Infrarotstrahlung ist ein Teil des elektromagnetischen Wellenbereichs. Im Gegensatz zu konventionellen Heizungen erwärmt eine Infrarotheizungen nicht die Raumluft, sondern die Wände und feste Körper im Raum.
Der Vorteil: Diese Strahlungswärme wird von den Bewohnern als angenehm empfunden und auch Allergiker profitieren davon, dass es nicht zu Luftverwirbelungen kommt und die Staubbelastung in der Luft wesentlich geringer ist. Die Infrarotstrahlung erwärmt Wände, Decken und Böden gleichmäßig. Diese speichern die Wärme und geben sie in den Wohnraum ab. Positiver Nebeneffekt: Die Wände bleiben trocken, das macht Schimmel das Leben schwer. Die Anschaffungskosten sind zudem deutlich günstiger als bei einer herkömmlichen Heizung.
Der große Nachteil: Infrarotheizungen erzeugen Wärme aus Strom und der ist teuer! Zwar kann der Verbrauch genau gesteuert werden, denn Wärme wird nur dann produziert, wenn sie gebraucht wird. Dennoch sind die Heizkosten bei einer herkömmlichen Heizung deutlich günstiger. Zum Vergleich: Während Strom derzeit durchschnittlich 42 Cent pro kWh kostet, fallen für Gas circa 12 Cent/kWh an (Stand 1. Halbjahr 2023, Angaben des statistischen Bundesamtes). Anhand der Heizkosten des letzten Jahres können Eigentümer:innen schnell ausrechnen, wie teuer das Heizen mit Strom werden würde.
Wann also eignet sich eine Infrarotheizung und macht das Heizen mit Stromdirektheizung im Altbau überhaupt Sinn?
Wenn es um ein neues Heizsystem für das gesamte Haus geht, ist in der Regel ein "klassisches" Heizsystem über die Jahre günstiger, auch wenn die Investitionskosten erst einmal höher liegen. Sinnvoll kann eine Infrarotheizung / Stromdirektheizung unter Umständen in sehr gut gedämmten Häusern und Passivhäusern sein, wo der Wärmebedarf so gering ist, dass sich ein klassisches Heizsystem nicht mehr lohnt. Das wird im Altbau aber eher die Ausnahme sein.
Anders sieht es aus in wenig genutzten Räumen, Zimmern, die nur schwer an das Heizsystem anzuschließen sind, weil sie ungünstig liegen, oder in Bereichen, wo nur in der Übergangszeit Wärme benötigt wird - hier kann eine Infrarotheizung eine einfache Alternative sein. Rohre müssen dann nicht verlegt werden, nur ein Stromanschluss ist nötig.
Was muss ich beachten beim Heizen mit Stromdirektheizung / Infrarotheizung?
Wer eine Infrarotheizung in Erwägung zieht, sollte auf eine gut gedämmte Gebäudehülle achten, damit die Heizung wirtschaftlich ist. Damit die Stromkosten nicht explodieren, ist eine gute Planung unerlässlich. Ein/e Energieberater/in sollte den Wärmebedarf und die zu erwartenden Stromkosten berechnen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Außerdem sollten nur hochwertige Infrarotheizungen mit hohem Strahlungsanteil zum Einsatz kommen und ein geeigneter Stromtarif gewählt werden.
Eine gute Lösung für einen kostensparenden Betrieb der Stromdirektheizung kann auch eine eigene Photovoltaik-Anlage sein, mit der Strom selbst erzeugt wird. Aber auch dabei ist zu bedenken: 80 Prozent der Sonneneinstrahlung fallen in die Monate März bis Oktober. Der größte Wärmebedarf fällt aber in den restlichen Monaten an.
--> Wichtig zu wissen: Auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt ab 2024 den Einsatz von Stromdirektheizungen! Demnach darf eine Stromdirektheizung in bestehende Gebäude nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Ist bereits eine wasserführende Heizung eingebaut, muss der bauliche Wärmeschutz sogar mindestens 45 Prozent besser sein! Ausnahmen sind der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung sowie Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt.
Fazit: Infrarotheizungen / Stromdirektheizungen sind eine gute Ergänzung des Heizsystems und können beispielsweise in kleinen oder selten genutzen Räumen zum Einsatz kommen (Bad, Hobbykeller etc). Ihre Stärken spielen sie in gut gedämmten Gebäuden aus. In unsanierten Altbauten ist der Einsatz nicht empfehlenswert.
Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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