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04.01.2024
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Förderung für die Erneuerung der Haustür

Zuschuss erleichtert Finanzierung neuer Haustür

Wer seine Haustür erneuert und die alte Haustür durch eine neue ersetzt, verbessert die Energieeffizienz und oft auch den Einbruchschutz seines Hauses. Deshalb gibt es auch eine Förderung für die Erneuerung der Haustür! Belohnt wird der Haustürtausch mit einem Zuschuss vom BAFA. Das müssen Eigentümer:innen bei der Beantragung der Förderung beachten.

Holzhäuser auf Euroscheinen
Wer die Haustür erneuert, kann beim BAFA einen Zuschuss beantragenFoto: energie-fachberater.de

1. BAFA-Zuschuss für eine neue Haustür
Wer die Erneuerung der Haustür nicht als Teil einer kompletten Sanierung durchführt, sondern als einzelne Sanierungsmaßnahme, kann einen Zuschuss beim BAFA beantragen

Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn eine neue Haustür als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.

--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen

2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung einer neuen Haustür
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage des BAFA für die Haustür über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.

--> Was ist wichtig zu wissen in Sachen Zuschuss für die neue Haustür?
Unsere FAQ beantworten die wichtigsten Fragen.

--> Was muss ich zur Antragstellung wissen? 

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Voraussetzungen für die Förderung einer neuen Haustür
Wer eine Förderung beantragt, muss bei der Sanierung die technischen Mindestanforderungen von KfW bzw. BAFA erfüllen:

  • Für die Förderung darf die Haustür einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 1,3 W/(m²∙K) nicht überschreiten. 
  • Bei einbruchhemmenden Haustüren ist zusätzlich die Widerstandsklasse RC2 oder besser Voraussetzung für den Zuschuss. 
  • Darüber hinaus sollte der U-Wert der Außenwand besser sein als der der neuen Haustür. 
  • Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden und der Energieberater/Sachverständige muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.
  • Förderung auch für Überarbeitung der alten Haustür: Die Förderung kann auch für die so genannte Ertüchtigung der Haustür beantragt werden. Dazu gehören Neuverglasung, Überarbeitung von Rahmen und Flügel, Erneuerung der Dichtungen, Dämmung der Einbaufuge und die Verbesserung des Einbruchschutzes.

3. Förderkredit für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im Programm 261 neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. Alle Details zur BEG-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus finden Sie hier.

4. Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wird keine Förderung gewünscht oder der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst, ist nachträglich der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen möglich. Die technischen Mindestanforderungen sind die gleichen wie bei der Förderung. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt und statt dessen die Mindestanforderungen aus dem GEG umsetzt, kann zumindest die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.

--> Wichtig zu wissen: Eigentümer können entweder die Förderung oder den Steuerbonus nutzen. Eine Kombination für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich!

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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