Infrarotstrahlung ist ein Teil des elektromagnetischen Wellenbereichs. Im Gegensatz zu konventionellen Heizungen erwärmt eine Infrarotheizungen nicht die Raumluft, sondern die Wände und feste Körper im Raum.
Der Vorteil: Diese Strahlungswärme wird von den Bewohnern als angenehm empfunden und auch Allergiker profitieren davon, dass es nicht zu Luftverwirbelungen kommt und die Staubbelastung in der Luft wesentlich geringer ist. Die Infrarotstrahlung erwärmt Wände, Decken und Böden gleichmäßig. Diese speichern die Wärme und geben sie in den Wohnraum ab. Positiver Nebeneffekt: Die Wände bleiben trocken, das macht Schimmel das Leben schwer. Die Anschaffungskosten sind zudem deutlich günstiger als bei einer herkömmlichen Heizung.
Der große Nachteil: Infrarotheizungen erzeugen Wärme aus Strom und der ist teuer! Zwar kann der Verbrauch genau gesteuert werden, denn Wärme wird nur dann produziert, wenn sie gebraucht wird. Dennoch sind die Heizkosten bei einer herkömmlichen Heizung deutlich günstiger. Zum Vergleich: Während Strom derzeit durchschnittlich 42 Cent pro kWh kostet, fallen für Gas circa 12 Cent/kWh an (Stand 1. Halbjahr 2023, Angaben des statistischen Bundesamtes). Anhand der Heizkosten des letzten Jahres können Eigentümer:innen schnell ausrechnen, wie teuer das Heizen mit Strom werden würde.
Wann also eignet sich eine Infrarotheizung und macht das Heizen mit Stromdirektheizung im Altbau überhaupt Sinn?
Wenn es um ein neues Heizsystem für das gesamte Haus geht, ist in der Regel ein "klassisches" Heizsystem über die Jahre günstiger, auch wenn die Investitionskosten erst einmal höher liegen. Sinnvoll kann eine Infrarotheizung / Stromdirektheizung unter Umständen in sehr gut gedämmten Häusern und Passivhäusern sein, wo der Wärmebedarf so gering ist, dass sich ein klassisches Heizsystem nicht mehr lohnt. Das wird im Altbau aber eher die Ausnahme sein.
Anders sieht es aus in wenig genutzten Räumen, Zimmern, die nur schwer an das Heizsystem anzuschließen sind, weil sie ungünstig liegen, oder in Bereichen, wo nur in der Übergangszeit Wärme benötigt wird - hier kann eine Infrarotheizung eine einfache Alternative sein. Rohre müssen dann nicht verlegt werden, nur ein Stromanschluss ist nötig.
Was muss ich beachten beim Heizen mit Stromdirektheizung / Infrarotheizung?
Wer eine Infrarotheizung in Erwägung zieht, sollte auf eine gut gedämmte Gebäudehülle achten, damit die Heizung wirtschaftlich ist. Damit die Stromkosten nicht explodieren, ist eine gute Planung unerlässlich. Ein/e Energieberater/in sollte den Wärmebedarf und die zu erwartenden Stromkosten berechnen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Außerdem sollten nur hochwertige Infrarotheizungen mit hohem Strahlungsanteil zum Einsatz kommen und ein geeigneter Stromtarif gewählt werden.
Eine gute Lösung für einen kostensparenden Betrieb der Stromdirektheizung kann auch eine eigene Photovoltaik-Anlage sein, mit der Strom selbst erzeugt wird. Aber auch dabei ist zu bedenken: 80 Prozent der Sonneneinstrahlung fallen in die Monate März bis Oktober. Der größte Wärmebedarf fällt aber in den restlichen Monaten an.
--> Wichtig zu wissen: Auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt ab 2024 den Einsatz von Stromdirektheizungen! Demnach darf eine Stromdirektheizung in bestehende Gebäude nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Ist bereits eine wasserführende Heizung eingebaut, muss der bauliche Wärmeschutz sogar mindestens 45 Prozent besser sein! Ausnahmen sind der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung sowie Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt.
Fazit: Infrarotheizungen / Stromdirektheizungen sind eine gute Ergänzung des Heizsystems und können beispielsweise in kleinen oder selten genutzen Räumen zum Einsatz kommen (Bad, Hobbykeller etc). Ihre Stärken spielen sie in gut gedämmten Gebäuden aus. In unsanierten Altbauten ist der Einsatz nicht empfehlenswert.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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