Gerade einmal 22 Prozent der in deutschen Kellern installierten Heizungen können als effizient eingestuft werden. Die große Mehrheit der Heizungen in Deutschland ist also veraltet und unwirtschaftlich. Die fossilen Energieträger Öl und Gas werden in Kombination mit veralteter Heiztechnik zum Garant für schmerzhaft hohe Heizkosten und Stromkosten. Die Energiewende im Heizungskeller zahlt sich also zweifach aus: Der Umstieg auf moderne, effiziente Heiztechnik senkt die Heizkosten und die Stromkosten. Wie viel Brennstoff schluckt Ihre Heizung? Wie viel Strom frisst Ihre Heizungspumpe? Ziehen Sie eine ehrliche Bilanz!
Energiewende "von unten"
Wenn die große Energiewende gelingen soll, bedarf es auch einer Energiewende im Heizungskeller. Das Frühjahr ist der ideale Zeitpunkt, sich von den teuren Altlasten im Heizungskeller zu befreien. Nach rund fünfzehn Jahren hat eine Heizung meistens ausgedient. Dann hat sich die Heiztechnik in der Regel so stark weiterentwickelt, dass sich der Austausch lohnt. Bei alten Heizsystemen klemmt es an allen Ecken und Enden: Die Heizkessel sind zu groß, die Heizungspumpe ungeregelt, die Heizkörper zu reaktionsträge und die Thermostat-Ventile zu ungenau. Diese Altlasten kommen Hausbesitzer teuer zu stehen: Die Heizung schluckt zu viel Brennstoff und die Heizungspumpe frisst Strom ohne Ende.
Zeit für Erneuerung? Zeit für Erneuerbare!
Eine Modernisierung der Heizung lohnt sich, egal wie gravierend der Systemwechsel ausfällt. Schon eine neue Heizungspumpe spart deutlich Kosten, weil sie weniger Strom verbraucht. Am wirkungsvollsten ist natürlich ein kompletter Austausch der Heizung. Bei Öl oder Gas sorgt zeitgemäße Brennwerttechnik für eine höchstmögliche Brennstoff-Ausnutzung. Neue Heizkessel haben einen enorm hohen Wirkungsgrad und verbrauchen bis zu 40 Prozent weniger Energie. Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien setzt, schont neben dem Geldbeutel auch die Umwelt. Erneuerbare können allein als Zentralheizung eingesetzt werden oder in Kombination mit traditionellen Energieträgern in einer so genannten "Hybridheizung" zum Einsatz kommen. Hier haben Hausbesitzer freie Wahl und können nach Geschmack, Überzeugung und Budget kombinieren: Eine Pellet-Ganzhaus-Heizung, Gas-Brennwert mit Solarthermie, Ölheizung plus Solarthermie plus Holzkaminofen oder eine Wärmepumpe plus Gas? Kein Problem! So können Hausbesitzer bei ihrem gewohnten Energieträger bleiben, ohne sich von einem einzigen Brennstoff abhängig zu machen.
Neue Heizung Stück für Stück: Modernisierung nach Maß
Oder wie wäre es mit einer Flächenheizung statt Heizkörpern? Die angenehme Strahlungswärme gewinnt auch bei der Sanierung kontinuierlich Anhänger, weil sie die Behaglichkeit steigert, die Heizkosten senkt und sich besonders gut mit erneuerbaren Energieträgern verträgt. Auch eine stufenweise Modernisierung der Heizung ist möglich, denn Erneuerbare Energien können Schritt für Schritt ins Heizsystem eingebunden werden. So können sich Hausbesitzer die Energiewende leisten und Förderung vom Staat entspannt die finanzielle Lage zusätzlich.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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