhalb des Fundamentes (von innen oder außen). Dies ist abhängig von der Nutzung des Kellers, der Bauart und von der Tatsache, ob eine nachträgliche Vertikalabdichtung vorgesehen ist. In jedem Fall muss ein ganzheitliches Abdichtungskonzept erarbeitet werden, da es mit der nachträglichen Horizontalabdichtung allein in der Regel nicht getan ist. Hinzu kommt, dass vielfach die Meinung existiert, dass mit der nachträglichen Horizontalabdichtung die Ursache der Mauerwerksdurchfeuchtung beseitigt wird. Dem ist nicht so, da aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk in fast allen Fällen nur das Symptom für eine fehlende Vertikalabdichtung, Leckagen oder eine nicht ordnungsgemäße Regenentwässerung ist. Würden die tatsächlichen Ursachen einer Durchfeuchtung im Umfeld eines Hauses konstruktiv gelöst werden, müssten in vielen Fällen gar keine aufwändigen und teuren Horizontalabdichtungen nachträglich eingebracht werden.
Elektro-physikalische Verfahren entsprechen nicht Regeln der Technik
Abschließend sollen noch die so genannten elektro-physikalischen Verfahren genannt werden. Diese alternativen Verfahren werden in aktive und passive Verfahren unterschieden. Des Weiteren werden noch so genannte Schwingkreisverfahren angeboten, die umgangssprachlich unter dem Begriff "Wunderkästchen" bekannt sind. Eine Gemeinsamkeit verbindet alle diese Verfahren: Sie sind weder genormt noch technisch anerkannt. Sie entsprechen auch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und viele Experten sprechen ihnen so gar den Status als Stand der Technik ab. Der Grund hierfür ist eindeutig: In der Fachwelt sind diese Verfahren nicht nur umstritten, sondern werden konsequent abgelehnt. Bei einigen Verfahren liegt sogar der offene Nachweis des Betrugs gegenüber dem Hausbesitzer vor. Finanzaufsichtsbehörden einiger Bundesländer haben sogar ausdrücklich die Ausschreibung und Ausführung dieser Verfahren bei öffentlichen Bauten untersagt, da Steuergelder nur für Sanierungen ausgegeben werden dürfen, die mit anerkannten Technologien ausgeführt werden. Selbst die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten durch private Hausbesitzer wurde von diesen Behörden abgelehnt. Darauf sollten private Hausbesitzer bei der Auftragsvergabe achten.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort