Wer beispielweise eine Ölheizung nutzt, zahlt seit Anfang 2022 eine Abgabe von zusätzlich 1,6 Cent pro Liter Heizöl. Damit ist die Bepreisung des Treibhausgases von 7,9 Cent auf 9,5 Cent pro Liter gestiegen. Der CO2-Preis wird bis 2025 jedes Jahr planmäßig erhöht, im Anschluss ist von einer weiter steigenden Abgabe auszugehen.
Ein Rechenbeispiel: Eigentümer:innen eines 150-Quadratmeter-Altbaus mit einem Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl müssen von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.800 Euro einkalkulieren.
So steigt der CO2-Preis in den nächsten Jahren an
Auf fossile Brennstoffe wie Gas, Flüssiggas und Heizöl, aber auch auf fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird seit dem 1. Januar 2021 der CO2-Preis erhoben. Nach der Erhöhung in diesem Jahr steigt der CO2-Preis 2023 weiter auf 35 Euro pro Tonne CO2, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro.
Umgerechnet auf den Liter Heizöl betragen die Zusatzkosten dann 17,4 Cent. In dem Preis ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Tonne und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt. Danach sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar.
Szenario veranschaulicht die künftigen Zusatzkosten
Welche Kosten ab 2027 hinzukommen können, hat eine neue Studie von Oktober 2021 für das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt ermittelt: Für die Zeit ab 2027 nehmen die Expert:innen eine jährliche Preissteigerung von 15 Euro an. Die CO2-Abgabe steigt damit im Jahr 2027 auf 80 Euro und liegt im Jahr 2040 bei 275 Euro pro Tonne CO2.
Für Eigentümer:innen bedeutet das: Steigt der CO2-Preis bis 2040 auf 275 Euro, belaufen sich die Mehrkosten für das unsanierte Beispielhaus mit Ölheizung auf rund 26.000 Euro in den nächsten 20 Jahren. Bei einer Gasheizung im Haus sind es immerhin noch rund 21.000 Euro Zusatzkosten für die CO2-Abgabe.
Bei Heizungstausch künftige Zusatzkosten bedenken
Betrachtet man die Betriebsdauer von fossilen Heizungen, oft 20 Jahre und mehr, kommen auf Eigentümer:innen künftig Mehrkosten also von 21.000 bis 26.000 Euro zu. Dieses Geld kann besser in eine klimaschonende Heizung investiert werden, die zudem großzügig gefördert wird. Deshalb sollten bei einem Heizungstausch erneuerbare Energien im Vordergrund stehen. Wärmepumpe und Pelletheizung sind zum Beispiel nicht von der CO2-Abgabe betroffen.
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CO2-Preis ist guter Grund für die Sanierung
Der CO2-Preis wird die Energiekosten vor allem von unsanierten Gebäuden mit Öl- und Gasheizungen künftig deutlich erhöhen. Energetische Sanierungsmaßnahmen helfen die Heizkosten zu reduzieren. Gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, werden in den kommenden Jahren deutlich attraktiver.
Eine energetische Sanierung bereitet Häuser gezielt auf die Nutzung erneuerbarer Energien vor, indem sie das erforderliche Temperaturniveau der Heizung senkt. Das ist für Wärmepumpen entscheidend, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau oft wesentlich effizienter und kostengünstiger.
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
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Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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