Update 13.5.2026: Der Koalitionsausschuss hat gestern beschlossen, den CO2-Preis für 2027 beim jetzigen Korridor von 55 bis 65 Euro zu belassen. Das ist einerseits eine Entlastung für Haushalte mit fossilen Heizungen, die aktuell mit den hohen Heizkosten kämpfen. Andererseits fehlen damit im kommenden Jahr aber Mittel im Klima- und Transformationsfond (KTF), aus dem unter anderem die Sanierungsförderung bezahlt wird. Darüber hinaus ist der stabile Preiskorridor kein gutes Zeichen für die Wärmewende, zumal mitten in einer Energiekrise.
Update 1.1.2026: Seit dem 1. Januar 2026 bewegt sich der der CO2-Preis innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro.
Update 6.11.2025: Am 5. November 2025 haben die EU-Minister beschlossen, dass der Start des neuen Emissionshandels für Heiz- und Automobilkraftstoffe (ETS 2) um ein Jahr auf 2028 verschoben wird. Der ETS 2 ist das zentrale EU-Instrument, um die Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrssektor zu erreichen: Heizöl, Gas, Benzin und Diesel sollen bepreist werden, um Anreize für das Heizen mit erneuerbaren Energien und Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. In Deutschland gilt mit dem CO2-Preis bereits eine Abgabe, die ursprünglich ab 2027 vom europäischen System abgelöst werden sollte. Nun wird das deutsche Gesetz weiter gelten, bevor 2028 der EU-weite Emissionshandel übernimmt.
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Allgemein gesagt ist der CO2-Preis ein Instrument der Umweltpolitik. Er soll die Kosten, die CO2-Emissionen für die Gesellschaft bedeuten, sichtbar machen und Anreize geben zur Senkung der Emissionen. Eingeführt wurde die CO2-Abgabe für den Handel mit fossilen Energieträgern 2021. Seitdem verteuert sie unter anderem das Heizen mit Öl, Gas und Kohle.
Wie hoch ist der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe?
Seit 2023 wird der CO2-Preis bei vermieteten Wohnungen zwischen Mietern und Vermieter geteilt, gestaffelt nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Ausblick ab 2028: Europäische Regelung mit ETS 2
Ab 2028 wird der CO2-Preis auf die europäische Ebene gehoben. Der sogenannte ETS 2 (Emission Trading System) funktioniert so, dass Unternehmen, die Heizöl und Erdgas verkaufen, Zertifikate erwerben. Der Preis dieser Zertifikate richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Werden mehr Zertifikate gebraucht als vorhanden, treibt das den Preis in die Höhe. Wer nach 2028 in seinem Haus also noch eine Gas- oder Ölheizung betreibt, wird wohl deutlich mehr zahlen müssen - denn die Kosten für CO2-Zertifikate werden an die Verbraucher:innen weitergegeben.
Was passiert mit dem Geld, dass der Staat durch den CO2-Preis einnimmt? Und was ist das Klimageld?
Das Geld aus der CO2-Abgabe fließt aktuell in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Sondervermögen wird unter anderem die Förderung für Neubau, Sanierung und Heizungstausch finanziert.
Das war ursprünglich anders geplant: Aus den Geldern der Abgabe sollte nämlich ein sogenanntes Klimageld an die Bürger:innen zurückfließen, um Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zu verknüpfen. Der Staat verteuert also einerseits den Ausstoß von klimaschädlichem CO2, andererseits erhalten alle Bürger das sogenannte Klimageld, und zwar alle gleich viel. So könnten Haushalte mit geringerem Einkommen, die zum Beispiel wenig fliegen und Auto fahren, tatsächlich entlastet werden.
Doch davon ist aktuell (noch) keine Rede. Denn inzwischen gibt es zwar einen Auszahlungsmechanismus für das Klimageld, doch die finanziellen Mittel aus dem KTF sind bereits langfristig verplant.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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