Das Dach soll zwar fit gemacht oder das Dachgeschoss ausgebaut werden, doch allzu teuer darf das Ganze nicht werden? Eigentümer lassen sich dann gern von Billigangeboten locken oder legen gleich selbst Hand an mit der Hilfe von Nachbarn oder Freunden. Die Materialien für viele Dacharbeiten gibt es in jedem Baumarkt. Allerdings nicht das nötige Wissen und die Qualifikation. In der Folge kann es zu erheblichen Schäden und einem entsprechend teuren Nachspiel kommen.
Falsch ausgeführte Dacharbeiten bergen nicht nur finanzielles Risiko - 3 Risiken für die Bausubstanz
Risiko 1 - Dachfenster: Wer zum Beispiel Dachfenster falsch einbaut, riskiert nicht nur Wasserränder und Stockflecken, sondern auch gesundheitsgefährdenden Schimmel. Denn selbst kleine Fehler können nach wenigen Monaten Tauwasserbildung und infolgedessen Schimmelwachstum nach sich ziehen.
Risiko 2 - Dachdämmung: Auch bei der Dachdämmung kann eine fehlerhafte Ausführung dazu führen, dass schwerwiegende Folgeschäden auftreten und das Dach komplett saniert werden muss.
Risiko 3 - Dacheindeckung: Noch riskanter wird es bei der Dacheindeckung: Wer hier selbst Hand anlegt, ohne über die nötige Kompetenz zu verfügen, riskiert neben Schäden am Haus auch weitere Sachschäden oder sogar Personenschäden - entweder durch Unfälle während der laufenden Arbeiten oder durch unzulänglich montierte Dachteile, die beim nächsten Unwetter vom Dach herabfallen und so großen Schaden anrichten können.
Unterstützung durch Fachbetrieb ist am Dach unverzichtbar
Schwierige oder risikoreiche Arbeiten wie das Einsetzen neuer Fenster oder die Erneuerung der Dacheindeckung sollten deshalb ausgewiesenen Fachbetrieben überlassen bleiben.
Das heißt aber nicht, das Heimwerker:innen beim Dachausbau oder bei der Dachsanierung überhaupt nicht zum Zuge kommen! Bei der Dachdämmung von innen oder auch beim trockenen Dachausbau dürfen sich Heimwerker austoben. Allerdings sollten auch geübte Selbermacher nie ganz auf den Rat von Fachhandwerkern verzichten. Eine sorgfältige Planung der Arbeiten, die am Dach ausgeführt werden sollen, hilft, ein böses finanzielles Nachspiel zu verhindern.
--> Wichtig zu wissen - Achtung Dachhaie: Gerade ältere Eigentümer geraten leicht in den Fokus sogenannter Dachhaie. Die Masche: An der Haustür werden Reparaturen oder eine Dachsanierung zu Sonderkonditionen angeboten. Präsentiert werden angebliche Schäden, die leicht zu reparieren wären. Doch am Ende werden Eigentümer oft zu einer Komplettsanierung gedrängt und zahlen überrumpelt völlig überhöhte Preise, für schlechte Qualität. Deshalb sollten solche Aufträge nie an der Haustür vergeben werden!
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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