Typische Wärmebrücken bilden sich beispielsweise an Balkonen,
Rollladenkästen,
Heizkörpernischen, an den Ecken des Hauses oder wenn zwischen
Fensterrahmen und Fassadendämmung eine Lücke mit ungedämmtem
Mauerwerk bleibt. Der Wärmeverlust in der Fensterlaibung ist dann
sehr hoch, weil Laibung und Rahmen kalt und feucht werden. "Wenn
die Fenster nicht verändert werden sollen, besteht eine gute Lösung
darin, bei einer Fassadendämmung auch die Fensteröffnung außen
rundum mit mindestens drei Zentimetern Dämmstoff bis zum
Fensterrahmen zu dämmen", empfiehlt Rolf-Peter Weule. "Werden
Fenster und Außenwand gleichzeitig saniert, sollten die Fenster
außenbündig ins Mauerwerk gesetzt und die Fassadendämmung
mindestens drei Zentimeter über den Fensterrahmen gezogen werden",
rät der Energieberater.
Lückenlose Fassadendämmung ist das
A und O
Werden aus Platzmangel oder Gründen des Denkmalschutzes die
Außenwände von innen gedämmt, ist Vorsicht geboten. Die so genannte
Innendämmung endet dann oft an den Innenwänden, wo Zonen mit stark
abgesenkter Oberflächentemperatur und erhöhtem Wärmeverlust
entstehen. Dämmkeile oder eine Flankendämmung auf beiden Seiten der
Innenwand verringern den Wärmeverlust deutlich, so dass kalte Zonen
vermieden werden.
"Prinzipiell sollte die wärmedämmende Hülle ein Haus vollkommen
lückenlos umfassen und die Dämmwirkung dabei möglichst überall
gleich gut sein. Nur so lassen sich unnötige Wärmeverluste
vermeiden", rät Energieberater Weule weiter. Wer Wärmebrücken auf
die Spur kommen will, kann das mit einer Thermografie. Dabei macht
eine speziellen Wärmebildkamera die Wärmebrücken sichtbar.
In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
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Antwort lesen »Über die KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss und einen Ergänzungskredit zu beantragen. Den Kredit bekommen Sie in Höhe der ...
Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
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Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
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Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
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Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
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