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09.10.2020
mehr zu Heizung
 

Was heißt eigentlich "Renewable Ready"?

Vorbereitet für den Einsatz erneuerbarer Energien

Wer sich über die Förderung einer neuen Gasheizung informiert, stößt immer öfter auf den Begriff "Renewable Ready". Ob BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus - "Renewable Ready" ist die Voraussetzung für eine Förderung. Aber was bedeutet das eigentlich?

Solarthermie-Anlage
Energiemix mit Solarthermie. Eine Heizung ist "Renewable Ready", wenn Sie für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet istFoto: energie-fachberater

Kurz gesagt bedeutet "Renewable Ready", dass die Gasheizung für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet ist. Ein Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien kann dann einfach nachgerüstet werden. Das ist auch wichtig, denn für die BAFA-Förderung und auch den Steuerbonus müssen Hauseigentümer nachweisen, dass innerhalb von zwei Jahren nach Erneuerung der Gasheizung erneuerbare Energien ins Heizsystem integriert wurden. Das macht das Heizen klimafreundlicher und zukunftsfähig.

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Wann ist eine Heizung "Renewable Ready"?
"Renewable Ready" ist eine Heizung nach den BAFA-Richtlinien, wenn die Gasheizung bereits weitestgehend auf eine künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist und diese Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Anteil des Heizsystems installiert werden bzw. vorhanden sein. Das heißt: Nach der Nachrüstung erneuerbarer Energien (wie z.B. Solarthermie) sorgt eine gemeinsame Heizungssteuerung für einen effizienten Anlagenbetrieb.
  • Hausbesitzer müssen ein Konzept für die geplante Nutzung erneuerbarer Energien einreichen (Feinplanung, vom Fachunternehmer bestätigt). Die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers muss dabei mindestens 25 Prozent der Heizlast betragen.
  • Bei Wohngebäuden muss ein Pufferspeicher für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien installiert werden.

Der Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers (zum Beispiel Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe oder Pelletofen mit Wassertasche) muss für die Förderung oder den Steuerbonus dann innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Heizung nachgewiesen werden.

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Quelle: Energie-Fachberater.de
 
 

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