Effizienz, Kosten, Komfort und Sicherheit: Das sind für viele die wichtigsten Kriterien bei Auswahl und Betrieb ihrer heimischen Wärmequelle. Mit dem Wunsch nach Nachhaltigkeit gibt es einen weiteren Faktor, der in den vergangenen Jahren an Relevanz deutlich zugenommen hat. Innovative, ressourcenschonende Heizungen sind durch staatliche Förderungen immer attraktiver geworden.
Doch wie kommt die neue Heizung in den Keller?
Diese 6 Tipps machen den Heizungstausch leicht:
1. Den richtigen Zeitpunkt für den Einbau einer neuen Heizung wählen
Fällt eine veraltete Heizung mitten im Winter aus, ist der Zeitpunkt, einen Heizungstausch vorzunehmen, denkbar ungünstig. Denn in der Not fällt es nicht nur schwer, gut informiert eine Entscheidung zu treffen und zum richtigen Zeitpunkt eine Förderung zu beantragen. Auch Termine bei Fachberatern und Installationsbetrieben sind schwer zu bekommen. Setzen Sie sich also frühzeitig mit einem Fachbetrieb in Ihrer Region in Verbindung, schildern Sie Ihr Vorhaben und vereinbaren Sie Termine ohne unmittelbaren Handlungsdruck. Die Sommermonate eignen sich hierfür in der Regel am besten.
2. Die Gesetzeslage beim Heizungstausch berücksichtigen
Der Gesetzgeber sieht für einen Heizungstausch feste Regeln vor. So enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Ab 2026 dürfen dann Öl- oder Kohleheizungen nur noch eingebaut werden, wenn die Immobilie über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich das Haus auf Neubaustandard befindet oder überwiegend erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Hinzu kommen regionale gesetzliche Vorgaben wie das EWärmeG in Baden-Württemberg und das Hamburgische Klimaschutzgesetz, die beide eine Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch vorschreiben. Um zu erfahren, welche Spielräume beim Einbau einer neuen Heizung vorhanden sind, gilt es also, sich ausführlich über die Gesetzeslage zu informieren.
3. Die passende neue Heizung finden
Die Vielfalt an Angeboten macht die Entscheidung für neue Heiztechnik gerade für Laien nicht einfach. Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass die Heizung den Haushalt voraussichtlich mehrere Jahrzehnte begleiten wird, also eine Investition in die Zukunft ist. Ausreichend Zeit ist notwendig, um eine passende, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu finden. Ein paar grundsätzliche Fragen können dabei große Unterschiede machen: Wie offen sind Sie beispielsweise für Innovationen? Stehen die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz besonders im Vordergrund?
Bei der Entscheidung und beim Thema Kosten sollten Eigentümer:innen auch bedenken: So günstig wie 2019/2020 werden Öl und Gas nicht mehr werden, langfristige Preisstabilität wird es wohl nur mit erneuerbaren Energien geben. Tipps für eine klimafreundliche Heizung finden Sie hier.
4. Sich ausführlich von einem Fachbetrieb zur Heizungsmodernisierung beraten lassen
Neben einer guten eigenständigen Vorbereitung und dem Studium der umfangreichen Informationsangebote im Netz, ist die persönliche Beratung durch einen Fachbetrieb dringend empfohlen. Denn der Einbau einer neuen Heizung ist immer eine Kombination aus individuellen Wünschen, baulichen Gegebenheiten und für Laien oft komplizierten Rahmenbedingungen. Ein Energieberater kann auch hinzugezogen werden – eine Dienstleistung übrigens, die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen gefördert wird.
5. Förderung für die Heizung prüfen
Die Konditionen für Fördermittel im Bereich moderner, effizienter und klimaschonender Heiztechnik wurden noch einmal deutlich verbessert und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Für Hausbesitzer:innen bedeutet das eine große Auswahl an Förderung, finanzielle Unterstützung gibt es für die Heizungsoptimierung ebenso wie beim Einbau einer neuen Heizung. Klimafreundliche Heiztechnik wird attraktiv gefördert, das gilt besonders dann, wenn eine Ölheizung sich aus dem Keller verabschiedet.
6. Das Vorhaben tatsächlich umsetzen
Nachdem Sie sich für Ihre Recherche ausreichend Zeit genommen haben, einen Fachbetrieb konsultiert und einen guten Überblick über Finanzierungsmodelle und Förderung gewonnen haben, fehlt nur noch der letzte Schritt: das Vorhaben tatsächlich umzusetzen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Förderantrag stellen, bevor Sie den Handwerksbetrieb mit der Umsetzung beauftragen! Dann können Sie nach dem Heizungstausch tatsächlich von mehr Komfort, einer besseren Klimabilanz und weniger Energiekosten profitieren!
Hier können Sie jeden Energieberater beauftragen. Wir empfehlen Experten mit einer Eintragung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste, da ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform führen wir selbst keine Handwerksarbeiten aus. Dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Aufstellung auf einem Carport-Dach möglich. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt neben der Belastbarkeit des ...
Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Grundsätzlich liegen die Daten beim bisherigen Berater. Sie sind allerdings in Teilen auch aus der Berechnung zum iSFP herauslesbar. Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie nicht alle beantragten Maßnahmen durchgeführt haben. Wichtig ist nur, dass die ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. In der aktuellen BEG EM Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten ...
Antwort lesen »In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
Antwort lesen »Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den ...
Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gelten bei der BEG-Förderung immer die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Handelt es sich um den ersten Antrag in der ...
Antwort lesen »Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von 1774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung betroffen. Das hat zur Folge, dass ...
Antwort lesen »Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie ...
Antwort lesen »Bei Scheitholzkesseln handelt es sich um Zentralheizkessel mit einer vergleichsweise hohen Effizienz. Das Holz lässt sich bei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Zweifamilienhaus, beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Effizienzbonus (optional) ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder ...
Antwort lesen »Das KfW-Programm 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" können Sie nutzen, wenn Sie ein bestehendes Haus der EH-Klasse F, G oder ...
Antwort lesen »Da die Abrechnung erst einmal unabhängig vom Stromfluss in der Anlage funktioniert, sollte ein Energiemanager einsetzbar sein. Gleiches ...
Antwort lesen »Entsteht eine neue Wohneinheit im Ausbau eines zuvor nicht beheizten Bereichs, wertet die KfW das als Neubau. Eine Förderung über die ...
Antwort lesen »Ja, der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich, wenn Sie die Förderung der Heizung beantragen möchten. Haben Sie bereits einen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort