Mal eben mit den Freunden am Wochenende die Dachdämmung selbst in die Hand nehmen - das klingt verlockend, wenn der Termin bei einem Fachbetrieb auf sich warten lässt und Hausbesitzer sich eine schnelle Umsetzung der Sanierung wünschen. Doch auch wenn die Freunde handwerklich begabt sind - kennen sie auch die Anforderungen an die Luftdichtheit bei der Dachdämmung und kennen sich mit einer wind- und regensicheren Dacheindeckung aus? Und stimmt die Sicherheit auf der privaten Dachbaustelle? Auch wenn es ärgerlich ist - Hausbesitzer sollten bei einer geplanten Dachsanierung besser auf einen Fachbetrieb warten. Dann wird die Dämmung vielleicht ein paar Monate später eingebaut, wird aber dafür fachgerecht und langlebig umgesetzt.
Dachsanierung in Eigenregie - diese Fehler drohen
Gerade bei Arbeiten am Dach ist die Gefahr von teuren Folgeschäden größer als die Einsparungen durch die Sanierung in Eigenregie. Diese Fehler können Hausbesitzer vermeiden, wenn ein Fachbetrieb die Dachsanierung übernimmt:
1. Fehler bei der Dachdämmung
Schon kleine Mängel bei der Verarbeitung der Dämmung, undichte Dampfsperren oder gar der Einsatz der falschen Dämmstoffe zum Beispiel rund um den Kamin werden zur teuren Erfahrung. Treten – oft erst nach Jahren – erste sichtbare Spuren wie Stockflecken als Vorboten des Schimmelbefalls auf, wird eine Totalsanierung der Dämmung unumgänglich.
2. Fehler bei der Dacheindeckung
Dachziegel und Dachpfannen selbst verlegen – das kann doch jeder! Spätestens, wenn der erste Sturm zu Schäden mangels vorgeschriebener Windsogsicherung führt, hört auch für die Gebäudeversicherung das Verständnis für "ökonomisches Bauen" auf. Die Schadensregulierung kann dann teilweise oder sogar ganz verweigert werden.
Wird bei der Eindeckung mit Ziegeln oder Pfannen die Regeldachneigung ohne Zusatzmaßnahmen am Unterdach unterschritten, kann Regeneintrieb die Dachwohnung in ein Feuchtbiotop verwandeln. Und auf den Dachfenstereinbau in Eigenregie sind Bauherren nur so lange stolz, bis die ersten Wasserränder am Innenrahmen auf teure Einbaufehler hinweisen.
3. Fehler bei der Montage von Solaranlagen
Bei der Montage von Solaranlagen – ob aufgeständert oder ins Dach integriert – sind die gleichen hohen Anforderungen wie an Dacheindeckungen einzuhalten. Welcher Laie kennt die schon?
4. Fehler bei der Baustellensicherheit
Und wie steht es eigentlich mit der Sicherheit auf der Dachbaustelle? Diese Frage interessiert die Berufsgenossenschaft nicht erst, wenn etwas passiert ist und der Bauherr möglicherweise in Regress genommen wird. Baustellenkontrollen sind jederzeit möglich. Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit BAuA wurden 432 tödlich verlaufende Absturzunfälle untersucht. 49 davon (=11,3 %) erfolgten dabei nur aus Höhen von bis zu 2 m.
5. Auch Haustürgeschäfte können teure Folgen haben
Gründlich überlegen sollte jeder Hausbesitzer auch, ob er "günstigen Angeboten" an der Haustür den Zuschlag erteilt. Hier ist oft nicht nachvollziehbar, ob der Anbieter überhaupt die Qualifikation und Befugnis besitzt, Dacharbeiten auszuführen. Auch ob eine Haftpflichtversicherung besteht, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung vorab erstellt wird und die Entsorgung von Alt- und Reststoffen ordnungsgemäß erfolgt, ist für den Hausbesitzer oft nicht nachvollziehbar. Dennoch ist er mit in der Haftung.
Das ist korrekt. Allerdings ist die Aufstockung nicht als Sanierung förderbar, wenn allein im Ausbau eine neue Wohneinheit entsteht. ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können Sie keine individuellen Sanierungsempfehlungen geben. Alternativ zur Begehung können Sie eine ...
Antwort lesen »Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz ...
Antwort lesen »Auf die Energieeffizienzklasse wirkt sich neben dem Dämmstandard auch die Art der Heizung aus. Mit einer Ölheizung ist der Wert dabei in ...
Antwort lesen »Ohne weitere Details zum Aufbau der Decke oder zum darüber liegenden Raum/Bereich ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort