Das Etikett der EU wird bis 2024 stufenweise eingeführt; dieses Jahr erhalten nur Heizungen das Etikett, die vor 1992 eingebaut wurden. Angaben zu den Heizkosten macht das Label allerdings nicht, nur zur Effizienz des Gerätetyps. Auch darüber, ob die Heizung noch gut funktioniert und ob sie für das Haus überhaupt geeignet ist, gibt das Label keinen Aufschluss.
Heizungen müssen Farbe bekennen: Label nur zum Teil ähnlich wie auf Elektrogeräten
Bekannt ist das Energielabel zum Beispiel von Kühlschränken und Wäschetrocknern. Die Effizienzklassen reichen von A++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. A++ und A+ sind derzeit Heizungen vorbehalten, die auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energiequellen Wärme produzieren. Die Kategorien A bis G werden für die Kennzeichnung konventioneller Heizkessel verwendet, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen. Das Energielabel gilt für Heizungen, die älter als 15 Jahre sind. Jüngere Heizungen benötigen kein Label. Auch Heizungen, die Holz, Bioöl oder Biogas verbrennen, sind von der Heizungslabelpflicht vorläufig noch ausgenommen.
Eine Überprüfung der Heizung ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Kriterien für die jeweilige Einstufung sind ausschließlich das Baujahr und der verwendete Energieträger. Angebracht wird das Energielabel an der Vorderseite des Heizkessels. Das Label liefert sechs verschiedene Informationen: Unterhalb der Europaflagge stehen die Modell- und Herstellerbezeichnung. Danach wird die Energieeffizienzklasse der Raumheizung auf einer Skala von grün (A++) bis rot (G) angegeben. Grün steht für eine effiziente Nutzung des Brennstoffes, rot für eine ineffiziente. Rechts neben der Farbskala steht die Effizienzklasse als Buchstabe. In der unteren Hälfte folgen die Heizleistung, der Wirkungsgrad und die Geräuschbelastung der Heizung.
Bei Ölheizung und Gasheizung: Aus für Niedertemperaturgeräte, Brennwertheizung jetzt Mindeststandard
Für die weniger effizienten Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, bedeutet die Neuregelung das Aus. Aufgrund verschärfter Effizienzanforderungen im Rahmen des Heizungslabels erhalten Neuanlagen künftig keine CE-Zulassung mehr. So wird die Niedertemperaturtechnologie vom Markt verschwinden. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein. Vor dem 26. September 2015 in Großmärkte oder ins Lager gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen noch verkauft werden. Eine Ausnahme gilt außerdem in manchen Mehrfamilienhäusern.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort