One fits all? Das ist im Altbau selten der Fall - zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen, der Sanierungsstand und die Bausubstanz. Die ersten Schritte sind jedoch für alle, die sich für All-Electric-Lösungen interessieren, gleich: Die Reise beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme in Sachen Energieeffizienz. Denn ist der Wärmebedarf eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser zu hoch, rechnen sich strombasierte Lösungen oft (noch) nicht und das Ziel größtmöglicher Autarkie ist nur schwer erreichbar. Deshalb lohnt es sich, das Eigenheim Schritt für Schritt zu sanieren, mit einer Dämmung, neuen Fenstern und einer wärmegedämmten Haustür. Parallel dazu kann bereits eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Sie ist zusammen mit einem Solarspeicher die unverzichtbare Basis für ein sogenanntes "All Electric House".
Die Gründe, warum sich Eigentümer für ein "All Electric House" interessieren oder entscheiden, sind unterschiedlich: Während für die einen das Argument einer größeren Unabhängigkeit vom Energieversorger das Wichtigste ist, wollen technikaffine Eigentümer vor allem die individuellen Steuerungsmöglichkeiten ausloten und nutzen. Und immer öfter sind auch Heizungsinstallateure das Nadelöhr, denn die sind knapp. Mit einer vollelektrischen Lösung können sich Eigentümer:innen auch an Elektrofachbetriebe wenden.
Was ist eigentlich ein "All Electric House"?
Ein "All Electric House" besteht aus einer intelligenten Kombination von baulichem Wärmeschutz, Anlagentechnik und Kopplung der Sektoren Strom und Wärme. Grundlage ist eine eigene Photovoltaik-Anlage mit Solarspeicher, sowohl Warmwasserbereitung als auch Heizung sind elektrisch geregelt. Daraus ergibt sich ein hoher Unabhängigkeitsgrad, da über die Photovoltaik-Anlage Strom und Wärme zu einem großen Anteil vom eigenen Dach kommen. Kombiniert mit einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann das Effizienzpotenzial des Heizsystems voll ausgeschöpft werden.
Zukunftsmusik: Wer im "All Electric House" auf eine elektrische Flächenheizungen setzt, kann diese auch netzdienlich betreiben, also Überschüsse aus dem Netz aufnehmen, den Energiebedarf aus dem Netz bei Bedarf reduzieren, Energie in das Netz einspeisen und so Teil des intelligenten Stromnetzes werden.
Photovoltaik-Anlage und Solarspeicher als Grundlage
Laut Fraunhofer ISE gehört der beschleunigte Zubau von Balkon- und Mini-PV-Anlagen bis 2 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung sowie der Zuwachs bei Batteriespeichern durch gekoppelte Installation mit Photovoltaik-Anlagen zu den wichtigsten aktuellen Trends. Und die meisten Solarstromspeicher werden im privaten Bereich installiert. Kein Wunder: Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist profitabel und gesetzliche Regelungen wie der Nullsteuersatz sowie die Steuerbefreiung bei Photovoltaik-Anlagen machen die Technik für sehr viele Eigentümer attraktiv. Wer viel Solarstrom selbst verbraucht, kann eine ältere Photovoltaik-Anlage bei den aktuell guten Bedingungen auch unkompliziert erweitern.
Heizen mit Strom / Power to Heat
Werden Stromüberschüsse nicht ins Netz eingespeist, sondern für Heizung und Warmwasser genutzt, spricht man von Power to Heat. Ein Home Energy Management System (HEMS) sorgt dafür, dass die zur Verfügung stehende Energie immer optimal verteilt wird. Möglich ist das sowohl in Kombination mit einem klassischen Heizkessel (Gasheizung, Ölheizung, Pelletheizung) - dann heizt überschüssiger Solarstrom über einen Elektroheizstab den Pufferspeicher auf - als auch als vollelektrische Lösung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Infrarotheizung. Viele Hersteller bieten inzwischen auch elektrische Flächenheizungen (im besten Fall kombiniert mit einer Dämmung) für Wand, Decke oder Boden an. Eine weitere Option ist das Heizen mit einer Klimaanlage - die sogenannten Luft-Luft-Wärmepumpen sind vergleichsweise gut und günstig verfügbar. Die Warmwasserbereitung übernehmen dann elektrische Durchlauferhitzer.
--> Wichtig zu wissen: Infrarotheizungen gehören zu den sogenannten Stromdirektheizungen. Diese sind laut GEG zwar als Heizungsoption erlaubt, im Altbau aber an eine gute Energieeffizienz des Gebäudes gekopppelt!
Elektrische Lösungen lassen sich auch für einzelne Räume realisieren
Auch wenn das "All Electric House" noch keine Option ist, können entsprechende Lösungen in einzelnen Räumen realisiert werden. Das kann zum Beispiel dann lohnenswert sein, wenn einige Räume nur selten genutzt oder bei einem Umbau / Ausbau nur schwer an die Zentralheizung angeschlossen werden können. Auch als ergänzendes System können beispielsweise elektrische Badheizkörper oder Infrarotheizungen überschüssigen Solarstrom nutzen und der Zentralheizung in der Übergangszeit eine Pause gönnen und Brennstoff sparen.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
Antwort lesen »Für die Heizung können Sie die KfW-Förderung der Wärmepumpe beantragen. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 ...
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