Denn bei Dach und Fassade ist der erste Eindruck genauso wichtig wie die inneren Werte. Wer will schon ein Haus, das eine gute Energiebilanz, aber einen rundum trostlosen Anblick bietet? Die Verschönerung ist mehr als reine Kosmetik, sie bedeutet auch eine Wertsteigerung. Früher oder später ist eine Sanierung von Dacheindeckung und Fassadenoberfläche sowieso fällig. Ein neuer Putz muss in der Regel nach 25 bis 30 Jahren her. Das Dach hat mit circa 50 Jahren eine längere Lebensdauer. Spätestens, wenn sich offensichtliche Schäden auftun, ist eine Sanierung notwendig.
Kunterbunte Dach-Vielfalt von klassisch bis modern
Auf dem Dach können sich Hausbesitzer kreativ austoben. Unzählige Farben, Formen und Deckungsbilder eröffnen grenzenlose gestalterische Möglichkeiten bei der Dacheindeckung. Geradlinig und elegant präsentiert sich das Haus mit einer Dacheindeckung aus Zink oder Faserzement. Dachziegel und Dachsteine gibt es in zahlreichen Varianten von klassisch bis modern: Traditionelles Rot, kühle Blautöne, gedecktes Grün oder gewagtes Schwarz, die verschiedenen Modelle unterstreichen die Architektur und geben dem Haus einen ausdrucksstarken und unverwechselbaren Look. Modernste Technik lässt alte Traditionen wieder auferstehen. Dachziegel in der Farbe Burgunderrot hauchen der traditionellen Dacheindeckung der Bourgogne neues Leben ein und bringen französisches Flair auf deutsche Dächer. Denkmalgeschützte Häuser behalten mit speziell gefertigten Dachziegel-Repliken in historischer Optik ihren Charme.
Frischer Putz: Schutz und Verschönerung der Fassade
Putz ist der Allrounder an der Fassade und genauso wandlungs- wie anpassungsfähig. Dank einer unerschöpflichen Vielfalt an Farben, Strukturen und Spezialeffekten sind Hausbesitzern bei der Gestaltung keine Grenzen gesetzt. Interessante Oberflächenstrukturen oder Farbakzente verleihen dem Haus ein einzigartiges Äußeres. Schließlich prägt die Fassade den Charakter des Hauses so stark wie kein anderes Bauteil, sie gibt dem Haus sein schönes "Gesicht". Moderne Außenputze schützen die Fassade vor Witterungseinflüssen und Algen-Wachstum und sorgen für gutes Wohnklima im Hausinneren.
Ein neues Kleid für die Fassade: Von Holz bis Klinker ist alles geboten
Die Alternative zum Putz ist eine Bekleidung der Fassade, entweder in Kombination mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade (VHF) oder in Form einer zweischaligen Außenwand. Hinter der schönen Sichtfassade lassen sich unansehnliche Außenwände verstecken und das Haus ist gegen alle Widrigkeiten gewappnet. Bei der Vorhangfassade haben Hausbesitzer freie Wahl, von Holz oder Kunststoff über Metall oder Glas bis hin zu Ziegel oder Ton- beziehungsweise Zementplatten ist alles möglich. Bei zweischaligen Wandkonstruktionen schafft eine Verblendfassade aus Vormauerziegeln eine optisch hochwertige Fassade mit sehr langer Lebensdauer. Die Farbpalette reicht von hellen, natürlichen Farben über diverse Rottöne, blaue oder braune Schattierungen bis hin zu edlem Schwarz. Eine echte Besonderheit für den extravaganteren Geschmack sind Design-Vormauerziegel in Ringofenoptik.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort