Gerade in der Sommerzeit, wenn das Wetter schön, aber das Budget nach dem Urlaub eher knapp ist, wird bei anfallenden Dacharbeiten gerne gespart. Das Dach soll zum Winter fit gemacht oder das Dachgeschoss ausgebaut werden, doch allzu teuer darf das Ganze nicht werden.
Die Konsequenz: Eigentümer lassen sich von Billigangeboten locken oder legen gleich selbst Hand an mit der Hilfe von Nachbarn oder Freunden. Die Materialien für viele Dacharbeiten gibt es in jedem Baumarkt. Allerdings nicht das nötige Wissen und die Qualifikation. In der Folge kann es zu erheblichen Schäden und einem entsprechend teuren Nachspiel kommen.
Falsch ausgeführte Dacharbeiten bergen nicht nur finanzielles Risiko
Wer zum Beispiel Dachfenster falsch einbaut, riskiert nicht nur Wasserränder und Stockflecken, sondern auch gesundheitsgefährdenden Schimmel. Denn selbst kleine Fehler können nach wenigen Monaten Tauwasserbildung und infolgedessen Schimmelwachstum nach sich ziehen. Auch bei der Dachdämmung kann eine fehlerhafte Ausführung dazu führen, dass schwerwiegende Folgeschäden auftreten und das Dach komplett saniert werden muss.
Noch riskanter wird es bei der Dacheindeckung: Wer hier selbst Hand anlegt, ohne über die nötige Kompetenz zu verfügen, riskiert neben Schäden am Haus auch weitere Sachschäden oder sogar Personenschäden - entweder durch Unfälle während der laufenden Arbeiten oder durch unzulänglich montierte Dachteile, die beim nächsten Unwetter vom Dach herabfallen und so großen Schaden anrichten können.
Unterstützung durch Fachbetrieb ist am Dach unverzichtbar
Schwierige oder risikoreiche Arbeiten wie das Einsetzen neuer Fenster oder die Erneuerung der Dacheindeckung sollten deshalb ausgewiesenen Fachbetrieben überlassen bleiben.
Das heißt aber nicht, das Heimwerker beim Dachausbau oder bei der Dachsanierung überhaupt nicht zum Zuge kommen! Bei der Dachdämmung von innen oder auch beim trockenen Dachausbau dürfen sich Heimwerker austoben. Allerdings sollten auch geübte Selbermacher nie ganz auf den Rat von Fachhandwerkern verzichten. Eine sorgfältige Planung der Arbeiten, die am Dach ausgeführt werden sollen, hilft, ein böses finanzielles Nachspiel zu verhindern.
Die Anlagen sind so zu dimensionieren, dass Sie den Warmwasserbedarf bilanziell (also nicht zwangsläufig in Echtzeit) decken können. Die ...
Antwort lesen »Nach aktuell gültiger BEG-Richtlinie beschreibt eine Wohnung oder eine Wohneinheit alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und ...
Antwort lesen »In diesem Fall kann Ihre Tochter die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Da sie das Haus als Eigentümerin nicht selbst bewohnt, bekommt ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Sie können zwar die Förderung der Wärmepumpe beantragen und bekommen auch den Einkommensbonus, wenn Sie ...
Antwort lesen »In § 8 GEG findet sich dabei unter Absatz 5a Folgendes: "Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Beauftragen Sie mehrere Gewerke, ist es ausreichend, einen Liefer-/Leistungsvertrag zu hinterlegen. Dieser muss zur ...
Antwort lesen »Aus § 35 c des Einkommensteuergesetzes ergeben sich erst einmal keine Einschränkungen für den beschriebenen Fall. Hier heißt es: "Für ...
Antwort lesen »Das Heizen mit Infrarot kann eine wirtschaftliche Alternative zu konventionellen Heizsystemen darstellen. Denn es kommt mit deutlich ...
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Antwort lesen »Fachplanungs- und Baubegleitungs-Leistungen sind erforderlich, um die entsprechenden Nachweise zur Förderung ausstellen zu können. Sie ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum der Inbetriebnahme. Da diese in der Regel nach der Abnahme vom Schornsteinfeger erfolgt, können Sie dieses ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Dachboden ausbauen und beheizen, hat die Geschossdecke aus dem 1. OG dauerhaft beidseitig eine hohe Temperatur. Es kommt nicht ...
Antwort lesen »Die Photovoltaik-Förderung im Saarland ist unseren Informationen zur Folge leider ausgeschöpft und nicht mehr verfügbar. Sie profitieren ...
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Antwort lesen »Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Energieberater können die Kosten selbst definieren und rechnen in der Regel nach Aufwand ab. Ob die Kosten im ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA. Die Experten prüfen das Vorhaben und teilen Ihnen mit, ob die TPN von Ihrem ...
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Antwort lesen »Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das freut uns sehr zu hören. Etwas einfacher funktioniert es mit einer mechanischen Lüftung, wie mit der ...
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Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort