Eine Fassadendämmung behindert die Wandatmung, ist umweltschädlich und erhöht die Brandgefahr? Diese gängigen Vorurteile sind Ihnen sicher auch schon begegnet! Denn trotz wissenschaftlich eindeutiger Sachlage bei der Fassadendämmung gibt es in der Praxis viele weit verbreitete Irrtümer, die Eigentümer:innen verunsichern.
Fakt ist: Gut gedämmte Außenwände geben fünf bis fünfzehn Mal weniger Wärme ab als ungedämmte. Der U-Wert, das Maß für den Wärmedurchgang dieser Wände, liegt bei 0,1 bis 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Bis zu 80 Prozent ihres Heizenergiebedarfs können Eigentümer sogar einsparen, wenn sie neben der Fassade auch den Keller und das Dach dämmen sowie die Fenster erneuern - das lohnt sich in Zeiten explodierender Energiepreise bei fast allen Häusern!
Zudem hilft eine Dämmung auch im Sommer: Sie sorgt dafür, dass die Hitze erst zeitverzögert in das Haus kommt und die Wohnräume länger kühl bleiben – dieser Aspekt gewinnt an Bedeutung, da Meteorologen künftig mit mehr Hitze im Sommer rechnen. Ein guter Wärmeschutz verringert in der Regel auch die Entstehung von Schimmel. Denn die meisten Fälle von Schimelbefall gibt es in schlecht gedämmten Altbauten. Trotzdem steht immer wieder die Fassadendämmung unter dem Verdacht, Schimmelbildung zu begünstigen.
Merkblatt leistet Aufklärung für Fassadendämmung
Ein Merkblatt von Zukunft Altbau klärt nicht nur den Schimmel-Irrtum auf: Gedämmte Wände kühlen weniger schnell aus als ungedämmte und verringern dadurch die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmel an der Innenseite der Außenwand.
Gegen Schimmel helfen übrigens auch "atmende Wandaufbauten" nicht, denn: Keine Wand – ob gedämmt oder nicht – kann "atmen". Maximal zwei Prozent der Feuchte in Innenräumen können in Form von Wasserdampfmolekülen durch die Wände nach außen wandern. Für frische und gesunde Luft in der Wohnung hilft allein gezieltes und bedarfsgerechtes Lüften.
Klassische Irrtümer: Dämmstoffe sind schädlich und kosten zu viel
Das Merkblatt thematisiert auch Vorbehalte gegenüber Dämmstoffen zur Fassadendämmung. Häufig werden diese nämlich als leicht entflammbar und gefährlich dargestellt. Dabei führt kein zugelassener Dämmstoff zu erhöhter Brandgefahr. Viele Materialien werden sogar als "schwer entflammbar" oder "nicht brennbar" eingestuft.
Immer wieder wird auch vermutet, dass Dämmstoffe der Umwelt und Gesundheit schaden. Zusatzstoffe, Fasern und Stäube sind aber kein Gesundheitsrisiko für die Hausbewohner: Sie sind fest in die Materialien eingebunden und zum Beispiel mit Gipsplatten von den Wohnräumen getrennt, so dass sie nicht an die Raumluft abgegeben werden können. An der Fassade ist die Dämmung zudem meistens außen angebracht. Alle Dämmstoffe lassen sich außerdem zurückbauen und verwerten; kein Dämmstoff gilt als Sondermüll. Negative Umweltauswirkungen müssen daher nicht befürchtet werden. Der Energieaufwand zur Herstellung amortisiert sich durch die eingesparte Energie darüber hinaus spätestens nach zwei Jahren, meistens sind es sogar nur wenige Monate.
Auch die Angst vor einer unwirtschaftlichen Investition ist bei einer professionell durchgeführten Fassadendämung unbegründet. Wird alles fachgerecht gedämmt, sparen Eigentümer:innen unterm Strich mehr ein, als sie an Mehrkosten für die energetische Sanierung aufwenden müssen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Dämmung dann angebracht wird, wenn sowieso eine Fassadensanierung (also neuer Putz oder neue Farbe, für die ein Grüst notwendig ist) ansteht. Wird der Außenputz oder die Fassadenbekleidung zudem komplett erneuert, ist die Dämmung der Außenwände sogar Pflicht. Mit den Kosten für die Dämmung sind Eigentümer aber nicht allein: Die Fassadendämmung wird finanziell großzügig gefördert.
Das Merkblatt Dämmung von Zukunft Altbau steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.
Hier gibt es elektrische sowie wasserführende Systeme. Beide bringen Wärme in den Boden ein, um diesen frost- bzw. eisfrei zu halten. ...
Antwort lesen »Die Dämmung unter der Fußbodenheizung ist nicht förderrelevant. Für ein technisch funktionierendes System sollten Sie aber den Vorgaben der ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht korrekt. Eine Förderung der Fenster ist möglich, wenn diese die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen ...
Antwort lesen »Das funktioniert in aller Regel nicht, da der Strom auch nicht eindeutig zuordenbar ist. Sie können bei Ihrem Anbieter um einen Rabatt oder ...
Antwort lesen »Allein auf Grundlage der Bauteile sollte das funktionieren. Hier kommt es darauf an, dass die Fenster das energetisch schlechteste Bauteil ...
Antwort lesen »Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer ...
Antwort lesen »Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine freie Verschiebung der Kosten zwischen BAFA- und KfW-Maßnahmen nicht möglich. Maßgeblich sind ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
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