Energieeffizient wohnen in einem Haus unter Denkmalschutz - das ist nicht immer einfach. Weil die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar ist, bietet die KfW für solche Baudenkmale erleichterte Fördervoraussetzungen. Die vereinfachten technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung gelten für:
In diesem KfW-Programmen können Eigentümer:innen eines Baudenkmals einen Kredit beantragen
Effizienzhaus Denkmal: Diese Anforderungen müssen für die Förderung erfüllt werden
Ein Effizienzhaus Denkmal darf einen etwa 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als Neubauten aufweisen, um eine KfW-Förderung zu erhalten. Der erforderliche Energiebedarf wird an die erhaltenswerte Bausubstanz angepasst und die Fördervoraussetzungen werden für Häuser unter Denkmalschutz erleichtert. Das bedeutet: Während von einem Neubau ein Jahresprimärenergiebedarf von etwa 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche erwartet werden, genügen bei einem Haus mit Denkmalschutz bereits 160 Kilowattstunden. Alle Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes konform gehen. Darüber hinaus ist der Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen. Kann der angestrebte Energiebedarf aufgrund zu umfangreicher Auflagen durch das Denkmalamt nicht erreicht werden, lohnt sich eine Antragstellung für die KfW-Förderung trotzdem. Wichtig ist, dass ein Sachverständiger im Vorfeld der Sanierung bestätigt, dass nachweislich alle zulässigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden.
Einbindung eines Sachverständigen ist Pflicht
Bevor Hausbesitzer mit der Sanierung starten, sollten sie sich mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und die KfW-Förderung beantragen. Darüber hinaus ist es für die Förderung Pflicht, einen Sachverständigen für die Energieberatung, Planung und Baubegleitung einzubinden. Das stellt sicher, das neben den energietechnischen Kenntnissen auch baukulturelles Fachwissen vorhanden ist. Eigentümer eines Hauses unter Denkmalschutz müssen deshalb einen qualifizierten "Sachverständigen für Baudenkmale" einbinden. Das gilt bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal wie auch bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Sachverständige finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Der Sachverständige stellt die für die Beantragung der Förderung notwendigen Bestätigungen aus. Außerdem führt er die energetische Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch. Je nach Einzelfall ist es notwendig, denkmal- oder satzungsrechtlich erforderliche Genehmigungen einzuholen und die energetische Planung mit den gestalterischen Anforderungen der zuständigen Behörden abzustimmen. Auch dabei unterstützt der Sachverständige. Für diese Baubegleitung erhalten Hausbesitzer übrigens zusätzlich eine KfW-Förderung.
Förderung der Bundesländer über KfW-Förderung hinaus
Darüber hinaus haben auch die einzelnen Bundesländer teilweise eigene Förderprogramme aufgelegt, die Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei Häusern unter Denkmalschutz gewähren. Weitere finanzielle Hilfen für Baudenkmale gewähren zum Beispiel die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, regionale Denkmalstiftungen und das Bundesverwaltungsamt.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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