Über die großen Flächen der Außenwand geht am meisten Energie verloren. Spätestens im nächsten Winter macht sich das wieder schmerzhaft bemerkbar. Sparfüchse planen deshalb voraus und gehen in der warmen Jahreszeit das Projekt Fassadendämmung an. Dann stellt sich nur noch die Frage, welches Dämmsystem zum Einsatz kommen soll. Vier unterschiedliche Möglichkeiten gibt es, alle haben ihre Vorteile.
Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS)
Der Wärmeschutz von Putz- oder Ziegelfassaden lässt sich gut mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) aufbessern. Dabei werden Dämmplatten von außen an die Fassade aufgebracht und verputzt. Bei fachgerechter Verarbeitung ist das Wärmedämm-Verbundsystem die wirtschaftlichste und effizienteste Form der Fassadendämmung. WDVS bieten guten Wärmeschutz zu einem relativ günstigen Preis.
Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF)
Etwas teurer ist die Fassadendämmung als vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF). Dafür bekommen Hausbesitzer aber auch volle Gestaltungsfreiheit und eine besonders langlebige Fassadenkonstruktion. Die Dämmung kann unterschiedlich dick ausfallen und wird hinter einer Fassadenbekleidung aus Holz, Kunststoff, Ziegel, Glas, Zementplatten oder Schindeln "versteckt". Wärmeschutz und Look der Fassade können so ganz den individuellen Vorstellungen angepasst werden. Auch wer Angst vor Schimmel hat, ist mit einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade bestens gerüstet. Die Trennung von Bekleidungsschale und Dämmung lässt die Luft zirkulieren und Feuchtigkeit und Schimmel keine Chance.
Innendämmung
Wenn außen nichts geht, kann der Wärmeschutz der Fassade auch mit einer Innendämmung erreicht werden - zum Beispiel bei Fachwerkhäusern, Altbauten unter Denkmalschutz oder wenn die Nähe zum Nachbarhaus eine Außendämmung unmöglich macht. Bei der Dämmung der Fassade von innen ist höchste Fachkompetenz gefragt, andernfalls kann es zu Feuchtigkeits- und Schimmelschäden kommen. Der Vorteil der Innendämmung ist, dass keine Kosten für ein Gerüst anfallen. Dafür geht natürlich etwas Wohnraum verloren. Doch spezielle, ultra-dünne Dämmsysteme halten den Raumverlust in Grenzen.
Kerndämmung
Eine Fassade mit zweischaligem Aufbau kann mit einer Kerndämmung ausgestattet werden. Diese Ausführung der Fassadendämmung wird auch Schütt- oder Einblasdämmung genannt. Denn der hohle Raum zwischen der inneren und äußeren Mauerwerksschale wird mit Dämmstoff in Flocken-, Granulat- oder Perlenform aufgefüllt. So wird das Wärmeleck an der Außenwand nachhaltig geschlossen. Grundvoraussetzung für die Kerndämmung ist, dass genug Hohlraum zur Verfügung steht: Das Minimum liegt bei fünf Zentimetern.
Eine Dämmung der Fassade setzt steigenden Heizkosten schnell und nachhaltig ein Ende. Außerdem steigert eine Wärmedämmung den Wert des Hauses und wirkt sich positiv auf das Wohnklima aus. Eine rundum lohnende Sache – vor allem wenn ohnehin eine optische Sanierung der Außenwand ansteht.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
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