Update 6.11.2025: Am 5. November 2025 haben die EU-Minister beschlossen, dass der Start des neuen Emissionshandels für Heiz- und Automobilkraftstoffe (ETS 2) um ein Jahr auf 2028 verschoben wird. Der ETS 2 ist das zentrale EU-Instrument, um die Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrssektor zu erreichen: Heizöl, Gas, Benzin und Diesel sollen bepreist werden, um Anreize für das Heizen mit erneuerbaren Energien und Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. In Deutschland gilt mit dem CO2-Preis bereits eine Abgabe, die ursprünglich ab 2027 vom europäischen System abgelöst werden sollte. Nun wird das deutsche Gesetz weiter gelten, bevor 2028 der EU-weite Emissionshandel übernimmt.
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Allgemein gesagt ist der CO2-Preis ein Instrument der Umweltpolitik. Er soll die Kosten, die CO2-Emissionen für die Gesellschaft bedeuten, sichtbar machen und Anreize geben zur Senkung der Emissionen. Eingeführt wurde die CO2-Abgabe für den Handel mit fossilen Energieträgern 2021. Seitdem verteuert sie unter anderem das Heizen mit Öl, Gas und Kohle.
Wie hoch ist der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe?
Seit 2023 wird der CO2-Preis bei vermieteten Wohnungen zwischen Mietern und Vermieter geteilt, gestaffelt nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Ausblick ab 2028: Europäische Regelung mit ETS 2
Ab 2028 wird der CO2-Preis auf die europäische Ebene gehoben. Der sogenannte ETS 2 (Emission Trading System) funktioniert so, dass Unternehmen, die Heizöl und Erdgas verkaufen, Zertifikate erwerben. Der Preis dieser Zertifikate richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Werden mehr Zertifikate gebraucht als vorhanden, treibt das den Preis in die Höhe. Wer nach 2028 in seinem Haus also noch eine Gas- oder Ölheizung betreibt, wird wohl deutlich mehr zahlen müssen - denn die Kosten für CO2-Zertifikate werden an die Verbraucher:innen weitergegeben.
Was passiert mit dem Geld, dass der Staat durch den CO2-Preis einnimmt? Und was ist das Klimageld?
Das Geld aus der CO2-Abgabe fließt aktuell in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Sondervermögen wird unter anderem die Förderung für Neubau, Sanierung und Heizungstausch finanziert.
Das war ursprünglich anders geplant: Aus den Geldern der Abgabe sollte nämlich ein sogenanntes Klimageld an die Bürger:innen zurückfließen, um Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zu verknüpfen. Der Staat verteuert also einerseits den Ausstoß von klimaschädlichem CO2, andererseits erhalten alle Bürger das sogenannte Klimageld, und zwar alle gleich viel. So könnten Haushalte mit geringerem Einkommen, die zum Beispiel wenig fliegen und Auto fahren, tatsächlich entlastet werden.
Doch davon ist aktuell (noch) keine Rede. Denn inzwischen gibt es zwar einen Auszahlungsmechanismus für das Klimageld, doch die finanziellen Mittel aus dem KTF sind bereits langfristig verplant.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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