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08.02.2024
mehr zu Dämmung
 

Förderung für die Dämmung des Hauses - ein Überblick

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, KfW Ergänzungskredit, Steuerbonus

Eine Dämmung des Hauses spart Heizkosten und verbessert den Wohnkomfort - egal ob Dachdämmung, Fassadendämmung, Dachbodendämmung oder Kellerdeckendämmung. Doch eine umfassende Dämmung für das Haus verursacht auch Kosten, deshalb sollten sich Eigentümer:innen unbedingt rechtzeitig um eine Förderung kümmern! Ein Überblick zu Förderkrediten der KfW, Zuschüssen vom BAFA und zum Steuerbonus.

Fassadendämmung bei einem Altbau mit WDVS aus Steinwolle
Die Dämmung des Hauses wird mit Förderung unterstützt. Sowohl Zuschüsse als auch Förderkedite müssen vor Beginn der Sanierung beantragt werdenFoto: energie-fachberater.de

Der wichtigste Tipp in Sachen Förderung: Wer eine Förderung für die Dämmung seines Hauses beantragen möchte, sollte sich rechtzeitig informieren! Denn eine Voraussetzung bei der staatlichen Förderung ist, dass Fördermittel vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Ebenso wichtig zu wissen: Für die Förderung gelten technische Mindestanforderungen, die strenger sind als die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Auch diese müssen erfüllt werden. Pflicht bei der Förderung ist darüber hinaus die Einbindung eines Sachverständigen/Energieberaters aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten. Er erstellt die nötigen Bescheinigungen.

Diese Möglichkeiten gibt es bei der Förderung für die Dämmung
Bei der Förderung haben Eigentümer die Wahl: Gefördert wird die Dämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme mit einem Zuschuss vom BAFA --> Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Zusätzlich steht ein Ergänzungskredit der KfW bereit, mit dem die Maßnahme günstig finanziert werden kann, wenn nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden ist. Das KfW-Programm heißt: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude - Kredit 358/359

Soll dagegen das komplette Haus saniert werden, steht die Effizienzhaus-Förderung der KfW zur Verfügung. Die KfW vergibt hier zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss. 

Auch Eigenleistungen bei der Dämmung werden in den oben genannten Programmen gefördert.

Diese Maßnahmen zur Dämmung werden im Einzelnen gefördert:

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Alternative zur Förderung ist Steuerbonus für die Sanierung
Wer keine Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann zwischen 2020 und 2029 seine Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Das lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen, die die Sanierung aus Eigenmitteln finanzieren und viel Einkommensteuer zahlen. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber dennoch müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.

--> Wichtig: Eigentümer können entweder Förderung oder Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich!

Förderprogramme auch von Ländern und Kommunen
Darüber hinaus sind auch regionale Förderprogramme vorhanden, viele Städte und Gemeinden, aber auch Bundesländer fördern die Dämmung. Auch hier gilt: Informieren lohnt sich - sowohl beim Bauamt vor Ort als auch bei der entsprechenden Landesbank! Wer für seine Dämmung eine Förderung beantragen möchte, informiert am besten rechtzeitig seine/n Energieberater/in, damit alles Nötige veranlasst werden kann. Dann können die Kosten für die Dämmung mit einer Förderung deutlich gesenkt werden.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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