Der Staat fördert die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom 20 Jahre lang mit einer festen Vergütung. Am 31. Dezember 2020 ist diese Förderung für die ersten Photovoltaik-Anlagen ausgelaufen, Jahr für Jahr werden mehr Anlagen folgen, bis 2033 sollen es insgesamt eine Million sein. Ein profitabler Weiterbetrieb ist in einigen Fällen jedoch auch danach möglich. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffnet Eigentümer:innen die Möglichkeit, den Solarstrom wie bisher vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es eine "Einspeisevergütung light". Des Weiteren kann ein Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch gewählt werden. Ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt lohnt sich diese Weiternutzung der Solaranlage. Auch die Installation einer neuen Anlage ist möglich.
Diese 4 Möglichkeiten gibt es für den Weiterbetrieb alter Photovoltaik-Anlagen
Allgemein gilt: Um die Photovoltaik-Anlage weiter wirtschaftlich betreiben zu können, sind keine hohen Einnahmen nötig. Denn ist die Solaranlage seit 20 Jahren in Betrieb, sollte sie bereits vollständig finanziell abgeschrieben sein. Eigentümer müssen dann nur noch minimale Kosten für Wartung, Versicherung und eine mögliche Reparatur aufwenden sowie einen Eigenverbrauchszähler erwerben. Damit kostet der Solarstrom netto nur noch rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde.
Möglichkeit 1: Volleinspeisung an Netzbetreiber
Für die meist kleinen Volleinspeisungsanlagen zahlt der Netzbetreiber künftig weiterhin eine Einspeisevergütung. Das EEG ermöglicht eine "Einspeisevergütung light". Sie wird bis 2027 garantiert. Anlagenbetreiber erhalten den Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom. Er lag 2021 bei 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Für 2022 wurde die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen mit der Strompreisbremse auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Dieses Modell der Volleinspeisung lohnt sich vor allem für kleinere Anlagen mit einer Leistung kleiner als fünf Kilowatt. Läuft die kleine Photovoltaik-Anlage jedoch länger als 10 Jahre weiter, kann auch Möglichkeit 2 (Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch) wirtschaftlich werden.
Vorteil: Der Vorteil der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand.
Nachteil: Je nach Größe der Photovoltaik-Anlage und der jährlichen Betriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein, viel Gewinn ist jedoch nicht möglich.
Möglichkeit 2: Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch
Bei diesem Modell wird der Solarstrom nicht voll eingespeist, sondern teilweise selbst verbraucht. Der Strom, den die Eigentümer nicht selbst nutzen können, wird dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt. Direktvermarkter können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Rund 30 Prozent des erzeugten Stroms lassen sich für den täglichen Bedarf nutzen. Auf rund die Hälfte erhöhen können Hauseigentümer den Anteil, indem sie Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Waschmaschine während der sonnigen Stunden laufen lassen. Besonders einfach ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs, wenn ein Elektroauto mit Solarstrom geladen wird oder der Solarstrom zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird. Je mehr elektrische Anwendungen mit Solarstrom laufen, umso besser für den Eigenverbrauch und die Umwelt.
Vorteil: Das Kombi-Modell ermöglicht den lukrativen Eigenverbrauch. Er spart im Vergleich zum teuren Netzstrom und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung.
Nachteil: Zuerst ist ein Umbau am Zählerschrank notwendig und der Mix rechnet sich in der Regel erst ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt und einem 30-Prozent-Eigenverbrauchsanteil. Bedingung: Die Anlage erzeugt nach dem Ende der Einspeisevergütung mindestens noch zehn Jahre Solarstrom. Das ist durchaus realistisch, Solarmodule haben meist eine Lebensdauer von 30 Jahren oder mehr. Läuft die Solaranlage länger als zehn Jahre weiter, steigt die Stromkosteneinsparung entsprechend. Die Kosten für den Umbau des Zählerschranks sind in der Rechnung enthalten, auch laufende Wartungen und Reparaturen.
Möglichkeit 3: Abregelung / Nulleinspeisung - nur Eigenverbrauch, keine Einspeisung
Eigentümer können auch darauf setzen, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen und den Rest abzuregeln. Moderne Wechselrichter sind dazu in der Lage. Die Anlage erzeugt dann nur so viel Strom, wie für den Eigenverbrauch im Haus nötig ist, es wird kein Solarstrom eingespeist.
Vorteil: Finanziell ist diese Variante möglicherweise die beste Wahl,.
Nachteil: Ökologisch ist dieses Modell deutlich im Nachteil, denn so wird rund 70 Prozent weniger Solarstrom erzeugt, als eigentlich möglich wäre.
Möglichkeit 4: Repowering - Photovoltaik-Anlage erneuern
Bei dieser Variante wird die alte Photovoltaik-Anlage durch eine neue ersetzt. Neue Anlagen liefern auf gleicher Fläche im Vergleich zu den Anlagen vor 20 Jahren rund doppelt so viel Solarstrom und kosten nur noch einen Bruchteil der alten Anlage - das nützt der Energiewende und dem Geldbeutel. Außerdem haben sich die Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen 2023 deutlich verbessert und steuerliche Erleichterungen greifen.
Vorteil: Höherer Solarstrom-Ertrag auf gleicher Fläche.
Nachteil: Hohe Anfangsinvestition nötig
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Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn die Förderung für Fernwärme gibt es nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie für "[...] ...
Antwort lesen »Bei der Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist zur Förderung des Scheibentauschs ein Uw-Wert von 1,3 W/m²K zu erreichen. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung bei Förderung von Eigenleistung nicht zwingend erforderlich. ...
Antwort lesen »Üblicherweise bleiben die Flanken frei. Bausätze zur Rollladendämmung, die meist aus drei Teilen bestehen, sitzen in der Regel dicht längs ...
Antwort lesen »Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie nachweislich Eigentümerin der Immobilie sein. Ist das der Fall, können Sie die Förderung für die ...
Antwort lesen »Generell sind hier vermutlich keine Einschränkungen zu erwarten, da das Kältemittel der Wärmepumpe in aller Regel nicht getauscht werden ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen. Relevant ist dabei der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine Untersparrendämmung zu ergänzen, um den U-Wert des Daches zu verbessern. Diesen können Sie dazu mit ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
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Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
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Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
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Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
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Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
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