Infrarotstrahlung ist ein Teil des elektromagnetischen Wellenbereichs. Im Gegensatz zu konventionellen Heizungen erwärmt eine Infrarotheizungen nicht die Raumluft, sondern die Wände und feste Körper im Raum.
Der Vorteil: Diese Strahlungswärme wird von den Bewohnern als angenehm empfunden und auch Allergiker profitieren davon, dass es nicht zu Luftverwirbelungen kommt und die Staubbelastung in der Luft wesentlich geringer ist. Die Infrarotstrahlung erwärmt Wände, Decken und Böden gleichmäßig. Diese speichern die Wärme und geben sie in den Wohnraum ab. Positiver Nebeneffekt: Die Wände bleiben trocken, das macht Schimmel das Leben schwer. Die Anschaffungskosten sind zudem deutlich günstiger als bei einer herkömmlichen Heizung.
Der große Nachteil: Infrarotheizungen erzeugen Wärme aus Strom und der ist teuer! Zwar kann der Verbrauch genau gesteuert werden, denn Wärme wird nur dann produziert, wenn sie gebraucht wird. Dennoch sind die Heizkosten bei einer herkömmlichen Heizung deutlich günstiger. Zum Vergleich: Während Strom derzeit durchschnittlich 42 Cent pro kWh kostet, fallen für Gas circa 12 Cent/kWh an (Stand 1. Halbjahr 2023, Angaben des statistischen Bundesamtes). Anhand der Heizkosten des letzten Jahres können Eigentümer:innen schnell ausrechnen, wie teuer das Heizen mit Strom werden würde.
Wann also eignet sich eine Infrarotheizung und macht das Heizen mit Stromdirektheizung im Altbau überhaupt Sinn?
Wenn es um ein neues Heizsystem für das gesamte Haus geht, ist in der Regel ein "klassisches" Heizsystem über die Jahre günstiger, auch wenn die Investitionskosten erst einmal höher liegen. Sinnvoll kann eine Infrarotheizung / Stromdirektheizung unter Umständen in sehr gut gedämmten Häusern und Passivhäusern sein, wo der Wärmebedarf so gering ist, dass sich ein klassisches Heizsystem nicht mehr lohnt. Das wird im Altbau aber eher die Ausnahme sein.
Anders sieht es aus in wenig genutzten Räumen, Zimmern, die nur schwer an das Heizsystem anzuschließen sind, weil sie ungünstig liegen, oder in Bereichen, wo nur in der Übergangszeit Wärme benötigt wird - hier kann eine Infrarotheizung eine einfache Alternative sein. Rohre müssen dann nicht verlegt werden, nur ein Stromanschluss ist nötig.
Was muss ich beachten beim Heizen mit Stromdirektheizung / Infrarotheizung?
Wer eine Infrarotheizung in Erwägung zieht, sollte auf eine gut gedämmte Gebäudehülle achten, damit die Heizung wirtschaftlich ist. Damit die Stromkosten nicht explodieren, ist eine gute Planung unerlässlich. Ein/e Energieberater/in sollte den Wärmebedarf und die zu erwartenden Stromkosten berechnen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Außerdem sollten nur hochwertige Infrarotheizungen mit hohem Strahlungsanteil zum Einsatz kommen und ein geeigneter Stromtarif gewählt werden.
Eine gute Lösung für einen kostensparenden Betrieb der Stromdirektheizung kann auch eine eigene Photovoltaik-Anlage sein, mit der Strom selbst erzeugt wird. Aber auch dabei ist zu bedenken: 80 Prozent der Sonneneinstrahlung fallen in die Monate März bis Oktober. Der größte Wärmebedarf fällt aber in den restlichen Monaten an.
--> Wichtig zu wissen: Auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt ab 2024 den Einsatz von Stromdirektheizungen! Demnach darf eine Stromdirektheizung in bestehende Gebäude nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Ist bereits eine wasserführende Heizung eingebaut, muss der bauliche Wärmeschutz sogar mindestens 45 Prozent besser sein! Ausnahmen sind der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung sowie Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt.
Fazit: Infrarotheizungen / Stromdirektheizungen sind eine gute Ergänzung des Heizsystems und können beispielsweise in kleinen oder selten genutzen Räumen zum Einsatz kommen (Bad, Hobbykeller etc). Ihre Stärken spielen sie in gut gedämmten Gebäuden aus. In unsanierten Altbauten ist der Einsatz nicht empfehlenswert.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort