Eine Fassadendämmung behindert die Wandatmung, ist umweltschädlich und erhöht die Brandgefahr? Diese gängigen Vorurteile sind Ihnen sicher auch schon begegnet! Denn trotz wissenschaftlich eindeutiger Sachlage bei der Fassadendämmung gibt es in der Praxis viele weit verbreitete Irrtümer, die Eigentümer:innen verunsichern.
Fakt ist: Gut gedämmte Außenwände geben fünf bis fünfzehn Mal weniger Wärme ab als ungedämmte. Der U-Wert, das Maß für den Wärmedurchgang dieser Wände, liegt bei 0,1 bis 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Bis zu 80 Prozent ihres Heizenergiebedarfs können Eigentümer sogar einsparen, wenn sie neben der Fassade auch den Keller und das Dach dämmen sowie die Fenster erneuern - das lohnt sich in Zeiten explodierender Energiepreise bei fast allen Häusern!
Zudem hilft eine Dämmung auch im Sommer: Sie sorgt dafür, dass die Hitze erst zeitverzögert in das Haus kommt und die Wohnräume länger kühl bleiben – dieser Aspekt gewinnt an Bedeutung, da Meteorologen künftig mit mehr Hitze im Sommer rechnen. Ein guter Wärmeschutz verringert in der Regel auch die Entstehung von Schimmel. Denn die meisten Fälle von Schimelbefall gibt es in schlecht gedämmten Altbauten. Trotzdem steht immer wieder die Fassadendämmung unter dem Verdacht, Schimmelbildung zu begünstigen.
Merkblatt leistet Aufklärung für Fassadendämmung
Ein Merkblatt von Zukunft Altbau klärt nicht nur den Schimmel-Irrtum auf: Gedämmte Wände kühlen weniger schnell aus als ungedämmte und verringern dadurch die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmel an der Innenseite der Außenwand.
Gegen Schimmel helfen übrigens auch "atmende Wandaufbauten" nicht, denn: Keine Wand – ob gedämmt oder nicht – kann "atmen". Maximal zwei Prozent der Feuchte in Innenräumen können in Form von Wasserdampfmolekülen durch die Wände nach außen wandern. Für frische und gesunde Luft in der Wohnung hilft allein gezieltes und bedarfsgerechtes Lüften.
Klassische Irrtümer: Dämmstoffe sind schädlich und kosten zu viel
Das Merkblatt thematisiert auch Vorbehalte gegenüber Dämmstoffen zur Fassadendämmung. Häufig werden diese nämlich als leicht entflammbar und gefährlich dargestellt. Dabei führt kein zugelassener Dämmstoff zu erhöhter Brandgefahr. Viele Materialien werden sogar als "schwer entflammbar" oder "nicht brennbar" eingestuft.
Immer wieder wird auch vermutet, dass Dämmstoffe der Umwelt und Gesundheit schaden. Zusatzstoffe, Fasern und Stäube sind aber kein Gesundheitsrisiko für die Hausbewohner: Sie sind fest in die Materialien eingebunden und zum Beispiel mit Gipsplatten von den Wohnräumen getrennt, so dass sie nicht an die Raumluft abgegeben werden können. An der Fassade ist die Dämmung zudem meistens außen angebracht. Alle Dämmstoffe lassen sich außerdem zurückbauen und verwerten; kein Dämmstoff gilt als Sondermüll. Negative Umweltauswirkungen müssen daher nicht befürchtet werden. Der Energieaufwand zur Herstellung amortisiert sich durch die eingesparte Energie darüber hinaus spätestens nach zwei Jahren, meistens sind es sogar nur wenige Monate.
Auch die Angst vor einer unwirtschaftlichen Investition ist bei einer professionell durchgeführten Fassadendämung unbegründet. Wird alles fachgerecht gedämmt, sparen Eigentümer:innen unterm Strich mehr ein, als sie an Mehrkosten für die energetische Sanierung aufwenden müssen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Dämmung dann angebracht wird, wenn sowieso eine Fassadensanierung (also neuer Putz oder neue Farbe, für die ein Grüst notwendig ist) ansteht. Wird der Außenputz oder die Fassadenbekleidung zudem komplett erneuert, ist die Dämmung der Außenwände sogar Pflicht. Mit den Kosten für die Dämmung sind Eigentümer aber nicht allein: Die Fassadendämmung wird finanziell großzügig gefördert.
Das Merkblatt Dämmung von Zukunft Altbau steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
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Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
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Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
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