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02.01.2020
mehr zu Heizung
 

Attraktive Austauschprämie für Ölheizungen

Zuschuss auch für andere klimafreundliche Heizungen vom BAFA

Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Heizung wird ab sofort mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert. Die Austauschprämie deckt bis zu 45 Prozent der Investitionskosten ab. Der Zuschuss für eine neue, klimafreundliche Heizung kann vor dem Heizungstausch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Beratung Heizungsinstallateur
Nach Beratung und Kostenvoranschlag kann es losgehen: Für eine klimafreundliche Heizung gibt es hohe Zuschüsse vom BAFAFoto: Intelligent heizen

Der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien ist seit Anfang 2020 deutlich attraktiver - das Marktanreizprogramm "Wärme aus erneuerbaren Energien" des BAFA wurde verbessert und vereinfacht: Die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.

Austauschprämie für Ölheizungen
Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – zum Beispiel eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Holzheizung – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Anteil von Erneuerbaren Energien von mindestens 25 Prozent – zum Beispiel über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen
Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es attraktive Zuschüsse vom BAFA:

  • 35 Prozent Zuschuss gibt es für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden
  • 30 Prozent Zuschuss gibt es für Gas-Hybridheizungen mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent (zum Beispiel über Solarthermie)
  • 30 Prozent Zuschuss gibt es für Solarthermie-Anlagen, die überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung dienen
  • 20 Prozent Zuschuss gibt es für Gas-Brennwertheizungen, die "Renewable Ready", also auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind (innerhalb von zwei Jahren muss dann Wärme aus erneuerbaren Energien ins Heizsystem eingebunden werden)

Antragstellung beim BAFA für klimafreundliche Heizung
Die Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort beantragt werden. Bitte beachten Sie: Die Förderung muss vor dem Heizungstausch beantragt werden! Grundlage für die Antragstellung ist der Kostenvoranschlag für den Heizungstausch, der Auftrag an den Heizungsfachbetrieb darf erst nach Förderzusage erteilt werden. Tipp für die Antragstellung: Die in der Antragstellung angegebenen Kosten können später nicht nach oben korrigiert werden! Planen Sie daher solide auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages mit angemessenem Risikopuffer. Der Zuschuss wird nach dem Heizungstausch anhand der tatsächlichen Kosten berechnet. Maximal sind Kosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig. Für den Austausch einer alten Heizung, die nach Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 ausgetauscht werden muss (mit Öl oder Gas betriebene Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind), gibt es keine Förderung.

Die Förderung kann nicht mit dem Steuerbonus für Sanierungen kombiniert werden.

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Quelle: BAFA
 
 

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