Wer beispielweise eine Ölheizung nutzt, zahlt seit Anfang 2022 eine Abgabe von zusätzlich 1,6 Cent pro Liter Heizöl. Damit ist die Bepreisung des Treibhausgases von 7,9 Cent auf 9,5 Cent pro Liter gestiegen. Der CO2-Preis wird bis 2025 jedes Jahr planmäßig erhöht, im Anschluss ist von einer weiter steigenden Abgabe auszugehen.
Ein Rechenbeispiel: Eigentümer:innen eines 150-Quadratmeter-Altbaus mit einem Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl müssen von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.800 Euro einkalkulieren.
So steigt der CO2-Preis in den nächsten Jahren an
Auf fossile Brennstoffe wie Gas, Flüssiggas und Heizöl, aber auch auf fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird seit dem 1. Januar 2021 der CO2-Preis erhoben. Nach der Erhöhung in diesem Jahr steigt der CO2-Preis 2023 weiter auf 35 Euro pro Tonne CO2, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro.
Umgerechnet auf den Liter Heizöl betragen die Zusatzkosten dann 17,4 Cent. In dem Preis ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Tonne und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt. Danach sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar.
Szenario veranschaulicht die künftigen Zusatzkosten
Welche Kosten ab 2027 hinzukommen können, hat eine neue Studie von Oktober 2021 für das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt ermittelt: Für die Zeit ab 2027 nehmen die Expert:innen eine jährliche Preissteigerung von 15 Euro an. Die CO2-Abgabe steigt damit im Jahr 2027 auf 80 Euro und liegt im Jahr 2040 bei 275 Euro pro Tonne CO2.
Für Eigentümer:innen bedeutet das: Steigt der CO2-Preis bis 2040 auf 275 Euro, belaufen sich die Mehrkosten für das unsanierte Beispielhaus mit Ölheizung auf rund 26.000 Euro in den nächsten 20 Jahren. Bei einer Gasheizung im Haus sind es immerhin noch rund 21.000 Euro Zusatzkosten für die CO2-Abgabe.
Bei Heizungstausch künftige Zusatzkosten bedenken
Betrachtet man die Betriebsdauer von fossilen Heizungen, oft 20 Jahre und mehr, kommen auf Eigentümer:innen künftig Mehrkosten also von 21.000 bis 26.000 Euro zu. Dieses Geld kann besser in eine klimaschonende Heizung investiert werden, die zudem großzügig gefördert wird. Deshalb sollten bei einem Heizungstausch erneuerbare Energien im Vordergrund stehen. Wärmepumpe und Pelletheizung sind zum Beispiel nicht von der CO2-Abgabe betroffen.
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CO2-Preis ist guter Grund für die Sanierung
Der CO2-Preis wird die Energiekosten vor allem von unsanierten Gebäuden mit Öl- und Gasheizungen künftig deutlich erhöhen. Energetische Sanierungsmaßnahmen helfen die Heizkosten zu reduzieren. Gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, werden in den kommenden Jahren deutlich attraktiver.
Eine energetische Sanierung bereitet Häuser gezielt auf die Nutzung erneuerbarer Energien vor, indem sie das erforderliche Temperaturniveau der Heizung senkt. Das ist für Wärmepumpen entscheidend, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau oft wesentlich effizienter und kostengünstiger.
Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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