Egal ob Außendämmung oder Innendämmung - die Wärmedämmung der Fassade verringert Energieverluste erheblich. Die Wärmeflucht von innen nach außen wird unterbunden und die kostbare Heizwärme bleibt dort, wo sie gebraucht wird: im Inneren des Hauses. Im Sommer sorgt die Fassadendämmung für kühlere Räume und verbessert ganz nebenbei auch den Schallschutz.
Doch wo genau die Dämmung an der Außenwand angebracht werden soll, ist vielen Eigentümern nicht ganz klar. Ist eine Außendämmung oder eine Innendämmung die bessere Lösung? Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Ein Überblick:
Vor- und Nachteile der Außendämmung
Durch die Außendämmung der Fassade geht kein kostbarer Wohnraum verloren und das Innere des Hauses bleibt von den Sanierungsmaßnahmen verschont. Diese Variante ist die effizienteste Form der Fassadendämmung. Außerdem lässt sich die Außendämmung prima mit einer optischen Sanierung der Fassade verbinden, die ohnehin früher oder später fällig wird. So können Eigentümer zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Das bringt auch einen Preisvorteil. Allerdings ist auch außen nicht immer ausreichend Platz für eine Dämmung vorhanden. Außerdem ist ein teures Gerüst notwendig.
Vor- und Nachteile der Innendämmung
Bei der Innendämmung sparen sich Eigentümer die Kosten für das Gerüst. Dafür geht durch die Dämmung von innen kostbarer Wohnraum verloren - auch wenn inzwischen sehr dünne Hochleistungsdämmstoffe zur Verfügung stehen. Die sind allerdings auch nicht ganz billig. Mit rund 70 Euro pro Quadratmeter ist die Innendämmung teurer als die Außendämmung. Dazu kommt die Belastung der Innenräume durch die Arbeiten. Und: Eine Innendämmung ist nicht ganz einfach in der Ausführung und muss von Haus zu Haus individuell geplant werden.
Kurzum kann festgehalten werden: Eine Innendämmung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Gebäude nicht von außen gedämmt werden kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, weil…
Übrigens: Bei zweischaligem Mauerwerk kommt natürlich auch eine Dämmung in Frage, die weder außen noch innen, dafür aber zwischen den Mauerwerksschalen angebracht wird. Die so genannte Kerndämmung ist in diesem Fall die einfachste und oft auch günstigste Form der Fassadendämmung.
Förderung kommt für alle Varianten der Fassadendämmung in Frage und reduziert die Kosten
Egal ob Innendämmung, Kerndämmung oder Außendämmung der Fassade - mit der Investition in eine gute Fassadendämmung stehen Eigentümer:innen nicht alleine da. Damit eine Förderung für die Fassadendämmung beantragt werden kann, sollte schon bei der Planung genau geprüft werden, welche technischen Mindestanforderungen die Dämmung erfüllen muss, damit ein Zuschuss und zinsgünstiger Kredit beantragt werden kann. Alternativ ist der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen möglich.
Zur ersten Frage: Wir gehen davon aus, dass die Fassade aktuell gedämmt ist. In diesem Fall gilt Punkt 5 Anlage 7 GEG und Sie müssen nichts ...
Antwort lesen »Hier bekommen Sie entweder die BEG-Förderung für neue Türen, einen KfW-Kredit oder einen Steuerbonus für die Sanierung. Entscheiden Sie ...
Antwort lesen »Hier kommen zwei Punkte zusammen. Zum einen sollten neue Fenster nicht besser sein als die umliegenden Wandflächen. Denn dann sind die ...
Antwort lesen »Die Dampfbremse aus Alu ist häufig nicht ausreichend dicht, sodass sich Feuchteprobleme nicht in jedem Fall vermeiden lassen. Günstiger ist ...
Antwort lesen »Hier sind einige Punkte zu beachten. Zum einen gibt es seit 2024 eine pauschale Vergütung von Ihrem Stromerzeuger in Höhe von etwa 150 Euro ...
