Die warmen Wintermonate des vergangenen Jahres bescherten Hausbesitzern und Mietern einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch und damit sinkende Heizkosten und Warmwasserkosten. Verstärkt wird der Kostenrückgang zumindest bei Heizöl und Erdgas durch sinkende Rohstoffpreise. Im Schnitt hat sich der Verbrauch von Erdgas 2014 gegenüber 2013 um 16,08 Prozent, der von Heizöl um 15,01 Prozent und der von Fernwärme um 15,04 Prozent verringert. Die Verbrauchspreise für Erdgas sind im gleichen Zeitraum um 1,6 Prozent und die für Heizöl um 4,6 Prozent gesunken. Die Fernwärmepreise sind dagegen durchschnittlich um 4,9 Prozent gestiegen.
Letztlich sind die Kosten aber für alle drei Energieträger zurückgegangen. So liegen die für 2014 abgerechneten Kosten für Erdgas im Schnitt bei 7,89 Euro pro Quadratmeter (€/m2) und damit um 16,9 Prozent unter denen für 2013. Für Heizöl fallen 2014 rund 10,37 €/m2 an, das sind sogar 19,0 Prozent weniger als 2013. Haushalte mit Fernwärmeversorgung zahlen für 2014 durchschnittlich rund 10,03 €/m2 und damit gegenüber 2013 immer noch rund 11,6 Prozent weniger.
Heizkosten trotz milder Winter nicht aus den Augen verlieren
Über günstige Heizkosten freut sich wohl jeder - Hausbesitzer sollten sich dennoch nicht darauf verlassen, dass die Winter mild bleiben! Und auch, wenn die Brennstoffkosten derzeit nicht steigen, ist jede durch veraltete Heiztechnik verschwendete Energie zu viel. Eine längst überfällige Heizungsmodernisierung aufzuschieben, rechnet sich auch bei geringeren Heizkosten nicht. Das Einsparpotenzial moderner Heiztechnik sorgt auch bei niedrigen Brennstoffkosten für eine deutliche Entlastung des Haushaltsbudgets. Und nicht zuletzt sollten Hausbesitzer die derzeit attraktiven Möglichkeiten der Förderung in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Denn nachhaltig gegen steigende Heizkosten sind Hausbesitzer nur mit effizienter Heiztechnik und einer gedämmten Gebäudehülle gewappnet.
Viele Heizungen nicht auf Stand der Technik - Heizkosten könnten viel niedriger sein
32 Prozent der Heizungen in Deutschland sind 20 Jahre oder älter und damit nicht auf dem Stand der Technik. Die Heizkosten könnten also noch viel niedriger sein! Insgesamt zeigt sich bei der Modernisierung der Heizung aktuell ein Trend weg vom Öl, hin zum Erdgas ab. Aber egal, welchen Brennstoff Hausbesitzer nutzen: Wer seine Heizung modernisiert, profitiert in jedem Fall von Einsparungen, die die neue Heiztechnik in überschaubaren Zeiträumen bezahlt machen. Und auch den Einsatz Erneuerbarer Energien zu prüfen, lohnt sich mehr denn je.
Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
Antwort lesen »Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren ...
Antwort lesen »Die Kombination bei einer Maßnahme ist leider nicht möglich. Sie können förderbare Maßnahmen aber auf verschiedene Förderangebote ...
Antwort lesen »Ist das Fördervorhaben bereits abgeschlossen, können Sie die Rechnung leider nicht mehr nachreichen. Mit dem Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
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