Eine Fassadendämmung behindert die Wandatmung, ist umweltschädlich und erhöht die Brandgefahr? Diese gängigen Vorurteile sind Ihnen sicher auch schon begegnet! Denn trotz wissenschaftlich eindeutiger Sachlage bei der Fassadendämmung gibt es in der Praxis viele weit verbreitete Irrtümer, die Eigentümer:innen verunsichern.
Fakt ist: Gut gedämmte Außenwände geben fünf bis fünfzehn Mal weniger Wärme ab als ungedämmte. Der U-Wert, das Maß für den Wärmedurchgang dieser Wände, liegt bei 0,1 bis 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Bis zu 80 Prozent ihres Heizenergiebedarfs können Eigentümer sogar einsparen, wenn sie neben der Fassade auch den Keller und das Dach dämmen sowie die Fenster erneuern - das lohnt sich in Zeiten explodierender Energiepreise bei fast allen Häusern!
Zudem hilft eine Dämmung auch im Sommer: Sie sorgt dafür, dass die Hitze erst zeitverzögert in das Haus kommt und die Wohnräume länger kühl bleiben – dieser Aspekt gewinnt an Bedeutung, da Meteorologen künftig mit mehr Hitze im Sommer rechnen. Ein guter Wärmeschutz verringert in der Regel auch die Entstehung von Schimmel. Denn die meisten Fälle von Schimelbefall gibt es in schlecht gedämmten Altbauten. Trotzdem steht immer wieder die Fassadendämmung unter dem Verdacht, Schimmelbildung zu begünstigen.
Merkblatt leistet Aufklärung für Fassadendämmung
Ein Merkblatt von Zukunft Altbau klärt nicht nur den Schimmel-Irrtum auf: Gedämmte Wände kühlen weniger schnell aus als ungedämmte und verringern dadurch die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmel an der Innenseite der Außenwand.
Gegen Schimmel helfen übrigens auch "atmende Wandaufbauten" nicht, denn: Keine Wand – ob gedämmt oder nicht – kann "atmen". Maximal zwei Prozent der Feuchte in Innenräumen können in Form von Wasserdampfmolekülen durch die Wände nach außen wandern. Für frische und gesunde Luft in der Wohnung hilft allein gezieltes und bedarfsgerechtes Lüften.
Klassische Irrtümer: Dämmstoffe sind schädlich und kosten zu viel
Das Merkblatt thematisiert auch Vorbehalte gegenüber Dämmstoffen zur Fassadendämmung. Häufig werden diese nämlich als leicht entflammbar und gefährlich dargestellt. Dabei führt kein zugelassener Dämmstoff zu erhöhter Brandgefahr. Viele Materialien werden sogar als "schwer entflammbar" oder "nicht brennbar" eingestuft.
Immer wieder wird auch vermutet, dass Dämmstoffe der Umwelt und Gesundheit schaden. Zusatzstoffe, Fasern und Stäube sind aber kein Gesundheitsrisiko für die Hausbewohner: Sie sind fest in die Materialien eingebunden und zum Beispiel mit Gipsplatten von den Wohnräumen getrennt, so dass sie nicht an die Raumluft abgegeben werden können. An der Fassade ist die Dämmung zudem meistens außen angebracht. Alle Dämmstoffe lassen sich außerdem zurückbauen und verwerten; kein Dämmstoff gilt als Sondermüll. Negative Umweltauswirkungen müssen daher nicht befürchtet werden. Der Energieaufwand zur Herstellung amortisiert sich durch die eingesparte Energie darüber hinaus spätestens nach zwei Jahren, meistens sind es sogar nur wenige Monate.
Auch die Angst vor einer unwirtschaftlichen Investition ist bei einer professionell durchgeführten Fassadendämung unbegründet. Wird alles fachgerecht gedämmt, sparen Eigentümer:innen unterm Strich mehr ein, als sie an Mehrkosten für die energetische Sanierung aufwenden müssen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Dämmung dann angebracht wird, wenn sowieso eine Fassadensanierung (also neuer Putz oder neue Farbe, für die ein Grüst notwendig ist) ansteht. Wird der Außenputz oder die Fassadenbekleidung zudem komplett erneuert, ist die Dämmung der Außenwände sogar Pflicht. Mit den Kosten für die Dämmung sind Eigentümer aber nicht allein: Die Fassadendämmung wird finanziell großzügig gefördert.
Das Merkblatt Dämmung von Zukunft Altbau steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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