Die alte Heizung steht schon 30 Jahre im Heizungskeller? Dann kann 2023 der Austausch Pflicht sein! Eigentümer:innen müssen auch 2023 prüfen, ob ihr Öl- oder Gas-Heizkessel noch betrieben werden darf, das gilt für Heizungen, die vor 1993 eingebaut wurden. Das Alter des Heizkessels kann man auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann den Schornsteinfeger fragen oder das Alter der Heizung im Rahmen einer Wartung klären lassen.
Diese Heizkessel müssen 2023 raus
Raus aus dem Keller müssen Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung. Ausnahme: Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann die Austauschpflicht. Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wärmewende im Eigenheim: auf erneuerbare Energien setzen
Wer eine neue Heizung installieren lässt, sollte darauf achten, dass sie möglichst wenig Schadstoffe und Kohlendioxid (CO2) ausstößt. Zukunftsfähig sind Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen und – mit Abstrichen – auch Holz- und Pelletheizungen. Erstere können gut mit Photovoltaik-Anlagen kombiniert werden, letztere mit Solarthermie oder Photovoltaik. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz liefert oft Wärme aus regenerativen Quellen.
--> Wichtig zu wissen: Das Heizen mit erneuerbaren Energien ist umso effizienter, je niedriger die erforderliche Temperatur des Heizungswassers, die sogenannte Vorlauftemperatur, ist. Eine gute Wärmedämmung reduziert sie deutlich. Auch Fußbodenheizung und/oder Niedertemperaturheizkörper erhöhen die Effizienz.
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Lehren aus der Energiekrise ziehen
Eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energie macht Eigentümer krisensicherer - sie sind unabhängiger von Energieversorgern und Preisschwankungen. Da auch der CO2-Preis für umweltfreundliche Heizungen entfällt, heizen sie auf lange Sicht deutlich günstiger.
Nicht zu lange mit dem Heizungstausch warten
Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, belasten sie Geldbeutel und Klima und drohen unerwartet auszufallen. Mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung können die Heizkosten reduziert werden. Bei der Finanzierung hilft die attraktive Förderung.Übrigens: Wer eine alte Ölheizung, Gasheizung, Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung außer Betrieb nimmt, kann sich über einen Förderbonus in Höhe von 10 Prozent freuen.
Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Dies ist umso schneller der Fall, wenn zusätzliches Energiesparpotenzial bei der Optimierung von Regelung und Hydraulik genutzt wird.
--> Gut zu wissen: Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll das Betriebsverbot nach 30 Jahren auch auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel ausgeweitet werden.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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