Die alte Heizung steht schon 30 Jahre im Heizungskeller? Dann kann 2023 der Austausch Pflicht sein! Eigentümer:innen müssen auch 2023 prüfen, ob ihr Öl- oder Gas-Heizkessel noch betrieben werden darf, das gilt für Heizungen, die vor 1993 eingebaut wurden. Das Alter des Heizkessels kann man auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann den Schornsteinfeger fragen oder das Alter der Heizung im Rahmen einer Wartung klären lassen.
Diese Heizkessel müssen 2023 raus
Raus aus dem Keller müssen Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung. Ausnahme: Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann die Austauschpflicht. Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wärmewende im Eigenheim: auf erneuerbare Energien setzen
Wer eine neue Heizung installieren lässt, sollte darauf achten, dass sie möglichst wenig Schadstoffe und Kohlendioxid (CO2) ausstößt. Zukunftsfähig sind Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen und – mit Abstrichen – auch Holz- und Pelletheizungen. Erstere können gut mit Photovoltaik-Anlagen kombiniert werden, letztere mit Solarthermie oder Photovoltaik. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz liefert oft Wärme aus regenerativen Quellen.
--> Wichtig zu wissen: Das Heizen mit erneuerbaren Energien ist umso effizienter, je niedriger die erforderliche Temperatur des Heizungswassers, die sogenannte Vorlauftemperatur, ist. Eine gute Wärmedämmung reduziert sie deutlich. Auch Fußbodenheizung und/oder Niedertemperaturheizkörper erhöhen die Effizienz.
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Lehren aus der Energiekrise ziehen
Eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energie macht Eigentümer krisensicherer - sie sind unabhängiger von Energieversorgern und Preisschwankungen. Da auch der CO2-Preis für umweltfreundliche Heizungen entfällt, heizen sie auf lange Sicht deutlich günstiger.
Nicht zu lange mit dem Heizungstausch warten
Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, belasten sie Geldbeutel und Klima und drohen unerwartet auszufallen. Mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung können die Heizkosten reduziert werden. Bei der Finanzierung hilft die attraktive Förderung.Übrigens: Wer eine alte Ölheizung, Gasheizung, Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung außer Betrieb nimmt, kann sich über einen Förderbonus in Höhe von 10 Prozent freuen.
Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Dies ist umso schneller der Fall, wenn zusätzliches Energiesparpotenzial bei der Optimierung von Regelung und Hydraulik genutzt wird.
--> Gut zu wissen: Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll das Betriebsverbot nach 30 Jahren auch auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel ausgeweitet werden.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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