Antwort lesen »Wir empfehlen Ihnen hier, bei Ihrer Gemeinde oder beim Sozialamt nachzufragen. Erste vergeben teilweise eine Heizkostenbeihilfe für ...
Antwort lesen »Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bekommen Sie Fördermittel für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Dazu zählen alle ...
Antwort lesen »Das hängt von den Verträgen ab. In der Regel liefert der Netzbetreiber Wärme bis zum Wärmetauscher, der bereits im Eigentum der Kunden ist. ...
Antwort lesen »Um den KfW-Kredit 358 zu erhalten, benötigen Sie eine Zusage für eine BEG-EM-Maßnahme von der KfW oder vom BAFA. Diese darf nicht länger ...
Antwort lesen »Wenn wir Sie richtig verstanden haben, haben Sie BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung und die steuerliche Förderung für die ...
Antwort lesen »Aktuell sind BAFA-Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten eher untypisch. Es kann sein, dass der Antrag später eingereicht wurde. Möglich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen dieses Vorgehen. Aktuell können Sie die Förderung stornieren und ohne Wartezeit/Sperrfrist einen neuen ...
Antwort lesen »Ohne Angaben zum weiteren Aufbau des Daches und zur Art der Unterspannbahn (Diffusionsoffen?), ist eine fundierte Antwort aus der Ferne ...
Antwort lesen »Die Anlagen sind so zu dimensionieren, dass Sie den Warmwasserbedarf bilanziell (also nicht zwangsläufig in Echtzeit) decken können. Die ...
Antwort lesen »Nach aktuell gültiger BEG-Richtlinie beschreibt eine Wohnung oder eine Wohneinheit alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und ...
Antwort lesen »In diesem Fall kann Ihre Tochter die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Da sie das Haus als Eigentümerin nicht selbst bewohnt, bekommt ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Sie können zwar die Förderung der Wärmepumpe beantragen und bekommen auch den Einkommensbonus, wenn Sie ...
Antwort lesen »In § 8 GEG findet sich dabei unter Absatz 5a Folgendes: "Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Beauftragen Sie mehrere Gewerke, ist es ausreichend, einen Liefer-/Leistungsvertrag zu hinterlegen. Dieser muss zur ...
Antwort lesen »Aus § 35 c des Einkommensteuergesetzes ergeben sich erst einmal keine Einschränkungen für den beschriebenen Fall. Hier heißt es: "Für ...
Antwort lesen »Das Heizen mit Infrarot kann eine wirtschaftliche Alternative zu konventionellen Heizsystemen darstellen. Denn es kommt mit deutlich ...
Antwort lesen »Die Förderung für die neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Übertragen Sie zwei Wohnungen auf Ihre Kinder, handelt ...
Antwort lesen »Gesetzlich vorgeschrieben sind Energieausweise im Bestand nur dann, wenn Sie eine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen. ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen gibt es hier in der Regel nicht, da von einer Wärmepumpe bis zu einer Leistung von 50 kW nach ...
Antwort lesen »Fachplanungs- und Baubegleitungs-Leistungen sind erforderlich, um die entsprechenden Nachweise zur Förderung ausstellen zu können. Sie ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum der Inbetriebnahme. Da diese in der Regel nach der Abnahme vom Schornsteinfeger erfolgt, können Sie dieses ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Dachboden ausbauen und beheizen, hat die Geschossdecke aus dem 1. OG dauerhaft beidseitig eine hohe Temperatur. Es kommt nicht ...
Antwort lesen »Die Photovoltaik-Förderung im Saarland ist unseren Informationen zur Folge leider ausgeschöpft und nicht mehr verfügbar. Sie profitieren ...
Antwort lesen »In diesem Fall besteht keine Handlungspflicht. Sie erfüllen den Ausnahmetatbestand für die Nachrüstpflicht der Dämmung an der obersten ...
Antwort lesen »Da es in diesem Fall um eine Heizung für mehrere Gebäude geht, beantragen Sie die Förderung für die Errichtung, den Umbau oder die ...
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