Heizen mit Heizöl 2018 nochmal teurer
Heizöl ist der einzige Energieträger, bei dem die Preise im vergangenen Kalenderjahr deutlich gestiegen sind. In der 70 Quadratmeter großen Vergleichswohnung* mit Ölheizung zahlten Bewohner im Schnitt 845 Euro. Das sind 95 Euro mehr als im Jahr davor – ein Anstieg von mehr als 10 Prozent. Ein Grund mehr für Verbraucher, die Ölheizung zu tauschen und auf klimafreundlichere Alternativen zu setzen. Die durchschnittlichen Kosten in der Vergleichswohnung mit Gasheizung sanken auf 700 Euro (minus 50 Euro). Bei Fernwärme waren es 860 Euro (minus 35 Euro). Das lag vor allem daran, dass es 2018 deutlich milder war als im Jahr davor. In Häusern mit Wärmepumpe wurden 685 Euro gezahlt (erstmals berücksichtigt).
Prognose 2019: Heizkosten steigen
Trotz leicht sinkender Heizöl-Preise werden die Heizkosten von Häusern mit Ölheizung in diesem Jahr voraussichtlich auf dem hohen Niveau von 2018 bleiben. Grund dafür ist die etwas kältere Witterung. Bei allen anderen Heizungsarten müssen Verbraucher dagegen mit etwas höheren Kosten als 2018 rechnen: In Häusern mit Gasheizung dürften die Heizkosten um rund 5 Prozent steigen, bei Fernwärme um 6 Prozent, bei Wärmepumpen um 3 Prozent.
Sanierung ist wichtigster Faktor für Heizkosten und Klimaschutz
Wenn es um die Heizkosten geht, schauen viele nur auf die Entwicklung der Energiepreise und auf das Wetter. Dabei ist der bauliche Zustand eines Hauses der entscheidende Faktor für Heizkosten und den Klimaschutz! In einem energetisch schlechteren Haus sind die Heizkosten im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem energetisch sanierten Haus.
Auch die CO2-Emissionen sind in sanierten Gebäuden deutlich geringer. In einem energetisch sanierten Mehrfamilienhaus mit Gasheizung entstehen in einer 70-Quadratmeter-Wohnung pro Jahr etwa 1,5 Tonnen klimaschädliches CO2 durchs Heizen. In einem energetisch schlechteren Gebäude sind es im Schnitt 3,8 Tonnen. Um diesen CO2-Unterschied zu kompensieren, müssten rund 200 Bäume zusätzlich gepflanzt werden.
Heizkosten vergleichen
Mit einem kostenlosen Heizkostenrechner erfahren Mieter und Eigentümer auf heizspiegel.de, wie ihre Wohnung oder ihr Haus bei Heizkosten und Heizenergieverbrauch abschneidet.
*Als Vergleichswohnung wird eine 70 Quadratmeter große Wohnung bezeichnet, die in einem 501 bis 1.000 Quadratmeter großen, durchschnittlichen Mehrfamilienhaus liegt. Falls nicht anders angegeben, wird sie zentral mit Erdgas beheizt.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort