Wer beispielweise eine Ölheizung nutzt, zahlt seit Anfang 2022 eine Abgabe von zusätzlich 1,6 Cent pro Liter Heizöl. Damit ist die Bepreisung des Treibhausgases von 7,9 Cent auf 9,5 Cent pro Liter gestiegen. Der CO2-Preis wird bis 2025 jedes Jahr planmäßig erhöht, im Anschluss ist von einer weiter steigenden Abgabe auszugehen.
Ein Rechenbeispiel: Eigentümer:innen eines 150-Quadratmeter-Altbaus mit einem Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl müssen von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.800 Euro einkalkulieren.
So steigt der CO2-Preis in den nächsten Jahren an
Auf fossile Brennstoffe wie Gas, Flüssiggas und Heizöl, aber auch auf fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird seit dem 1. Januar 2021 der CO2-Preis erhoben. Nach der Erhöhung in diesem Jahr steigt der CO2-Preis 2023 weiter auf 35 Euro pro Tonne CO2, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro.
Umgerechnet auf den Liter Heizöl betragen die Zusatzkosten dann 17,4 Cent. In dem Preis ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Tonne und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt. Danach sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar.
Szenario veranschaulicht die künftigen Zusatzkosten
Welche Kosten ab 2027 hinzukommen können, hat eine neue Studie von Oktober 2021 für das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt ermittelt: Für die Zeit ab 2027 nehmen die Expert:innen eine jährliche Preissteigerung von 15 Euro an. Die CO2-Abgabe steigt damit im Jahr 2027 auf 80 Euro und liegt im Jahr 2040 bei 275 Euro pro Tonne CO2.
Für Eigentümer:innen bedeutet das: Steigt der CO2-Preis bis 2040 auf 275 Euro, belaufen sich die Mehrkosten für das unsanierte Beispielhaus mit Ölheizung auf rund 26.000 Euro in den nächsten 20 Jahren. Bei einer Gasheizung im Haus sind es immerhin noch rund 21.000 Euro Zusatzkosten für die CO2-Abgabe.
Bei Heizungstausch künftige Zusatzkosten bedenken
Betrachtet man die Betriebsdauer von fossilen Heizungen, oft 20 Jahre und mehr, kommen auf Eigentümer:innen künftig Mehrkosten also von 21.000 bis 26.000 Euro zu. Dieses Geld kann besser in eine klimaschonende Heizung investiert werden, die zudem großzügig gefördert wird. Deshalb sollten bei einem Heizungstausch erneuerbare Energien im Vordergrund stehen. Wärmepumpe und Pelletheizung sind zum Beispiel nicht von der CO2-Abgabe betroffen.
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CO2-Preis ist guter Grund für die Sanierung
Der CO2-Preis wird die Energiekosten vor allem von unsanierten Gebäuden mit Öl- und Gasheizungen künftig deutlich erhöhen. Energetische Sanierungsmaßnahmen helfen die Heizkosten zu reduzieren. Gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, werden in den kommenden Jahren deutlich attraktiver.
Eine energetische Sanierung bereitet Häuser gezielt auf die Nutzung erneuerbarer Energien vor, indem sie das erforderliche Temperaturniveau der Heizung senkt. Das ist für Wärmepumpen entscheidend, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau oft wesentlich effizienter und kostengünstiger.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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