KfW-Förderung: Höhere Zuschüsse im Heizungspaket
Mit dem neuen "Heizungs- und Lüftungspaket" wird vor allem die Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen gefördert. Wer zum Beispiel eine alte Ölheizung oder Gasheizung durch eine moderne Brennwertheizung ersetzt und dabei auch die gesamte Heizungsanlage optimieren lässt, kann bei der KfW das neue Förderpaket beantragen. Auf diese Weise können Hausbesitzer 15 Prozent der investierten Summe als Zuschuss erhalten (maximal 7.500 Euro). Alternativ erhalten sie in der Kreditvariante des Förderprogramms einen Tilgungszuschuss von bis zu 6.250 Euro.
Auch BAFA-Zuschüsse für Heizung mit Erneuerbaren Energien steigen deutlich
Hausbesitzer, die sich für den Einbau einer Heizung entscheiden, die erneuerbare Energien nutzt (wie Solarthermie, Pelletheizung und Wärmepumpe), profitieren ebenfalls von der neuen Förderung und höheren Zuschüssen. Sie können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent des Förderbetrags für den Heizungsaustausch und einen weiteren Zuschuss in Höhe von 600 Euro für die Optimierung des gesamten Heizsystems beantragen.
Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort